Deutsche Kanzlei in London
1677 - 1897
Landesverfassung, höchste Behörden, Ordenssachen, Domestika, Hofstaat, Hofämter, Ständische Sachen, Militaria, Justizwesen, Lehnswesen, Grenz- und Hoheitssachen, Gnadensachen, Harz, Berghandlungen, innere Landesverwaltung, Bremen u. Verden, Land Hadeln, Osnabrück, Wolfenbüttel, Diplomatie, Bundestag, Publika, Reichssachen, Auswärtiges, Kriegsunruhen, Kuralien u.a.
Findmittel: EDV-Findbuch in Bearbeitung
Umfang: 83,6 lfdm
Hinweis: Der Bestand ist komplett digitalisiert. Originalakten wurden schon zuvor aus konservatorischen Gründen nur in Form von Mikrofiches zur Benutzung vorgelegt.
1. Geschichte des Bestandsbildners
Im Vorwort seines Findbuches von 1950 schrieb Dr. Grieser, was hier nur wiederholt werden muss: "Als der Kurfürst Georg Ludwig im Herbst 1714 als König Georg I. den britischen Thron bestieg und seine Residenz von Hannover nach London verlegen mußte, war er genötigt, seine Erblande nunmehr von England aus zu regieren. Georg I. trug der neuen Lage dadurch Rechnung, daß er einen Teil seiner Minister zur Bearbeitung der hannoverschen Angelegenheiten nach England berief. So begleiteten ihn 1714 die Geheimen Räte Graf Andreas Gottlieb von Bernstorff und Kammerpräsident Baron Friedrich Wilhelm von Goertz. In London trat zu ihnen sofort als neuer Geheimer Rat der bisherige Vertreter des Kurfürsten am englischen Hofe, Hans Caspar von Bothmer. Als im Frühjahr 1716 Goertz nach Hannover zurückkehrte, wurde er nicht durch eine andere Persönlichkeit ersetzt, sondern Bernstorff und Bothmer leiteten nunmehr allein die deutschen Geschäfte. Nach der gegen Ende Juni 1720 erfolgten endgültigen Rückkehr Bernstorffs nach Hannover blieb Bothmer anfangs einziger Minister für die hannoverschen Angelegenheiten in London. Im Sommer 1722 trat zeitweise der Hofmarschall und Kammerrat Christian Ulrich von Hardenberg ihm an die Seite. Endgültig übernahm letzterer diese Stellung erst Anfang 1724 und wurde dementsprechend im folgenden Jahre zum Minister, d. h. zum Geheimen Rat ernannt. Hardenbergs Wirksamkeit in England fand schon mit dem Tode Georgs I. ihr Ende. An seine Stelle trat 1728 der als Geheimer Kriegsrat bereits seit 1714 in London tätige Johann Philipp von Hattorf. Nach dem Ausscheiden Bothmers 1730 blieb Hattorf allein auf seinem Posten. Mit ihm beginnt die Reihe der Männer, die als einzige 'Minister bei der Allerhöchsten Person' in England, als nächste Berater des Monarchen, ganz natürlich einen überragenden Einfluß auf den Lauf der Geschäfte ausüben konnten.
Ihre Namen mit ihren Londoner Dienstzeiten sind folgende:
1728 - 1737 Johann Philipp von Hattorf
1737 - 1749 Ernst von Steinberg
1749 - 1762 Philipp Adolph von Münchhausen
1762 - 1771 Burchardt Christian von Behr
1772 - 1795 Johann Friedrich Carl von Alvensleben
1795 Georg August von Steinberg
1795 - 1805 Ernst Ludwig Julius von Lenthe
1805 - 1831 Ernst Friedrich Herbert Graf Münster
1831 - 1837 Ludwig Conrad Georg von Ompteda.
