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KreisA ROW D 8

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Standesamt Sittensen

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Mit der Einführung eines einheitlichen und staatlichen Personenstandsgesetzes beschloss der Staat Preußen am 9. März 1874 die bisherige Vormachtstellung der Kirche im Personenstandswesen aufzulösen. Mit Wirkung zum 1. Oktober 1874 nahmen die neugeschaffenen preußischen Standesämter ihre Arbeit auf und führten die Personenstandsregister getrennt nach Geburten, Heiraten und Sterbefällen. So auch in Sittensen und den umliegenden Ortschaften. Reichsweit wurde diese Regelung ab dem Jahre 1876 eingeführt und umgesetzt.
Die Register wurden doppelt geführt, d.h. Haupt- und Nebenregister bzw. ab 1938 Erst- und Zweitbuch, und getrennt gelagert. Die Erstbücher werden beim zuständigen Standesamt, die Zweitbücher bei der unteren Standesamtsaufsicht in den Kreisen und kreisfreien Städten aufbewahrt. Seit 1928 mussten für sämtliche Register Namensverzeichnisse geführt werden, wobei auch vorher entsprechende Verzeichnisse vorhanden sein können.

Der Bestand "Standesamt Sittensen" beginnt mit der Einrichtung des Standesamts Sittensen am 1. Okotber 1874., das für den Gutsbezirk Burg-Sittensen sowie die Gemeinden Groß Meckelsen, Groß Sittensen, Groß und Klein Ippensen, Groß und Klein Wohnste, Hamersen, Kalbe, Klein Meckelsen, Klein Sittensen, Kuhmühlen, Lengenbostel, Tiste und Vierden zuständig war. Der Standesamtsbezirk Sittensen erstreckt sich heute über das Gebiet der Samtgemeinde Sittensen.

Burgsittensen
seit 01.10.1874 Standesamt Sittensen

Hamersen
seit 01.10.1874 Standesamt Sittensen

Kalbe
seit 01.10.1874 Standesamt Sittensen

Groß Meckelsen
seit 01.10.1874 Standesamt Sittensen

Groß Sittensen
seit 01.10.1874 Standesamt Sittensen

Groß Wohnste
seit 01.10.1874 Standesamt Sittensen

Klein Meckelsen
seit 01.10.1874 Standesamt Sittensen

Klein Sittensen
seit 01.10.1874 Standesamt Sittensen

Klein Wohnste
seit 01.10.1874 Standesamt Sittensen

Kuhmühlen
seit 01.10.1874 Standesamt Sittensen

Lengenbostel
seit 01.10.1874 Standesamt Sittensen

Tiste
seit 01.10.1874 Standesamt Sittensen

Vierden
seit 01.10.1874 Standesamt Sittensen

Bestandsgeschichte

Die Standesamtsregister des Standesamts Sittensen werden seit 2009 fortlaufend nach Ende der Fortführungsfristen (Geburtenregister 110 Jahre, Eheregister 80 Jahre, Sterberegister 30 Jahre) an das Kreisarchiv in Bremervörde abgegeben.

Literatur

Thomas Brakmann, Personenstandsregister, in: Unbekannte Quellen: "Massenakten" des 20. Jahrhunderts. Untersuchungen seriellen Schriftguts aus normierten Verwaltungsverfahren, Band 2, hrsg. v. Jens Heckl (Veröffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 43), Düsseldorf 2012, S. 189-211.

Thomas Brakmann, Personenstandsregister. Quellenkunde und Auswertungsmöglichkeiten, in: Brandenburgische Archive. Berichte und Mitteilungen aus den Archiven des Landes Brandenburg 30 (2012), S. 3-11.

Thomas Brakmann, Fünf Jahre Personenstandsrechtsreform. Archivrechtliche Aspekte der Übernahme, Nacherfassung, Benutzung und Digitalisierung von Personenstandsregistern, in: Archiv-Nachrichten Niedersachsen 17 (2013), S. 8-26.

Berthold Gaaz / Heinrich Bornhofen, Personenstandsgesetz [vom 19. Februar 2007]: Handkommentar, 2. Auflage, Frankfurt a. Main / Berlin 2010.

Heribert Schmitz / Heinrich Bornhofen, Personenstandsgesetz [vom 08. August 1957]; mit Ausführungsvorschriften und Auszügen aus BGB; EGBGB, StAG, BVFG, AuslG und KonsularG: Textausgabe für die standesamtliche Praxis mit Hinweisen, 8., erweiterte Auflage, Frankfurt a.M. / Berlin 2000.

Handbuch für die Provinz Hannover 1876, Hannover o.J. [1876], S. 259.

Wolfgang Schütz, 100 Jahre Standesämter in Deutschland. Kleine Geschichte der bürgerlichen Eheschließung und der Buchführung des Personenstandes, Frankfurt a. M. 1977.