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NLA HA Hann. 77b

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Klosteramt Hildesheim

Laufzeit

1329-1886

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Güterverwaltung, Verwaltung, Bestallungen, Meier-, Erbenzins- u. Lehenssachen, Kornsachen, Pachtwesen, Zehnt, Mühlen, Verkoppelung, Remissionen, Hoheit, Bauwesen, Forst, Jagd, Prozesse, Abgaben, Steuern, Dienste, Kirchen- und Schulwesen, Pensionen, Unterstützungen, Kapitalien, Kassensache, Polizei, Ablösungen, Erhebungsgrundlagebücher, ältere Register und Akten, Varia
Findmittel: EDV-Findbuch 2009
Umfang: 85,8 lfdm

Bestandsgeschichte

I. Zur Geschichte des Klosteramts Hildesheim

Der Übergang des Fürstentums Hildesheim an das Königreich Hannover brachte dem Staate den umfangreichen ehemaligen Klosterbesitz ein, der in den vorangehenden preußischen und westphälischen Epochen im ersten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts in diesem Territorium säkularisiert worden war. Zur Verwaltung der zugehörigen Liegenschaften, Einkünfte, auch Leistungsverpflichtungen, wurde 1814 in Hildesheim eine Stiftsgüter- Verwaltungskommission geschaffen. Durch das Patent des damaligen Prinzregenten und späteren Königs Georg IV. vom 8. Mai 1818 wurde die Verwaltung des alten calenbergisch-göttingischen Klosterbesitzes mit dem hinzugekommenen hochstiftisch hildesheimischen Komplex zu einem "unter dem Namen der Klosterkammer besonders verwalteten Fonds" vereinigt.

Im Gefolge dieser Maßnahme wurde bereits im Sommer 1818 das "Klosteramt Hildesheim" als nach geordnete Dienststelle für den ehemaligen Klosterbesitz hauptsächlich im Raum Ambergau/Hildesheim/Gronau formiert (daneben auf althildesheimischen Boden noch Klosterämter in Lamspringe und Wölteringerode). Bis 1852 erscheint auch das Klosteramt Marienrode (ab 1850 eigentlich nur noch "Rezeptur") ziemlich selbständig. Ferner befand sich bis 1852 eine "Klosteramt Gronau" betitelte Rezepturstelle im staatlichen Amte Gronau (-Poppenburg). In den zwanziger Jahren war auch das Amt Wohldenberg als solche Hilfsnebenstelle tätig.

Seit der Mitte der 1840er Jahre trat - wie besonders aus den Registern in Abteilung XXIII (Gliederungspunkt 13) erkennbar - eine erhebliche Schrumpfung des Geschäftsganges der Klosteramtstellen ein, wohl durch die zunehmende Ablösung vieler alter Rechte und Lasten. Das dürfte der Grund gewesen sein, dass ab Herbst 1852 die gesamte Tätigkeit in Hildesheim konzentriert erscheint. Im Jahre 1882 wurde das Klosteramt Hildesheim aufgehoben; in Hildesheim blieb

zunächst noch eine königliche Klosterrezeptur. Des weiteren traten Klosterrentämter an die Stelle der Klosterämter.


II. Literaturhinweise

Manfred Hamann, Zur Geschichte der Klosterkammer in: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 4./5. Mai 1968


III. Bestandsgeschichte

Eine Abgabe von Akten des Klosteramts Hildesheim erfolgte auf Weisung der Klosterkammer durch die erwähnte Klosterrezeptur bereits 1883 (vgl. Hann. 1/3, Dienstakte E 8 A-L Vol. II passim). Eine zweite Abgabe geschah nach Kassationen 1890 unmittelbar seitens der Klosterkammer in Hannover, wobei auch drei Findbuchbände mitgeliefert wurden (vgl. ebda. Vol. III Bl. 82 ff., 104 ff.). Die Findbücher fielen 1943 der Bombenkatastrophe des Staatsarchivs Hannover zum Opfer.

1955 wurde in Verbindung mit ihrer Neuverzeichnung der Klosterkammerakten (Archivbestand: Hann. 94) wieder eine vorläufige Übersicht zum Archivbestand "Klosteramt Hildesheim" angefertigt.