Neben den in London tätigen Ministern bildete sich mit der Übersiedlung des Monarchen nach England ein Ministerialbüro, dessen Personal den hauptsächlichsten hannoverschen Zentralbehörden: der Geheimen Kanzlei, der Kriegskanzlei und der Kammer entnommen wurde. Für die neue Behörde setzte sich schon früh der Name 'Deutsche Kanzlei' durch. (So bereits in einem undatierten, aber in die Zeit vor dem Erscheinen Georgs I. in England fallenden Entwurf Bothmers für die Einrichtung des Hofstaates und Ministeriums Sept. 1714: Cal. Br. 24 England 122; gedruckt ZHNV 1883, S. 84 - 87). 1719 erwähnte der englische Minister Stanhope die "German Chancery". 1721 wird die Bezeichnung 'Ew. Majestät Deutsche Kanzlei' angewandt. 1730 findet sich die Ortsangabe 'St. James auf dem Teutschen Geh. Canzely-Office'. Gelegentlich wurde auch der Ausdruck 'Geh. Kanzlei in London' gebraucht, bis erst 1824, also fast am Ende der Personalunion, die amtliche Bezeichnung 'Deutsche Kanzlei bei des Königs Allerhöchster Person in London' eingeführt wurde."
Die Deutsche Kanzlei spiegelte die Tätigkeit der genannten zentralen Kollegien in Hannover: des Geheimen Rates mit der Geheimen Kanzlei, der Kriegskanzlei und der Kammer. Über die Deutsche Kanzlei lief der vollständige geschäftliche Verkehr zwischen Großbritannien und Hannover. Der Chef der Kanzlei hatte eine zweifach legitimierte Stellung: als Gesandter beim König und als Minister (Wirklicher Geheimer Rat) beim Kurfürsten. "Throughout the period of the Union", schreibt Ellis (S. 557), "the German Chancery served as the link between Britain and Hanover; and through it, administrative connections developed between the two countries".
Der Minister in London übte damit einen bedeutenden Einfluss aus. Er allein trug dem König die hannoverschen Angelegenheiten vor und besaß so seinen Kollegen in Hannover gegenüber einen nicht unbeträchtlichen Vorteil. Das weiterer Personal der Kanzlei bestand in wenigstens einem Wirklichen Geheimen (Kabinetts-)Sekretär, Kanzleisekretären, Kanzlisten, Pedellen und Kanzleidienern, zusammen kaum mehr als einem Dutzend Personen.
2. Bestandsgeschichte
Die Schicksale der Registratur nach Ende der Personalunion schilderte Dr. Krusch so: "Als die Registratur der Deutschen Kanzlei nach Aufhebung der Personalunion 1838 nach Hannover befördert wurde, mußte sie in 83 Schränken in einem eigens dafür gemieteten Privathaus untergebracht werden. Das Kabinett des Königs beauftragte die Registratoren Hoppe und Hattendorf mit ihrer Verwaltung und Aufstellung. Zur Ersparung der Miete wurde eine Verringerung der Aktenmasse in Erwägung gezogen und unter Genehmigung des Königs, der 'mit großer Vorsicht zu verfahren' empfahl, eine Vernichtung des größten Teiles der Akten vorgenommen. In der Zeit vom August 1839 bis zum September 1840 wurden 72 Säcke der kostbaren Akten im Schmelzgewölbe der königlichen Münze verbrannt, deren Erhaltung von umso größerem Wert gewesen wäre, als das Archiv die entsprechenden Registraturen der Departementsministerien nur teilweise erhalten hat. Die damit von 83 Schränken auf 38 verringerte Registratur blieb
im übrigen als Ganzes bestehen und wurde in einem Raum des Kabinettsministeriums untergebracht, bis sie auf Antrag des Archivars Schaumann 1852 an das Archiv abgegeben wurde.
Einen nicht ganz unbedeutenden Teil der Registratur hatte übrigens der Gesandte von Münchhausen als zum Geschäftskreise der neu eingerichteten Gesandtschaft in London gehörig, dort zurückbehalten. Diese Akten wurden 1841 und 1855 ebenfalls nach Hannover gesandt, und dann teils an die beteiligten Ministerien, teils an das Archiv abgegeben."
Die Militärakten, die in der General-Adjutantur zurückbehalten worden waren, überwies 1868 der Kommandant des X. preußischen Armee-Korps, von Voigts-Rhetz, dem Archiv. (Hann. 122a Nr. 1398).
Im Archiv wurden die Akten der Deutschen Kanzlei zunächst verschiedenen älteren Gruppen zugeordnet und so zersplittert. Die Teile, die sich auf Osnabrück und Bentheim bezogen, gab das Staatsarchiv in Hannover 1869 und in den folgenden Jahren an das Staatsarchiv in Osnabrück ab; ebenso verfuhr man mit den ostfriesischen Betreffen, die seit 1873 an das Staatsarchiv in Aurich gingen. Direkt aus dem hann. Finanzministerium gelangte eine nicht unbeträchtliche Zahl von Bergwerksakten der früheren Deutschen Kanzlei ins Archiv des Oberbergamtes in Clausthal.
