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NLA HA Hild. Br. 3/16

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Zisterzienserinnenkloster Neuwerk zu Goslar

Laufzeit

1737-1802

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Erbregister des Klosters, Rechnungen, Einnahmeverzeichnis, Haushaltsrechungen, Meiersachen
Findmittel: EDV-Findbuch 2004
Umfang: 0,3 lfdm

Bestandsgeschichte

Klostergeschichte

Das 1186 gegründete Kloster St. Maria stellt die erste Stiftung für Frauen in Goslar dar. Die Bezeichnung Neuwerk setzt sich seit dem 16. Jahrhundert allmählich durch. Die Stiftung erfolgte durch den kaiserlichen Vogt Volkmar und seine Ehefrau Helena. Vermutlich spielte Helena die treibende Rolle. Das Ehepaar erbaute auf seinem Grundstück vor dem Rosentor mit Erlaubnis des Hildesheimer Bischofs Adelog (1171-1190) ein "Oratorium", in dem der Bischof zwei Altäre weihte. Die Stifter statteten die Altäre mit reichen Gütern in und um Goslar aus. Der Gründungskonvent stammt aus Ichtershausen, dem ersten Zisterzienserinnenkloster Norddeutschlands (1147 gegründet). Bis Mitte des 14. Jahrhunderts schwankte die Ordenszugehörigkeit der Nonnen von Neuwerk zwischen benediktinisch und zisterziensisch.
Neuwerk geriet bald in die politischen Auseinandersetzungen zwischen Staufern und Welfen um den Besitz der Stadt Goslar, darüber hinaus in Konflikte mit der Stadt, die sich seit dem Ende des 13. Jahrhunderts zunehmend verschärften. So stand Mitte des 14. Jahrhunderts Neuwerk völlig unter der Herrschaft des Rates der Stadt Goslar.
Aufsehen erregten im ersten Viertel des 13. Jahrhunderts die sogenannten "Minnike-Wirren" (1222-1224), welche sogar die Existenz des Klosters bedrohten. Der Neuwerker Probst Heinrich Minnike wurde bezichtigt, Irrlehren verbreitet haben, deswegen traf ihn der Vorwurf der Ketzerei. Schließlich enthob man ihn 1222 seines Amtes.

Mitte des 16. Jahrhunderts war das Kloster noch katholisch. 1570 jedoch befahl Herzog Julius den Nonnen die Annahme der lutherischen Reformation. Der Konvent verweigerte sich ihr, was den Widerstand des Herzogs heraufbeschwor. Um die Wende des 16./17. Jahrhunderts wurde die Ablehnung immer schwächer. Ein Teil der Nonnen wanderte zum Vorwerk Ohlhof aus und schloss sich zu einem neuen evangelischen Konvent

Neuwerk zusammen. Im wesentlichen diente das Kloster seither als Versorgungsinstitut für Goslarer Bürgertöchter.
1767 musste das finanziell ruinierte Kloster einen Vergleich mit der Stadt Goslar schließen: Es akzeptierte die Stadt als Obrigkeit. 1802 waren die Finanzen wieder einigermaßen saniert. Goslar gehörten nunmehr zu Preußen. Dessen Bevollmächtigter Freiherr von Dohm gründete einen Kirchen- und Schulfonds, dem auch Neuwerk zugeordnet wurde. Es durfte sich nicht mehr Exemtstift nennen und nur noch als Versorgungsanstalt von Goslarer Geistlichen, Lehrern und Magistratsbeamten weiterbestehen, stand mithin nicht mehr allen Bürgertöchtern offen. 1803 hatte Neuwerk auf seine Kosten eine Töchterschule zu gründen.
1816 legte man in der Hannoverschen Konstitution der Stadt fest, dass Neuwerk unter der Aufsicht des Magistrats und der Leitung der Hildesheimer Regierungsbehörde weiterhin existieren durfte. Die Klosterstellen sollten ausschließlich an Töchter angesehener Einwohner vergeben werden. Überschüsse hatten dem Kirchen- und Schulfonds zuzufließen. Diese Bestimmungen blieben im wesentlichen bis zur Aufhebung 1969 bestehen. Allerdings verschwand der religiöse Charakter während des 19. Jahrhunderts, Gottesdienste sowie Betstunden fanden nicht mehr statt. Seit 1964 ist Neuwerk eine evangelische Gemeindekirche, 1969 wurde der Klosterkonvent aufgehoben.


Bestandsgeschichte

Die Übernahme des fragmentarisch erhalten gebliebenen Klosterarchivbestandes erfolgte 1870. Anfang der 1960er Jahre nahm Dr. Ulrich eine Neuverzeichnung vor. Er beließ die Aktenstücke ungegliedert und legte sie nach den Anfangsjahren ab.
Im Rahmen der Neuverzeichnung wurden die alten Signaturen beibehalten, einige Laufzeiten korrigiert und Titel neu gebildet. Die Gliederung ist wegen der geringen Aktenzahl nur grob nach Akten sowie Register (02) unterteilt.

Der Bestand enthält vor

allem Register (Erbregister, Einnahme- und Ausgaberegister, Güterverzeichnisse) und Meierbriefe.


Benutzungshinweise

Der Bestand ist im Rahmen der allgemeinen Benutzungsbestimmungen des Hauptstaatsarchivs benutzbar. Für die Bestellung ist die Bestellnummer zu verwenden, also z. B. Hild. Br. 3, 16 Nr. 4.
Vgl. im Übrigen Cal. Br. 10; Urkunden des Klosters und Akten befinden sich im Stadtarchiv Goslar.


Literaturhinweise

Streich, G.: Klöster, Stifte und Kommenden in Niedersachsen vor der Reformation. Mit einem Quellen- und Literaturanhang zur kirchlichen Gliederung Niedersachsens um 1500. Hildesheim 1986 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, 2).

Germania Benedictina, hrsg. v. d. Bayerischen Benediktinerakademie München in Verbindung mit dem Abt-Herwegen-Institut Maria Laach. Bd. 11: Die Frauenklöster in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen. St. Ottilien 1986 (hier auch ausführliche Klostergeschichte).


Hannover, im Oktober 2004
Dr. Claudia Bei der

Wieden