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NLA HA Hild. Br. 7

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Hildesheimische Regierung (Kanzlei): Zivilakten

Laufzeit

1513-1856

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Zivilprozessakten der Regierung bzw. Kanzlei in Hildesheim
Findmittel: EDV-Findbuch
Umfang: 49,5 lfdm

Bestandsgeschichte

I. Behördengeschichte

Die (Justiz-)Kanzlei, seit dem 19. Jahrhunderts die Regierung, ist (vgl. I. Zeppenfeldt in: Vaterländisches Archiv, Bd. 4, 1821, S. 386 ff.) in Hildesheim nach 1545 eingerichtet worden. Sie war das oberste Landesjustizkollegium im Fürstentum Hildesheim in bürgerlichen und peinlichen Sachen und außerdem mit Einschränkungen in Landeshoheits-, Landespolizei-, sonstigen Regiminal- und auch in Lehnssachen zuständig. Ihr unterstanden die unteren Justizbehörden in den Ämtern, Städten und Patrimonialgerichten. Für die Urteile dieser Gerichte war die Kanzlei Appellationsinstanz. Erste Instanz dagegen war sie für die Landesdienerschaft, die Stifter und Klöster sowie die adligen und schriftsässigen Güter. Appellationen aus diesem Kläger- und Beklagtenkreis gingen entweder an der Reichskammergericht in Wetzlar oder an den Reichshofrat in Wien. F.A. Meese verzeichnet in der Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen, 1861, S. 27 ff. noch einige Ausnahmen von diesem Instanzenzug.

Geleitet wurde die Kanzlei von einem aus dem Domkapitel zu wählenden Präsidenten. Ihm unterstanden ein Kanzler und neun Hof- und Regierungsräte, von denen zweit Räte ebenfalls vom Domkapitel gestellt wurden.

Ihre erste Organisationsgrundlage erhielt die Kanzlei am 9. Juni 1609 (vgl. Hildesheimische Landesordnungen, 1. Teil, 1609-1774, S. 1 ff., Hildesheim 1822). Darin heißt es: "Man habe zu sehen: 1. auf Statuta provincialia et loci, 2. auf Landesgewohnheiten, ..., 3. auf Reichsgesetze, 4. auf Reichsherkommen und 5. auf das Jus Romanum et Canonicum als subsidiarische Gesetze" (vgl. I. Zeppenfeldt in: Vaterländisches Archiv, Bd. 4, 1821, S. 389).


II. Literaturhinweise


III. Bestandsgeschichte

Die Akten sind in den Jahren 1873 und 1882 an das Archiv abgegeben, die nicht für archivwürdig gehaltenen Akten wurden 1882 vernichtet.

Die Gliederung des

Bestandes war durch zweit Altrepertorien, in denen die Akten nach dem Klägeralphabet verzeichnet waren, vorgegeben. Bei der vorliegenden Neuverzeichnung sind diese beiden Alphabete zusammengefasst worden, das nicht Prozesse betreffende Schriftgut ist in einer gesonderten Aktengruppe verzeichnet. Die Akten sind fortlaufend numeriert worden.

Pattensen, im Oktober 1897
gez. Bardehle

Im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes ist das maschinenschriftliche Findbuch in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.

Hannover, im Juli

2007