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LkAH D 11

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Kloster Amelungsborn

Laufzeit

[1950-2000]

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Als erstes Zisterzienserkloster in Niedersachsen wurde das Kloster Amelungsborn [1129] gegründet.
Amelungsborn wurde nicht aufgehoben, als Abt und Konvent das Augsburgische Bekenntnis annahmen. 1655 erließ der Herzog eine neue Klosterordnung und bestellte den in Holzminden neu eingesetzten Generalsuperintendenten zum Abt des Klosters.

Die Trennung von Kirche und Staat nach dem 1. Weltkrieg beendete die Funktion des Landesherrn als SUMMEPISCOPUS. Aber der Fürst hatte sich in der Klosterordnung von 1655 die Ernennung der Äbte vorbehalten. Eine Neuregelung der Abtswahl und der Zuständigkeit für das Klosterwesen fand jedoch 1918 nicht statt, die Zuständigkeit blieb ungeklärt.
Durch den Gebietsausgleich vom 1.8.1941 gelangte der Kreis Holzminden zur Provinz Hannover und kirchlich an die Landeskirche Hannover. Der Kirchensenat der Landeskirche trat in die Rechte des früheren Landesherrn ein und wurde dadurch zuständig für Kloster Amelungsborn.

Die Verfassung der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers vom 11.2.1965 sagt: "Das Kloster Amelungsborn ist eine geistliche Körperschaft in der Landeskirche, die landeskirchliche Aufgaben zu erfüllen hat. Es besteht aus dem Abt und den Konventualen. Die Oberaufsicht über das Kloster führt der Kirchensenat; er erlässt die Klosterverfassung und bestimmt im Einverständnis mit dem Landessynodalausschuss die landeskirchlichen Aufgaben des Klosters. Der Abt wird nach Anhörung des Konvents vom Kirchensenat ernannt."

Enthält

Akten der Klosterverwaltung [1950-2000]

Findmittel

Abgabelisten [1974-2010]