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NLA AU Rep. 5c

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Urbarmachungs-Kommission

Laufzeit

1707-1811

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Die Urbarmachungskommission, wurde 1770 errichtet und war damit beauftragt, ohne umständliches Verfahren die Schwierigkeiten zu lösen, die sich aus dem Zusammenstoss des althergebrachten Upstreeksrechts mit dem Urbarmachungsedikt von 1765 ergeben hatten.

Bestandsgeschichte

Die "Kgl. Preußische zur Entscheidung der Streitigkeiten bei Urbarmachung der Wildnis verordnete Immediat-Kommission", die wegen dieses umständlichen Titels bald kurz Urbarmachungs-Kommission genannt wurde und so auch 1807 bis 1811 amtlich hieß, wurde am 20. August 1770 eingerichtet und bestand bis zum
Übergang Ostfrieslands an das Kaiserreich Frankreich.

Sie umfaßte je zwei Mitglieder der Regierung und der Kriegs- und Domänenkammer in Aurich, modern gesprochen Vertreter der Justiz und der Verwaltung, die berufen waren, um ohne umständliches Verfahren die Schwierigkeiten zu
lösen, die sich aus dem Zusammenstoß des althergebrachten Upstreeksrechts mit dem Urbarmachungsedikt von
1765 ergeben hatten. Die Kommission wollte durch Ortsbesichtigungen und Güteverhandlungen ihr Ziel erreichen.

Im wesentlichen hat die Kommission diese Aufgabe erfüllt. Im Lauf der Jahre wurde sie stärker zu den Gemeinheitsteilungen herangezogen, die in Ostfriesland einsetzten, um die landesherrlichen Rechte dabei zu wahren. Das Königreich Holland ließ die Kommission 1807 weiterbestehen. 1811 wurde sie aufgelöst.

Die Akten der Kommission, die zu fünf Sechsteln erhalten sind, waren unter die Akten der 1815 von Hannover eingerichteten Besitznahme-Kommission geraten. Bei der Neuverzeichnung wurden sie diesem Bestand entnommen.

Aurich, im Oktober 1977 gez. Dr. Walter

Deeters

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet