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NLA AU Rep. 5b

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Preußische Kommission - Schuldenkommission

Laufzeit

1660-1806

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Der letzte Fürst von Ostfriesland hinterließ 1744 eine Schuldenlast, die König Friedrich II. von Preußen nur teilweise übernahm. Die Abwicklung des Konkurses wurde von Kommissionen in Aurich und in Berlin vorgenommen.

Bestandsgeschichte

VORWORT

Der vorliegende Bestand war ursprünglich ein Teil des alten fürstlichen Archivs und bildete dort die Abteilung A XVIII - Fürstlicher Konkurs. Bei der Neuverzeichnung des Gesamtarchivs in den Jahren 1953-1964 wurde diese Gruppe als Unterabschnitt II d - Fürstliche Finanzen / Fürstlicher Konkurs innerhalb des Bestandes Rep. 4 A belassen, obwohl es sich dabei um die Akten der "Preußischen Kommission zur Untersuchung des fürstlich ostfriesischen Kreditwesens" handelt. Bei der Überprüfung der Abteilung wurde zudem festgestellt, daß neben den nur summarisch verzeichneten Schuldakten ein wesentlicher Teil überhaupt nicht verzeichnet war. Es wurden bei der nun durchgeführten Neuverzeichnung außerdem ca. 70 Akten, die beim Generaldirektorium in Berlin entstanden sind und die vermutlich nach Abschluß der Schuldenregulierung nach Aurich abgegeben wurden, vorgefunden. Sie bilden im Bestand Rep. 5 b eine eigene Abteilung. Darüberhinaus wurden 49 Akten, deren Provenienz die alte preußische Regierung zu Aurich ist, dem Bestand Rep. 5 a zugeführt.

Zu den einzelnen Akten wäre zu bemerken, daß jeder Vorgang in der Regel aus der bei der ersten Instanz entstandenen Akte sowie aus der Appellationsakte beesteht. Mitunter wurde der Anspruch auch noch in der dritten Instanz behandelt. Bei der Neuverzeichnung wurde die ursprüngliche, durch zahlreiche a- und b-Nummern, durch Streichungen sowie Zusammenfassungen an einigen Stellen durcheinander geratene Ordnung, wieder hergestellt. Da die Aktentitel nur den jeweils letzten Gläubiger aufführten, wurden sie nunmehr um die Angabe des ursprünglichen Gläubigers, der Höhe des Kredits bzw. der Schuld sowie dem Jahr der Kreditaufnahme erweitert. Aktenvorgänge, bei der nur noch die Appellationsakten vorhanden ist und bei der sich demzufolge auch nicht das Jahr der Kreditaufnahme ermitteln ließ, sind am Ende des Bestandes aufgeführt. Bei einzelnen Akten erscheint das erste Jahr ihrer Laufzeit in der Nebenlaufzeit. Es sind dies Vorgänge die zwar meistens erst 1747 beginnen, die Anmeldung des Anspruchs muß jedoch schon 1744 erfolgt sein.

Aurich, den 23.02.1978
Stefan Pötzsch

Literatur

T. D. Wiarda: Ostfriesische Geschichte, Bd. 8, S. 260-267.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet