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NLA AU Rep. 69

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Hauptzollamt Leer

Laufzeit

1804-1983

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Das am 1. Januar 1854 errichtete Hauptzollamt Leer war für die Erhebung der Ein- und Ausgangszölle, die Rübenzuckersteuer, die Übergangsabgaben für vereinsländischen Branntwein, Tabak, Wein, Most und Cider, die Frabrikationsabgaben von inländischem Branntwein und Bier sowie die Steuer von inländischem Salz und Tabak zuständig. Das Hauptzollamt Leer wurde Anfang 1967 aufgelöst.

Bestandsgeschichte

HAUPTZOLLAMT LEER


I. Behördengeschichte
II. Bestandsbildung und Verzeichnung


I. Behördengeschichte

Um die Zusammenhänge des in diesem Bestand vor allem aus
dem 19. Jahrhundert vorhandenen Schriftguts zu verstehen,
bedarf es zunächst eines Überblicks über die Entwicklung
der Zollverwaltung.

Das Hauptzollamt L e e r im eigentlichen Sinne bestand
vom 1. Januar 1854 an, doch geht die Geschichte dieser
Zollbehörde bis in die Anfänge der hannoverschen Steuer-
und Zollverwaltung in Ostfriesland zurück. Der Umstand
freilich, daß es in den drei Jahrzehnten v o r 1854 -
und zwar in den Jahren 1823, 1826, 1835 und 1841 - immer
wieder zu Veränderungen bei den Kompetenzen und damit zu
Umstrukturierungen auf den verschiedenen Ebenen der
Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern kam, ist
geradezu dazu angetan, einige Verwirrung zu stiften. Eine
umfassende und eindeutige Darstellung der Behörden-
entwicklung ist dadurch jedenfalls wesentlich erschwert.
Der nachfolgende Überblick stellt daher nur einen ersten
Versuch dar, Klarheit in der Materie zu gewinnen.

Im Zuge der allgemeinen Verwaltungsreform in Hannover wurde
durch Patent vom 13. Mai 1823 und mit Wirkung vom 15. Mai
1823 eine Oberzolldirektion in Hannover als Mittelbehörde
eingerichtet und derselben unter Leitung des Staats- und
Kabinettsministeriums die Aufsicht über die gesamte
Zollverwaltung im Königreich Hannover übertragen. Ihr
unterstanden drei Zolldirektionen mit Haupt- und Nebenzoll-
rezepturen für die Grenzzölle. Ein "Reglement über die
künftige Verwaltung der Zölle" vom 18. April 1823 regelte
die Geschäftstätigkeit (Auszug im Anschluß an das Patent).
Die indirekten Steuern wurden dagegen bis 1835 - zusammen
mit den direkten Steuern - von einem Obersteuerkollegium
in Hannover mit - vermutlich eigenen - nachgeordneten
Steuerrezepturen verwaltet. Mit Verordnung

vom 13. Dezember
1823 und Wirkung zum 1. Januar 1824 wurden auch die
Emszoll-Stellen, die zunächst noch unter der Aufsicht der
Auricher Landdrostei verblieben waren, der Oberzoll-
direktion unterstellt. Emszoll-Kontore bestanden damals
offenbar in Emden und in L e e r. Auf Provinzebene waren
die Wasser- und Landzollstätten der Kreisrezeptur in Aurich
zugeordnet.

Ab 1826 begegnet man dann in Emden und L e e r Hauptzoll-
rezepturen, die einer speziellen Verwaltung unterlagen,
sowie einer Reihe weiterer Haupt- und Nebenzollrezepturen.
Die traditionelle Trennung von Zöllen und Steuern ließ
sich nicht länger aufrechterhalten, als sich das Königreich
Hannover überstaatlichen Zoll- und Steuervereinbarungen
anschloß. Ab 1835/37 bildete Hannover mit Oldenburg,
Braunschweig und Schaumburg-Lippe einen Steuerverein
(Steuer-Cartell). Da sich zudem der Charakter der Zölle als
bisher rein fiskalische Einnahmen, sog. Finanzzölle, aus
ein-, durch- und ausgehenden Waren ab Mitte der dreißiger
Jahre auch zu Schutz- und Differentialzöllen wandelten, die
als wirtschaftspolitische Instrumente dienten, wurde die
Zollverwaltung über die bisherigen Verbrauchs- und
Eingangssteuern hinaus auch auf Produktionsabgaben von
Branntwein, Bier und Salz sowie auf die Mahl- und
Schlachtsteuer in den Städten ausgedehnt. Dies bzw. die
Regelungen des Steuervereins hatten zur Folge, daß mit
Verordnung vom 21. April 1835 und Wirkung vom 1. Juni 1835
das bisherige Obersteuerkollegium in Hannover auf die
Erhebung sämtlicher direkten Steuern und der Stempelsteuer
beschränkt und die Oberzolldirektion aufgehoben wurde.
Statt letzterer wurde in Hannover unter der Leitung des
Finanzministeriums eine Generaldirektion der indirekten
Abgaben und Zölle errichtet. Ihr unterstanden in den
Provinzen insgesamt sieben Direktionen der indirekten
Abgaben und Zölle, in Ostfriesland eine

