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LkAH B 15

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Urkundsbeamter des Landeskirchenamts Hannover

Laufzeit

1953-1961

Bestandsdaten

Beschreibung

Nach Art. 12 § 2 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch konnte das Landeskirchenamt als öffentliche Behörde die Beurkundung von Grundstücksgeschäften anstelle eines Gerichts oder Notars durch einen eigenen Beamten vornehmen lassen. Das Landeskirchenamt benannte hierzu einen besonderen Urkundsbeamten und ordnete zum 27. Januar 1953 die Anlage einer Urkundenrolle an, die im Präsidialbüro aufbewahrt wurde. Durch Art. 7 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (16. Februar 1961) entfiel das Recht zur eigenen Beurkundung. Damit wurde auch die Einrichtung des Urkundsbeamten überflüssig und die entsprechende Dienststelle wieder aufgelöst.

Enthält

Der Bestand enthält nur Grundstücksveräußerungsverträge der Jahre 1953 bis 1961.

Findmittel

unverzeichnet

Siehe

Korrespondierende Archivalien

B 1 (Generalakten [alte Signatur]Nr. 1412 (Urkundsbeamter des LKA)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

0,05