Dem Auslesebestand "König Georg", heute Dep. 84 B, dem welfischen Hausarchiv, schließlich wurden 1876/77 folgende Akten der Deutschen Kanzlei zugeschlagen: Dep. 84 B Nr. 112, 115, 148, 156; 167; 190, 194; 332, 333, 335; 369 - 395; 401 - 407; 870, 878, 882, 890, 893, 897; 1369; 1376 - 1379; 1303 - 1419; 1537, 1538; 1543 - 1650.
Die restlichen Teile, die man im Archiv nach Pertinenz zerrissen hatte, führte Dr. Krusch 1895 - 1897 wieder zusammen, als er versuchte, die Registratur der Deutschen Kanzlei zu rekonstruieren. Die Hauptmasse der Militärakten ließ er dabei allerdings im Zusammenhang des Bestandes Hann. 41; die Standeserhöhungen überführte er nach Hann. 6.
Krusch verzeichnete den Bestand auch (und seine Titelbildung wirkte sich, soweit die Titel auf den Aktendeckeln notiert sind, auf alle späteren Erschließungen aus); sein Findbuch verbrannte allerdings 1943. Die Neuverzeichnung begann Dr. Grieser im April 1945 und beendete sie - nach mehreren längeren Unterbrechungen - 1950. 1964 erstellte Dr. Haase ein Orts- und Personenregister. Dem Wunsch nach einer genauerern und tieferen Erschließung entsprechend, korrigierte und ergänzte Dr. Christoph Gieschen die Titel und ließ sie in AIDA eingeben. Die wesentlichen Eingriffe des Unterzeichneten bestanden in der Straffung der Klassifikation durch Auflösung verschiedener Gliederungspunkte.
Hannover, im Juli 2001 Dr. Bei der Wieden
Literatur:
Ernst von Meier: Hannoversche Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, Bd. 1, Leipzig 1898 (ND Hildesheim/New York 1973), S. 170 - 191; Rudolf Grieser: Die deutsche Kanzlei in London, ihre Entstehung und Anfänge, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 89, 1952, S. 153 - 168; Kenneth L. Ellis: The Adminstrative Connection between Britain and Hanover, in: Journal of the Society of Archivists 3, 1965/69, S. 546 - 566; Carl Haase: Der Briefwechsel Friedrich Franz Dietrich von Bremers mit Ernst Friedrich Herbert Graf Münster 1806 - 1831, in: Nieders. Jahrbuch 46/47, 1974/75, S. 329 - 354; Uta Richter-Uhlig: Hof und Politik unter den Bedingungen der Personalunion zwischen Hannover und England (Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens 107), Hannover 1992, S. 164 - 173 (Personallisten). - Zur Politik in der Zeit der Personalunion: Waldemar Röhrbein/Alheidis von Rohr (Hgg.): Hannover im Glanz des britischen Weltreiches. Die Auswirkungen der Personalunion auf Hannover 1714 - 1837. Beiträge zur Ausstellung, Hannover 1977; Adolf M. Birke/Kurt Kluxen (Hgg.): England und Hannover (Prinz-Albert-Studien 4), München 1986; Heide N. Rohloff (Hg.): Großbritannien und Hannover. Die Zeit der Personalunion 1714 - 1837, Frankfurt/M. 1989; Hermann Wellenreuther: Von der Interessenharmonie zur Dissoziation. Kurhannover und England in der Zeit der Personalunion, in: Nieders. Jahrbuch 67, 1995, S. 23 - 42.
(folgt Literatur ab 2001 in Auswahl)
Dieter Brosius: Die Deutsche Kanzlei - ein Bindeglied zwischen London und Hannover in der Zeit der Personalunion, in: Neues Archiv für Niedersachsen 2014, 1, S. 49-73.
Benjamin Bühring: Die Deutsche Kanzlei in London. Kommunikation und Verwaltung in der Personalunion Großbritannien - Kurhannover 1714-1760, Göttingen 2021.
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet
Link: https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b1180