solche in Aurich.
Den Direktionen waren wiederum an den Grenzen Grenzsteuer-
ämter erster und zweiter Klasse und Anmeldeposten unter-
stellt, im Innern aber Haupt- und Nebensteuerämter.
Die bisherige Hauptzollrezeptur in Emden wurde 1835 in ein
Grenzsteueramt umgewandelt, die Hauptzollrezeptur in
L e e r in ein Hauptsteueramt. Hier fungierte allerdings
offenbar auch eine "Stadtcontrole" - lange Jahre besetzt
mit "Stadtcontroleur" Warneke - als vorgesetzte Behörde
der Grenzämter und Nebensteuerämter in der Umgebung Leers.
Nach dem "Verzeichniß der im Königreiche Hannover und
Herzogthume Braunschweig errichteten Steuer-Ämter" von 1835
(Gesetzessammlung, S. 215 ff. bzw. S. XLVI-XLVII) gab es im
Kreis Leer die Grenzsteuerämter zweiter Klasse Bunde,
Hatzum, Groß-Sander, Detern und Potshausen, dritter Klasse
in Wymeer, Landschaftspolder, Ditzum, Rinzeldorf und
Langholt, im Innern die Hauptsteuerämter L e e r, Weener,
Halte, Papenburg und Jemgum sowie die Nebensteuerämter
Neermoor, Hesel und Collinghorst. Der bereits existierenden
und weiterbestehenden Steuerdirektion in Aurich verblieb
als Aufgabe die Verwaltung der direkten Steuern in Form von
Grundsteuer, Häusersteuer, Personen-, Besoldungs-,
Einkommens- und Gewerbesteuer, der Stempelsteuer und der
Kassensachen (vgl. Rep. 69, Nr. 29; im o.g. "Verzeichniß"
wird gleichwohl auch für die indirekten Steuern von einem
Bezirk "Steuerdirektion Aurich" gesprochen).

Nach dem Austritt Braunschweigs aus dem Steuerverein wurden
mit den Verordnungen vom 30. Juni und 15. Juli 1841 das
bisherige Obersteuerkollegium und die bisherige General-
direktion der indirekten Abgaben und Zölle zu einem neuen
Obersteuerkollegium mit den zwei Abteilungen General-
direktion der direkten Steuern und Generaldirektion der
indirekten Steuern zusammengefaßt. Für die Verwaltung
der Wasserzölle auf Elbe und Weser

sollten wie bisher
Mitglieder der Generaldirektion der indirekten Steuern
zuständig sein, deren Behörde die Benennung General-
direktion der Zölle erhielt. Damit bestanden im Grunde drei
Abteilungen. Bis 1853 wurden die indirekten und die
direkten Steuern wieder gemeinsam von den Steuerdirektionen
und ihren Lokalbehörden verwaltet. So könnte auch die
Steuerdirektion in Aurich als vorgesetzte Behörde des
Hauptsteueramtes in L e e r wieder sowohl für Zölle und
indirekte Steuern als auch für die direkten Steuern
zuständig gewesen sein.

