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NLA HA Hann. 46

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Geheime Räte: Kriegsgewölbe

Laufzeit

1696-1818

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Haushalts- und Kassensachen des hannoverschen Militär

Geschichte des Bestandsbildners

In einem Gutachten vom 10. Juli 1779 (vgl. Hann. 46 Nr. 6) wird der Zweck dieser Einrichtung mit folgenden Worten gekennzeichnet: "Das Krieges-Gewölbe ist schon aus dem vorigen Seculo her von Subsidien vor gestellte Trouppen, von den dadurch an den Landes-Verwilligungen ad statum militiae gemachten Ersparnissen, und von Zinsen von vorrähtig gewesenen und verliehenen Geldern entstanden, und ist der Vorrahts-Kasten der Krieges-Kasse, aus welchem dieser die Insufficientz der Landes-Beyträge ad statum militiae suppliret und geschaffen werden muss."
Den Grundstock der Mittel zum Unterhalt des Heeres lieferten also die regelmäßigen Beisteuern des Landes an die Kriegskasse, wobei die Kriegskanzlei selbst unmittelbar, ohne dass eine andere Instanz dazwischentrat, "die Hebung der ordinären Einnahmen vom Lande zu besorgen" hatte (Promemoria des Oberzahlkommissarius Soest vom 11. April 1758 vergleiche Hann. 46 Nr. 8/10).
Die Höhe dieser Beiträge ist aus den Akten des Kriegsgewölbes jedenfalls für die letzten Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts zu ersehen, und zwar anhand genauer Aufstellungen über die Einnahmen und Ausgaben der Kriegskasse aus den Jahren 1785 bis 1791 (vgl. Hann. 46 Nr. 64; Material für eine gründliche Untersuchung der Einnahmen, die der Kriegskasse in Gestalt von Kontribution, Lizent- und Fouragegeldern, Akzise und so weiter aus dem Land zuflossen, bieten die allerdings nur lückenhaft erhaltenen Kriegskassenrechnungen von 1670 bis 1815: vgl. Hann. 47 I, Nr. 163).

Daraus ergibt sich, dass die Leistungen des Landes für die Rüstungen schon im Frieden weit hinter deren Bedarf zurückblieben. Diese Spanne hatte das Kriegsgewölbe auszugleichen. Seine endgültige Ausgestaltung im Hinblick auf diese Aufgabe erfuhr es durch Georg II. 1728 wurde es auf die gleiche Stufe neben die Schatullkasse gestellt und in innere Beziehung zu ihr gebracht, indem der "Gewölbe-Vorrat" mit dem Schleier des Geheimnisses bedeckt und die Rechnungsführung darüber ebenso wie bei der Schatullkasse strengster Geheimhaltung unterworfen wurde (Reskript Georgs II. vom 6. Februar 1728 vergleiche Hann. 46 Nr. 1). Ab 1730 wurde die Gewölbe-Rechnung "befohlenermassen anders eingerichtet", (Gewölbe-Rechnung von 1730, Pagina 43 vgl. Hann. 46 Nr. 76) um die im jeweiligen Rechnungsjahr an die Kriegskasse geleisteten Zuschusszahlungen ganz deutlich hervortreten zu lassen.

Sie wurde in jährlich wechselnder Höhe, aber mit deutlich steigender Tendenz zu einer ständigen Erscheinung. Zur Bestreitung dieser regelmäßigen und anderer außerordentlicher Ausgaben wurde das Kriegsgewölbe seinerseits aus den in dem oben zitierten Gutachten genanten Quellen gespeist:
1) Zinsen von Darlehen des Kurfürstentums (aufgebracht von der Kammer), meist ans Ausland, die dem Kriegsgewölbe von dem Herrscher zugewiesen wurden. Unter ihnen waren seit 1750 die Einnahmen aus einer bei Kursachsen angelegten Hypothek die Bedeutendsten.
2) Subsidien. Mit ihnen wurde die Teilnahme Hannovers am Österreichischen Erbfolgekrieg finanziert, allerdings erst seit 1742. Bis dahin ruhte das Schwergewicht der Rüstungskosten auf der Schatullkasse, die, wie die Kammer mit ihrem Kredit, als letzte Reserve mit ihrem Vorrat an Bargeld hinter dem Kriegsgewölbe stand und in Krisenzeiten eingriff.

Dank der Geschäftstüchtigkeit Georgs II. im Aushandeln der Subsidien schloss Hannover den Österreichischen Erbfolgekrieg finanziell günstig ab. In der nun folgenden Friedenszeit pendelten sich die Einnahmen und Ausgaben des Kriegsgewölbes ein und gewannen eine bis dahin noch nicht erreichte Stabilität. Die jährlichen Zahlungen an die Kriegskasse bewegten sich auf fast gleich bleibender Höhe - trotz der zunehmenden außenpolitischen Spannungen. Auf der Einnahmenseite kamen Vorschüsse aus Kammer und Schatullkasse in Fortfall. Ganz auffallend überwogen seit 1750 zwei Hauptposten: Die bereits erwähnte sächsische Hypothek und die 3. Einnahmequelle, die besonders hervorgehoben zu werden verdient.

Es handelt sich um persönliche Anweisungen des Königs an das Kriegsgewölbe, zunächst (seit 1728!) etwas verschleiert in Form von Dukaten (über Rotterdam und Amsterdam), dann immer offener in englischen Banknoten und Guineen. Die Herkunft dieser Gelder ist dunkel. Vermutlich stammen sie aus dem unergründlichen Fonds der Civil List, die dank dem Umstand ihrer einmaligen Bewilligung auf Lebenszeit und der Weite des Bereiches, den sie deckte, dem englischen König damals eine erhebliche finanzielle Macht in die Hand gab (vergleiche Basil, Williams, The Whig Supremacy 1714-1760, Oxford 1949, Seite 16). Diese Anweisungen Georgs II. spielen schon vor 1740 eine bedeutende Rolle; seit 1750 überragen sie alle anderen Einnahmen bei weitem und steigern sich mit dem Beginn der Aufrüstung 1755 sprunghaft, bis sie im ersten Kriegsjahr 1757 die erstaunliche Höhe von 410.000 Pfund = 2.255.000 Reichstaler erreichen. (Englische Subsidien 1759: 2.665.000 Reichstaler; 1760: 2.711.000 Reichstaler) Diese Anstrengung wurde nur noch übertroffen von der Schatullkasse, deren Kräfte für einen solchen Notstand hatten aufgespart werden können (Beisteuer zu den Kriegskosten 1757: 5.558.000 Reichstaler; im ganzen Kriege: 6.482.000 Reichstaler).

Die dringend nötige Entlastung brachte ab 1758 England, indem es die Besoldung und den Unterhalt des größten Teils der hannoverschen Truppen und der mit ihnen verbündeten Kontingente übernahm. Aber die gewaltigen Anforderungen des Krieges zwangen auch weiterhin zur Anspannung der eigenen finanziellen Kräfte. Und immer wieder ist Georg II. seinem Stammland mit jenen persönlichen Überweisungen englischer Banknoten zu Hilfe gekommen, noch in seinem letzten Lebensjahr mit 50.000 Pfund.
Das hörte mit dem Regierungsantritt seines Enkels schlagartig auf. Georg III. nahm viel schärfer, als das bisher geschehen war, den Kredit der Kammer für Kriegsanleihen im Lande in Anspruch. In dem Augenblick aber, wo die hannoversche Wehrmacht auf den Friedensfuß übergeführt war, ordnete er die Zahlung eines jährlichen Vorschusses aus der Kammer an das Kriegsgewölbe "behuf des Militair-Etats zur Unterhaltung der Trouppen im Lande an (Gewölbe-Rechnung von 1763, Pagina 31 vergleiche Hann. 46 Nr. 80). Laut königlicher Resolution vom 5. September 1766 sollte dieser Vorschuss künftig in den Rechnungen nicht mehr als "ein Anlehn und eine Passiv-Schuld des Krieges-Gewölbes, sondern als ein würcklicher Zuschuss" geführt werden (Gewölbe-Rechnung von 1766/1767, Pagina 31 vergleiche Hann. 46 Nr. 80). Damit trat die Kammer an die Stelle der bisherigen königlichen Anweisungen, die Einnahmen für die Rüstung wurden ganz auf die eigenen Kräfte des Kurfürstentums gestellt, die Stütze von außen fiel weg - eine ebenso bezeichnende wie einschneidende Änderung.

Eine weitere bedeutsame Wandlung wurde hervorgerufen durch die allmähliche Zurückzahlung der großen sächsischen Hypothek. Die einkommenden Gelder mussten von neuem angelegt werden, um die für den Etat des Kriegsgewölbes unentbehrlichen Zinsen zu tragen. Diese Notwendigkeit begegnete dem Wunsch des Königs, die im Kriegsgewölbe und in der Schatullkasse befindlichen Vorräte an barem Geld, soweit sie freigemacht werden konnten, in englischen Fonds anzulegen, um diese Kapitalien arbeiten zu lassen (Reskript Georgs III. vom 11. Juni 1779 vergleiche Hann. 46 Nr. 6). Die Bemühungen in dieser Richtung und die sich daraus ergebenden Finanzoperationen haben in mehreren umfangreichen Aktenbänden ihren Niederschlag gefunden, die neben den Zeugnissen über die Beteiligung Hannovers an den Revolutionskriegen einen breiten Raum in der Regierungszeit Georgs III. einnehmen.

Bestandsgeschichte

Der verhältnismäßig kleine Bestand Hann. 46 war zwar in den am 9. Oktober 1943 vernichteten Findbüchern verzeichnet, war bis dato aber allem Anschein nach kaum benutzt worden.

Die skizzierte Entwicklung des Kriegsgewölbes mit ihren sieben sich deutlich voneinander abhebenden Perioden - von der Gründung bis zum Regierungsantritt Georgs II.; 1728/30 bis 1740; Österreichischer Erbfolgekrieg; 1750 bis 1755; Siebenjähriger Krieg; Bereinigung der Kriegsfolgen (Verpflichtungen und Forderungen); weitere Entwicklung unter Georg III. - hat sich unverkennbar in dem Aufbau der alten Ordnung des Bestandes Hann. 46 ausgeprägt, wenn auch der sachliche und chronologische Zusammenhang immer wieder von ungeschickten Einschüben durchbrochen und verdeckt ist. Trotzdem wurde diese alte Ordnung beibehalten; sie lies sich fast vollkommen wiederherstellen. Die wenigen Akten, bei denen die Nummern verloren gegangen waren, fügten sich genau in die Lücken zwischen den nummerierten Bänden ein. Sie wurden jeweils dort eingeordnet, wohin sie am besten zu passen schienen (Hann. 46 Nr. 7a, Vol. I; 8 a-g; 9; 51; 56; 61; 71 a/b; 75 a/b; 78 - 88). Manche Lösung fiel dabei nicht ganz befriedigend aus. Einige gar zu umfangreiche Konvolute wurden unterteilt.

