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NLA HA Hann. 49

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Französische Okkupation

Laufzeit

1803-1814

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Historische Zeitleiste

28. Mai 1803
Einmarsch der Franzosen ins Osnabrücker Land; Aufruf General Mortiers "an die Hannoveraner" wegen der bevorstehenden Befreiungsokkupation.

3. Juni 1803
Besetzung der hannoverschen Kurlande, die Ausschaltung der Regierung wird in der Konvention von Sulingen festgelegt.

5. Juni 1803
Besetzung der Residenz Hannover, anschließend des Herzogtums Lauenburg. Das hannoversche Ministerium geht zunächst nach Lauenburg, dann nach London, die Minister von Kielmannsegge und von Arnswaldt nach Schwerin; letzte Amtshandlung ist die Einsetzung der landschaftlichen Deputations-Kollegien in den einzelnen Provinzen. In Hannover bleibt Minister von der Decken zurück, offiziell als Privatmann ohne jede amtliche Funktion.

12. Juni 1803
Général en chef Mortier macht das Calenberg-Grubenhagensche Landschaftskolleg nach Zuwahl aus den übrigen Provinzialkollegien zum neuen Landes-Deputations-Kollegium und überträgt ihm provisorisch anstelle der bisherigen Regierung die oberste Landesadministration.

22. Juni 1803
Mit einer Arreté wird die Regierungsgewalt dem Gouvernement (général en chef) beigelegt und an eine neu berufene Exekutiv-Kommission unter Vorsitz des Commissaire du gouvernement zur Erfassung der Kassenüberschüsse und Überwachung der Landesadministration delegiert. Die übrigen hannoverschen Behörden bestehen weiter, das französische Gouvernement greift nicht unmittelbar in die innere Verwaltung ein.

Da die Exekutiv-Kommission sich auf geheime Weisung des früheren Ministeriums von allen Regierungsgeschäften fern halten soll, fast alle Mitglieder auch gleichzeitig dem Landes-Deputations-Kollegium angehören, übernimmt dieses de facto die Regierungsgeschäfte, die zur Hauptsache in der Befriedigung der französischen Forderungen bestehen.

5. Juli 1803
Elbkonvention von Artlenburg nach Ablehnung der Sulinger Konvention durch Bonaparte. Die hannoversche Armee wird aufgelöst, die Okkupation endgültig anerkannt.

Oktober 1805
Abmarsch der französischen Korps unter Bernadotte.

25. Oktober 1805
General Barbou räumt wegen Anmarsches der Preußen die Stadt Hannover und zieht sich mit dem Rest der Truppen nach Hameln zurück.

26. Oktober 1805
Die Exekutiv-Kommission löst sich selbst auf; die Minister geben in Hannover die Wiederherstellung der früheren Verhältnisse bekannt und übernehmen wieder die Regierungsgewalt. Das Landes-Deputations-Kollegium bleibt zunächst noch zur Erledigung der Rückstände als nachgeordnete Dienststelle bestehen und tritt in der Folge erst wieder 1810 in Erscheinung.

Bestandsgeschichte

Daten und Fakten (siehe historische Zeitleiste) bestimmen Struktur und Tätigkeit der hannoverschen Landesverwaltung während der Okkupationszeit, deren Spiegel der alte, künstlich vereinigte Bestand Hann. 49 sein sollte.

Für die Neuaufstellung des Bestandes - bedingt durch den Verlust des Findbuches als Folge der Ereignisse des Zweiten Weltkrieges - ergaben Aufnahme und Perlustrierung der Akten, dass die Angaben (vgl. Max Bär, Übersicht über die Bestände des Staatsarchivs zu Hannover, Leipzig 1900) über die Zahl der hier vertretenen Unterbehörden nicht zutreffen; es handelt sich nicht um etwa 100, sondern nur um rund 40 Ämter pp., überwiegend solche des Fürstentums Lüneburg.

Als ursprünglicher Kern des Ganzen kam die ehemalige, noch 1815 als bestehend erwähnte Registratur des Landes-Deputations-Kollegiums für die Zeit von 1803 bis 1805 zutage. Mit dieser hat Archivar Sattler, der nach den Arbeitsberichten des Staatsarchivs 1881/1882 mit der "Ordnung der französisch-westphälischen Akten" betraut worden war, Teilbestände verschiedener Behörden vereinigt. Der Bestand Hann. 49 sollte das gesamte vorhandene Material der Zeit umfassen, doch ist die groß angelegte Arbeit anscheinend bald abgebrochen und niemals zu Ende geführt worden. So hinterließ die unvollständige Auswahl, bei der eine Systematik schlechterdings nicht erkennbar ist, sowohl einen Torso, als auch willkürlich geplünderte Bestände.

Für die Neuordnung schied - als eine von drei Möglichkeiten - die Fortführung und Beendung der Sattlerschen Anfänge nach Lage der Dinge von vornherein als praktisch undurchführbar aus. Sie hätte den Rahmen des Möglichen gesprengt, so reizvoll an sich auch eine absolut vollständige Vereinigung aller Akten einer geschlossenen Periode der Landesgeschichte sein könnte.

Gegen eine Ordnung nach Registratursignaturen sprach eine Reihe von triftigen Gründen. Fast ein Drittel dieser Signaturen waren nicht mehr erhalten. In vorher nie geöffneten Paketen fanden sich zahlreiche bisher nicht erfasste Stücke. Das von Sattler seiner Sammlung aufgepfropfte, hier aber unbehilflich Sachschema I bis XVI der Ministerialbehörden, bei dem fast 90% aller Akten ihrem Inhalt nach notgedrungen unter XVI (Militaria) eingeordnet waren, gestattete keine irgendwie befriedigende klare Aufarbeitung des Stoffes.

Als brauchbarste und ungezwungene Lösung ergab sich eine sinngemäße Wiederherstellung der Registratur des Landes-Deputations-Kollegiums nach konsequenter Aussonderung und Rücklagerung aller bestandsfremden Zutaten 1881. Dadurch konnten gleichzeitig die Lücken der betroffenen Bestände, insbesondere Hann. 9f, Hann. 74, Hann. 76, Hann. 93 usw. wieder geschlossen werden. Doch wurden nur die sicher zu bestimmenden Fremdposten ausgesondert, alle sonstigen Stücke im Zweifelsfalle hier belassen.

Unterlagen des französischen Gouvernements fehlen gänzlich und sind anscheinend auch anderweitig nicht erhalten. Die nachgeordneten Dienststellen des Landes-Deputations-Kollegiums (u.a. Fuhr-, Marsch- und Verpflegungskommissariat sowie die 1803 errichtete Generalmagazin-Direktion) haben eigene Akten nicht geführt.

Der Restbestand enthält außer den Akten des Landes-Deputations-Kollegiums noch solche der Exekutiv-Kommission und des General-Kriegskommissariats. Die Exekutiv-Kommission hat keine eigene Registratur unterhalten oder ihre Vorgänge bei der Auflösung 1805 an das Landes-Deputations-Kollegium abgegeben, da diese, wenn überhaupt, die Signaturen des Letzteren tragen. Die Stücke des General-Kriegskommissariats, das mit dem früheren hannoverschen Kriegskommissariat nicht identisch zu sein scheint, wurden hier belassen, da sie an anderer Stelle, etwa im Bestand Hann. 47, nur schlecht hätten untergebracht werden können.

Die Altregistratur des Landes-Deputations-Kollegiums war nie systematisch aufgebaut. Neben Einteilung nach Provenienz findet sich eine zweite, nach lokalen Rep.- und Loc.-Nummern I bis IX, wovon fast ausschließlich VI und VII vertreten sind, schließlich auch noch eine offensichtlich ebenfalls alte Durchzählung mit laufenden arabischen Stücknummern. Ein Drittel aller Akten ist überhaupt nicht signiert.

Bei Berücksichtigung dieser Momente empfahl sich die ohnehin anzustrebende Gliederung nach der Provenienz, nämlich
01 Exekutiv-Kommission als nominelle,
02 Landes-Deputations-Kollegium als eigentlich amtierende Zentralbehörde und
03 General-Kriegskommissariat als Referent.

Der Zustand der vom Hochwasser 1946 betroffenen Akten ist befriedigend bis gut. Die Pakete waren glücklicherweise in später erhärtetem Schlamm geraten, der eine eigentliche Durchweichung verhindert hat. Nach etwas mühsamer und zeitraubender Entkrustung von Hand und anschließender stückweiser Trocknung auf der Zentralheizung ließen sich die Pakete, Lagen und Blätter unschwer mit minimalem Randverlust trennen. Die Beschädigungen beschränken sich auf Stockflecke, stellenweise verblasste oder ausgelaufene Schrift und Verlust der äußeren Hülle. Ernsthafter lädiert sind nur einige wenige bezeichnete Stücke. In jedem Falle aber ist vorsichtige und schonende Behandlung bei Benutzung notwendig.

Ergänzendes Material findet sich in allen Beständen der Abteilung "Hannover" des Hauptstaatsarchivs Hannover, die die Jahre 1803 bis 1805 einschließen, insbesondere bei den Ämtern (vgl. Hann. 74).

Als Literatur ist Friedrich Thimme, Die inneren Zustände des Kurfürstentums Hannover unter der französisch-westphälischen Herrschaft 1806-1813, Hannover 1893 zu nennen, der in Kapitel I die Schilderung der Jahre 1803 bis 1805 vorausschickt; die heute noch mustergültige Arbeit ist nur in Einzelheiten aus diesen Akten zu ergänzen, hier und da auch zu berichtigen. Für das Lokalkolorit käme noch Bernhard Hausmann, Erinnerungen an der achtzigjährige Leben eines Hannoverschen Bürgers, Hannover 1873 in betracht.

Hannover, 16. Mai 1962
gez. J. Studtmann

Enthält

Exekutiv-Kommission, Landes-Deputationskollegium, Generalkommissariat während der französischen Okkupation 1803 bis 1805

Findmittel

EDV-Findmittel 2005

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

17,8

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Aus konservatorischen Gründen kann es zu Einschränkungen bei der Benutzung kommen.