Als Folge des Beitritts zum Zollverein wurde mit der
Verordnung vom 22. Dezember 1853 die Generaldirektion der
indirekten Steuern in Hannover zum 1. Januar 1854 aufgelöst
und an ihrer Stelle wieder ein Oberzollkollegium in
Hannover ins Leben gerufen, daneben auch ein Obersteuer-
kollegium für die direkten Steuern; seit dieser Zeit hat
die Trennung zwischen indirekten und direkten Steuern
Bestand. Die für Wasserzölle und Schiffahrtsgefälle
zuständige Generaldirektion der Wasserzölle wurde 1863
in das Oberzollkollegium überführt. Das Oberzollkollegium
war zuständig für die Erhebung der Ein- und Ausgangszölle,
die Rübenzuckersteuer, die Übergangsabgaben für vereins-
ländischen Branntwein, Tabak, Wein, Most und Cider, die
Fabrikationsabgaben von inländischem Branntwein und Bier
sowie die Steuer von inländischem Salz und Tabak. Als
Unterbehörden fungierten die Hauptzollämter und die
Hauptsteuerämter, denen die örtlichen Hebestellen Zollämter
erster und zweiter Klasse sowie die Grenz- und Steuer-
kontrolleure unterstellt waren. In Emden und L e e r
wurden mit dem Hannoverschen Zollgesetz vom 15. August
1853 Hauptzollämter eingerichtet. Ihre Funktionen wurden
näher bestimmt durch die Bekanntmachung des hannoverschen
Finanzministers vom 15. Dezember 1853. Nach 1854 gehörten
zum Distrikt des Hauptzollamts

Leer die Nebenzollämter
Bunderneuland, Ditzum, Emswachtschiff (bzw. Hatzum), Halte,
Jemgum, Papenburg und Weener.

1865, 1867 und 1869 wurden weitere Zollvereinsverträge
geschlossen, ehe Artikel 33 der Reichsverfassung vom 12.
April 1871 für das Deutsche Reich e i n Zoll- und
Handelsgebiet (zunächst bis auf Hamburg und Bremen) schuf.
Die Gesetzgebung für Zölle oblag fortan allein dem Reich,
die Verbrauchsteuern blieben dagegen den einzelnen Staaten
überlassen. In der preußischen Zeit wurde mit Erlaß vom 8.
Februar 1867 aus dem Oberzollkollegium die Provinzial-
steuerdirektion in Hannover, 1908 daraus die dortige
Oberzolldirektion, und ab 1919 war das Landesfinanzamt
(heute Oberfinanzdirektion) die vorgesetzte Dienststelle
der Hauptzollämter Emden und L e e r . Ab 1908 gehörten
die Zollämter Bunde, Bunderneuland, Emswachtschiff (bzw.
Hatzum), Neurhede, Papenburg, Rhede und Weener zum
Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Leer.

In den Jahren 1934-1945 unterstand das Hauptzollamt
L e e r weiter dem Landesfinanzamt bzw. Oberfinanz-
präsidenten in Hannover, während das Hauptzollamt Emden
dem Landesfinanzamt bzw. dem Oberfinanzpräsidenten
Weser-Ems in Bremen zugeteilt wurde. Nach dem Krieg lag die
Zollverwaltung zunächst in der Zuständigkeit der Länder,
ehe sie 1950 Angelegenheit des Bundes wurde. Der
Oberfinanzdirektion Hannover als Bundesmittelbehörde
unterstanden (bzw. unterstehen, sofern nicht aufgelöst) als
örtliche Verwaltungsstellen die Hauptzollämter in
Braunschweig, Emden, Hannover, Hannoversch Münden,
Hildesheim, Leer, Lüneburg, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück
und Stade. Die Bezirke der Hauptzollämter und Zollämter
wurden weitgehend an die Grenzen der Kreise und Gemeinden
angeglichen.

Das Hauptzollamt L e e r wurde Anfang 1967 aufgelöst.
Heute besteht nur noch ein einfaches Zollamt. Die Aufgaben
des Hauptzollamts

wurden damals vom Hauptzollamt Emden
übernommen. Nach dem Umzug des Zollamts wurde das
Zollgebäude, das früher die Zoll-Niederlage vor allem für
die Tee-Importeure war, von dem 1993 gegründeten
"Zollhausverein" übernommen und am 22. April 1994 als
Kulturzentrum eröffnet.



II. Bestandsbildung und Verzeichnung

Der vorliegende Bestand kam in den Akzessionen 1873/8,
1876/1, 1890/4, 1891/9, 1925/13, 1937/2, 1994/10 und 2000/26
ins Archiv, umfangreich vor allem 1925. Akten des
Hauptzollamts Leer über Fähren, die über das Wasser- und
Schiffahrtsamt Leer (Rep. 153) ins Staatsarchiv gelangten
sind, wurden im Rahmen der Neuverzeichnung provenienz-
gemäß nach Rep. 69 überführt. Die ältesten Akten in Rep. 69
stammen von 1823 (Nr. 7 ff.), die jüngsten aus den 1960er
Jahren.

Das auf dem Abgabeverzeichnis des HZA von 1890 basierende
und verschiedentlich ergänzte bisherige Findmittel wurde
zwar 1990 einer Überarbeitung unterzogen, doch erwies sich
das Ergebnis schon bald in mehrerlei Hinsicht als
völlig unzureichend.

Der Bestand wurde daher komplett neuverzeichnet, zumal
bisher offensichtlich keine archivische Bewertung der
Übernahmen stattgefunden hatte. Aus diesem Grunde wurden
gleichzeitig notwendige Kassationen nach archivfachlichen
Kriterien durchgeführt. Ausgeschieden wurde vor allem die
Mehrfachüberlieferung der sog. "Kundebücher" (Sammlungen
der Erlasse) verschiedener Nebenzollämter. Bewahrt blieb
hier eine Beispielüberlieferung für Halte und Papenburg.
Außerdem wurden große Teile des reinen Geschäftsschriftguts
(Rechnungsrevisionen u.ä.) kassiert.

Der Bestand wurde bisher offenbar nur selten benutzt,
obwohl er einiges Material sowohl für die Wirtschafts-
geschichte, u.a. für den Bereich des Schiffsbaus und des
Schiffsverkehrs, als auch für die Ortsgeschichte des Raumes
Leer bereithält. Die orts- und familiengeschichtlich

inter-
essanten Fährschatzregister (2.5.2) - namentliche
Auflistungen von fährschatzpflichtigen Personen - wurden
besonders ausgeworfen und die einzelnen Ortsnamen
indiziert. Bei der Verzeichnung mit dem alten
Verzeichnungsprogramm AIDA konnten allerdings aus
EDV-Gründen nicht alle Gemeinden in den Index
aufgenommen werden.

Eine Reihe von Akten wurden jeweils doppelt klassifiziert,
d.h. die Einordnung erfolgte in zwei verschiedenen Sach-
gruppen. Dies erwies sich als angebracht bei Akten, die
sowohl Generalia als auch Spezialia enthalten, bei Akten
der Nebenzollämter, die eine eigene Untergruppe erhielten,
und für Akten aus der Vorprovenienz Steuerdirektion Aurich/
Direktion für indirekte Steuern und Abgaben Aurich, für die
kein eigener Bestand im Staatsarchiv besteht. Innerhalb
dieser Gruppen erfolgt die Ordnung alphabetisch, so daß
sich ein geographischer Indexeintrag oft erübrigte.

Heranzuziehen sind außerdem:
Rep. 15 Landdrostei Aurich,
Rep. 16/4 Regierung, Abteilung Wasser- und Schiffahrts-
waltung (z.B. für Fähren),
Rep. 153 Wasser- und Schiffahrtsamt Leer (z.B. für Fähren).

Literatur:
- Günther Möhlmann/Josef König, Geschichte und Bestände
des Niedersächsischen Staatsarchivs in Aurich, Göttingen
1955, S. 195-198
- Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Haupt-
staatsarchivs in Hannover, Bd. 2, bearb. von Ernst Pitz,
S. 154-155
- Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Haupt-
staatsarchivs in Hannover, Bd. 3, bearb. von Manfred
Hamann u.a., Göttingen 1983, S. 574-577
- K. Knief, Die Entwicklung des Zoll- und Verbrauchs-
steuerwesens, insbesondere in Niedersachsen, in: Neues
Archiv für Niedersachsen, Jg. 1954, S. 2-7
- Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 4, Stuttgart 1985,
S. 189-190, Bd. 5, Stuttgart 1987, S. 927-934
- Johann Beerens, Das letzte schwimmende Zollamt auf der
Ems

eingezogen. Über zweihundert Jahre Zollüberwachung
auf der Herbrumer Schleuse, in: Ostfriesland. Zeitschrift
für Kultur, Wirtschaft und Verkehr, 1967, Heft 1,
S. 8-10 (mit 3 Fotos)
- Johann Beerens, 500 Jahre Zollüberwachung an der
Emsmündung, Leer 1999

Außerdem:
- Karl Schuemacher, Deutsche Zollgeschichte, Waldshut 1927
- Martin Clausnitzer, Deutsche Zollgeschichte, Leipzig
1933
- Georg Kauz, Handbuch der Bundeszollverwaltung, Frankfurt
a.M. 1950


Im "Mitteilungsblatt der Oberfinanzdirektion Hannover", das
den Zollämtern zugestellt wird, werden nach Auskunft des
Hauptzollamts Emden u.a. auch historische Artikel
veröffentlicht.

Aurich, im April 1994
überarbeitet im Oktober 2002 und Januar 2003

Dr. Wolfgang

Henninger
Archivoberrat

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet