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ARH ALZ

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Leine-Zeitung

Laufzeit

1882-2015

Bestandsdaten

Findmittel

Der Bestand ist vollständig per EDV erschlossen und online recherchierbar.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

16

Referent

- SPo

Bearbeiter

- Kathrin Warda
- Tobias Meine
- SK

Benutzung

- Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG).
- Nutzungsordnung für das Archiv der Region Hannover.

- Urheberrecht
1. Urheberrecht der Zeitungsverlage
Das Urheberrecht der Zeitungsverlage an dem Sammelwerk, das jede Ausgabe darstellt, ist infolge Ablaufs der 70-jährigen Schutzfrist erloschen. Die Schutzfrist wird in diesem Fall vom Erscheinen der Ausgabe an gerechnet.

2. Urheberrecht der Zeitungsautoren
Das Urheberrecht der Zeitungsautoren an ihren Beiträgen ist bei nicht namentlich gekennzeichneten Artikeln infolge Ablaufs der 70-jährigen Schutzfrist erloschen. Die Schutzfrist wird in diesem Fall vom Erscheinen der Artikel an gerechnet.

Bei namentlich gekennzeichneten Artikeln (volle Namensnennung oder Namenskennzeichen wie Initialen oder Namenskürzel) kann im Einzelfall noch ein Urheberrecht der Autorin/des Autors bestehen. Die 70-jährige Schutzfrist wird in diesem Fall vom Tod der Autorin/des Autors an gerechnet.

3. Nutzung
Gemeinfreie Artikel sind frei nutzbar.

Ein noch bestehendes Urheberrecht einer Autorin/eines Autors an ihrem/seinem Artikel (siehe oben 2.) ist dagegen zu wahren. In einem solchen Fall ist eine Nutzung des Artikels nur im Rahmen der §§ 44a bis 63 UrhG (Schranken des Urheberrechts) zulässig. Die Schranken des Urheberrechts erlauben hier insbesondere eine Vervielfältigung (Download, Ausdruck) zum privaten oder sonstigen eigenen – auch wissenschaftlichen – Gebrauch. Im Rahmen des Zitatrechts (§ 51 UrhG) kann die teilweise oder vollständige Wiedergabe von Artikeln zulässig sein. Darüber hinaus ist eine Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige öffentliche Wiedergabe von nicht gemeinfreien Artikel nicht zulässig, auch nicht für Unterricht und Lehre (§ 60a UrhG) oder wissenschaftliche Forschung (§ 60c UrhG).

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

- Es ist zu zitieren: ARH, ALZ Nr. ...

Das Archiv der Region Hannover gewährt zu Zwecken der Wissenschaft, Forschung und Lehre Zugang zu zeitgeschichtlichen Dokumenten. Wir weisen darauf hin, dass in diesem Bestand auch Zeitungsausgaben aus der Zeit des Nationalsozialismus enthalten sind und distanzieren uns ausdrücklich von allen rassistischen, gewaltverherrlichenden und nationalsozialistischen Inhalten.