So ergibt sich folgendes Bild der Gliederung des Bestandes:
Hann. 46 Nr. 1, Nr. 4 und Nr. 6
Grundlegendes zu Aufgabe und Entstehung des Kriegsgewölbes (Hann. 46 Nr. 2/1, Nr. 2/2 und Nr. 3 eingesprengt. Hann. 46 Nr. 2/1 und Nr. 2/2 gehört eigentlich zusammen mit Hann. 46 Nr. 11 und Nr. 12)
Hann. 46 Nr. 7/1 bis Nr. 7/6
Diese Akten schließen an Hann. 46 Nr. 6 an, weil sie die Fortsetzung dazu ist; zeitlich und sachlich gehört sie an das Ende des Bestandes.
Hann. 46 Nr. 8/6 bis 8/9, Nr. 9, Nr. 14/1, Nr. 15
Finanzierung der Teilnahme Hannovers am Österreichischen Erbfolgekrieg durch englische Subsidien
Hann. 46 Nr. 13
(Einlagerung des Silberschatzes der Königin Anna im Werte von etwa 2.700 Pfund) zeigt das Kriegsgewölbe in seiner Eigenschaft als Sammelbecken von Werten, das heißt als Gegenstück zur Schatullkasse.
Hann. 46 Nr. 16 bis Nr. 21
Ältere Forderungen, hauptsächlich Subsidienrückstände, die zum Teil bis in die Entstehungszeit des Kriegsgewölbes zurückreichen und pro forma in den Gewölbe-Rechnungen bis in die Regierungszeit Georgs III. mitgeschleppt werden, ohne noch die geringste praktische Bedeutung zu haben.
Hann. 46 Nr. 23 bis Nr. 25
Österreichischer Erbfolgekrieg
Hann. 46 Nr. 8/10, Nr. 14/2, Nr. 28 bis Nr. 37, Nr. 63, Nr. 71/1 und Nr. 71/2
Siebenjähriger Krieg: Finanzierung der hannoverschen Kriegsführung
1. durch England (Hann. 46 Nr. 29/1 und Nr. 29/2);
2. durch die Einnahmen aus den Domänen der westfälischen Bistümer und des Bistums Hildesheim sowie durch Kontributionen (Hann. 46 Nr. 30 bis Nr. 33);
3. durch Anleihen im Lande (Hann. 46 Nr. 34/1 bis Nr. 36/3) und in England (Hann. 46 Nr. 29/1, Nr. 29/2 und Nr. 37).
Ein deutliches Bild des Zusammenwirkens dieser Faktoren und des finanziellen Beitrages, den der hannoversche Staat aus eigener Kraft zu seiner Verteidigung leistete, geben die einschlägigen Gewölbe-Rechnungen (Hann. 46 Nr. 79, Nr. 80, Nr. 81/3 Nr. 82, Nr. 83), vergleiche dazu Hann. 46 Nr. 8/10.

Hann. 46 Nr. 38 bis Nr. 48
Diese Akten spiegeln die durch die Anforderungen des Krieges geschaffene finanzielle Lage wieder. Auseinandersetzungen mit den Verbündeten Hessen-Kassel (Hann. 46 Nr. 41/1 bis Nr. 41/5) und Braunschweig-Wolfenbüttel (Hann. 46 Nr. 42); mit dem englischen Kommissariat (Hann. 46 Nr. 43 und 71/2) mit Privatleuten (Hann. 46 Nr. 44 bis Nr. 48 und Nr. 61).
Die nun folgenden Akten betreffen einerseits die Rolle des Kriegsgewölbes in der Friedenszeit unter Georg III. und beim Eingreifen Hannovers in die Revolutionskriege, andererseits die Anlage und Liquidation jener Hypotheken, deren Zinsen einen wesentlichen Teil der Einnahmen des Kriegsgewölbes ausmachten.
Den Schluss des Bestandes (Hann. 46 Nr. 75/1 bis Nr. 88) bilden die grundlegenden Akten, nämlich die Gewölbe-Rechnungen und Extrakte daraus. (1704-1774; 1723-1800).

Der Bestand ist durch das Hochwasser im Februar 1946 in Mitleidenschaft gezogen, aber im Ganzen benutzbar geblieben. Seine Neuverzeichnung besorgte der Dr. Walther Mediger im Januar/Februar 1955, der auch die Einleitung verfasste.

Enthält

Unterhalt der Truppen, Kriegskosten, Kriegsschulden besonders aus dem Siebenjährigen Krieg, Sachensregulierungen, Kriegsfolgen, Militärhaushalt, Gewölberechnungen, Verwaltung der Gelder des Kriegsgewölbes

Findmittel

EDV-Findbuch 2005

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

2,4

Bearbeiter

Dr. Walther Mediger (1955), Oliver Brennecke (2005)

Benutzung

127 Nummern