Die nähere Durchsicht des Bestandes für eine neue Einzelverzeichnung durch den Unterzeichneten ergab als oft befremdliches Negativum die systematische Auseinandergliederung ehemals zusammengehöriger Bände nach chronologischen Prinzipien; andererseits als höchst wertvolles Positivum eine Fülle wertvoller Querverweise der Registratoren auf den Akten. Um diese so brauchbaren Fingerzeige nicht zu zerstören, hat der Unterzeichnete die alte Gliederung und Stückbezeichnung mit wenigen Ausnahmen bestehen lassen - selbst die wenig aussagekräftige Abteilung XXI "Varia" (Gliederungspunkt 25) - und die Erfassung des Stoffes durch zwei Maßnahmen zu fördern gesucht:
1. Erweiterung alter Gruppentitel (wodurch diese jetzt gelegentlich unbeholfen und sich überschneidend erscheinen);
2. Aufteilung sehr vieler Akten in gesondert verzeichnete Teilbände (z. T. alte Teilfaszikel in den Sammelpacken) unter der alten Stücknummer.

An besonderen Änderungen sind

folgende zu nennen:
1. Die sehr große Abteilung XXII c (Gliederungspunkt 22.03): Ablösung von Meiergefällen alphabetisch nach Orten wies für jeden Ort eine neue Zählung auf. Hier wurde zur Signaturvereinfachung laufend durchgezählt; selbstredend unter Angabe der alten Nummer.
2. Die sehr umfangreiche, wenig geordnete Abteilung XXIII (Gliederungspunkt: 23) Erhebungsgrundlage-Bücher und Register, trug nur unklare schwache Spuren einer angefangenen alten Gliederung. Hier war eine völlige Neuordnung nötig und auch insofern möglich, als auf Verweise keine Rücksicht genommen zu werden brauchte. Nach alter Praxis des Staatsarchivs Hannover in der Registerverzeichnung (die auch in diesem Bestand erkennbar war) wurden gleichartige Register unter einer Nummer gebracht und die Jahreszahl in die Signatur einbezogen.
3. Die Abteilung XXIV (Gliederungspunkt 24): Ältere Register und Akten sind dem Klosteramt zugefallene Vorarchivalien, die der Registratur nur lose angehängt, nicht eingegliedert waren. Von einer naheliegenden Umlegung derselben in die Bestandsgruppe der hildesheimischem Klöster (Hild. Br. 3) oder anderen ansprechenden Beständen wurde im Einvernehmen mit der Archivleitung abgesehen und der Weg der Verweise gewählt.

Ein besonderes Problem boten die Akten XXIV f (Gliederungspunkt 24.06): Michaeliskloster zu Hildesheim. Dieser Gruppe waren als fa angehängt gänzlich ungeordnete und auch offensichtlich unbenutzte Aktentrümmer, die sich durchweg als Schriftstücke des Abtes von St. Michael in seiner Eigenschaft als Präsident der ständischen Sieben-Stifter-Kurie des Fürstentums Hildesheim erwiesen. Um ihre Erschließung war der Unterzeichnete besonders bemüht. Zur Beseitigung des signaturmäßig unklaren Doppelbuchstabens fa wurde diese Gruppe als XXIV r (Gliederungspunkt 24.17) verselbständigt. Zwischen den Ständepapieren befanden sich auch - völlig fremd -

Schriftstücke, die der Tätigkeit des Abtes von St. Michael als zeitweisen vicarius episcopi in spiritualibus entstammten. Diese wurden mit entsprechenden Verweisen bei XXIV f (Gliederungspunkt 24.06.) eingegliedert.

Am Schluss des Bestandes des Klosteramts Hildesheim befanden sich fünf Fach Akten: fast ausschließlich Bau- und Reparatursachen an klösterlichen oder ehemals klösterlichen Gebäuden im Bereiche des Klosteramts Hildesheim aus der Registratur des Landbaumeisters Wellenkamp, ganz überwiegend erste Hälfte des 19. Jahrhunderts. Viele dieser großenteils nach Jahrgängen geordneten Vorgänge bzw. Sammlungen trugen einen alten Vermerk "kassiert": durchaus mit Recht, da es sich überwiegend um kaum archivwürdiges Material handelte. Doch war die Vernichtung unterblieben. Diese Akten wurden 1969 noch einmal gründlich durchgesehen, nun tatsächlich durchkassiert, z. T. aber auch umformiert. Der für das Staatsarchiv Hannover asservierte Teil, etwa die Hälfte, wurde hauptsächlich für den Bestand Klosterbausachen (Hann. 81 b), vorgesehen, wo sie passenden Anschluss finden. In den Bestand des Klosteramts Hildesheim ließen sie sich nicht gut einfügen.

Hannover, im August 1971
gez. Th. Ullrich

Eine laufende Durchzählung des Bestandes erfolgte 1973.

Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.

Hannover, im März

2009

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

teilweise verzeichnet