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ARH Dep. NRÜ SAR

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Standesamtsregister

Laufzeit

1874 - 1985

Bestandsdaten

Beschreibung

Mit Wirkung vom 01.01.1874 wurde in Preußen (und mit Wirkung vom 01.01.1876 im gesamten Deutschen Reich) das Personenstandsgesetz erlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt waren es allein die Glaubensgemeinschaften, die seit dem ausgehenden Mittelalter den Personenstandsregistern vergleichbare Verzeichnisse (sog. Kirchenbücher) über Taufen, Trauungen und Begräbnisse ihrer Gemeindemitglieder führten.

Seit 1874 besteht nun die allgemeine Pflicht für alle Menschen im Lande, Geburten, Heiraten und Sterbefälle von einem staatlich bestellten Standesbeamten registrieren zu lassen. Standesbeamter ist der Bürgermeister der Gemeinde (bzw. der von ihm beauftragte Vertreter). Inhaltlich identische Zweitbücher wurden beim zuständigen Landkreis geführt. Den Eintragungen kommt Beweiskraft zu.

Geschichte des Bestandsbildners

Bis zur Gemeindereform von 1974 gab es auf dem Gebiet der heutigen Stadt Neustadt a. Rbge. folgende Standesämter:

- Basse (einschl. Averhoy und Metel),
- Bordenau,
- Dudensen (einschl. Büren),
- Eilvese,
- Esperke,
- Hagen (einschl. Borstel und Nöpke),
- Helstorf (einschl. Luttmersen und Vesbeck),
- Laderholz (ab 1906)
- Mandelsloh (einschl. Amedorf, Bevensen, Brase, Evensen, Laderholz (bis 1905), Lutter, Welze),
- Mardorf,
- Mariensee (einschl. Empede und Wulfelade),
- Neustadt a. Rbge.,
- Niedernstöcken (einschl. Stöckendrebber),
- Otternhagen,
- Poggenhagen,
- Scharrel,
- Schneeren,
- Suttorf.

Sie wurden aufgelöst. Ihre Aufgabe und die bis dahin entstandenen Unterlagen wurden im Standesamt der neuen, vergrößerten Stadt Neustadt a. Rbge. zusammengeführt.

Eine bemerkenswerte Folge hat das Belegenheitsprinzip: Da der Einzugsbereich des (100 Jahre alten) Neustädter Krankenhauses weit über die Grenzen der Stadt hinausgeht, werden in den Standesamtsregistern der Stadt Neustadt a. Rbge. auch viele Geburten und Sterbefälle von Menschen eingetragen, die außerhalb Neustadts in Städten wie Wunstorf oder Garbsen ihren Lebensmittelpunkt haben.

Bestandsgeschichte

Mit der Novellierung des Personenstandsgesetzes vom 19.02.2007 (BGBl. I S. 122) wurde nicht nur die elektronische Führung der Personenstandsregister vorgeschrieben, sondern auch die Archivierung ab 01.01.2009 geregelt. Demnach werden die Geburtenbücher nunmehr nach 110 Jahren, die Heiratsbücher nach 80 Jahren und die Sterbebücher nach 30 Jahren endgültig geschlossen und dem zuständigen Archiv übergeben, wo sie nach den archivrechtlichen Bestimmungen von interessierten Nutzern eingesehen werden können. Zuständiges Archiv für die Erstbücher ist das Gemeindearchiv, für die Zweitbücher das Kreisarchiv (subsidiär das Landesarchiv).

Auf dieser rechtlichen Grundlage wurden seit 2009 die nach den o. a. Bestimmungen archivreifen Erstbücher der Stadt Neustadt a. Rbge. (einschließlich der 1974 hinzugekommenen Gemeinden) ins Stadtarchiv Neustadt a. Rbge. (das im Archiv der Region Hannover als Depositum verwahrt wird) überführt. Die Ergänzung erfolgt jährlich, und zwar um die dann jeweils neu „archivreif“ gewordenen Jahrgänge. Die bei der Region Hannover und ihren Vorgängern aufbewahrten, inhaltlich identischen Zweitbücher werden im Archiv der Region Hannover archiviert.

Von den Sammelakten wurde zunächst nur eine geringe Zahl übernommen. Ausgewählte Sammelakten des Standesamts (Judaica und Kriegsjahrgänge) der Jahrgänge 1874-1945 (Akzession 2010/4) wurden in den Teilbestand ARH, Dep. NRÜ II unter Nr. 330/1-330/6, Kirchennebenbücher der Parochie Neustadt a. Rbge. aus den Jahren 1853-1874 (Akzession 2000/17) wurden in den Teilbestand ARH, Dep. NRÜ II unter Nr. 305/1 - 305/3 eingearbeitet.

Bei der Gliederung des Findbuchs wurden die älteren Register entsprechend den historischen Entstehungsbedingungen von den jüngeren Registern unterschieden. Die älteren wurden nach Standesämtern, darin nach Geburten-, Heirats- und Sterbebüchern gegliedert und jeweils durchnummeriert. Die jüngeren Register werden nicht mehr nach Ortsteilen, sondern nur nach Geburten-, Heirats- und Sterbebüchern gegliedert und darin jeweils durchnummeriert.

Neustadt a. Rbge., im März 2011
gez. Dr. Hubert Höing

Siehe

Korrespondierende Archivalien

- ARH, Dep. NRÜ I, Gliederungspunkte C 3 (Israelitische Gemeinde) und D 7 (Domizil- und Trauscheinangelegenheiten).
- ARH, Dep. NRÜ II, Gliederungspunkt A 11 (Standesamtswesen).
- ARH, Dep. NRÜ IV, diverse Gliederungspunkte.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

20

Bearbeiter

- Hö
- SPo

Benutzung

Die archivierten Standesamtsregister können nach den geltenden archivrechtlichen Bestimmungen von jedermann benutzt werden, der ein Interesse geltend macht. Die Nutzung der noch nicht archivierten Standesamtsregister regelt sich nach dem Personenstandsgesetz. Diesbezügliche Anfragen sind an das zuständige Standesamt zu richten.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Es ist zu zitieren: ARH, Dep. NRÜ SAR (Ort) (Registerart) (Nummer), z. B. ARH, Dep. NRÜ SAR Basse GR 01