Schiffsregister
1854-1985
Seit 1867 hatte das Amtsgericht Emden für die Landdrosteibezirke Aurich und Osnabrück Register über die seegängigen Schiffe zu führen, zu denen wie bei den Grundbüchern die Grundakten hier Einzelakten über Schiffe gehören. Die Register dienten dem festen Besitznachweis und der Eintragung eventueller Schiffshypotheken.
Seit 1867 hatte das Amtsgericht Emden für die Landdrosteibezirke Aurich und Osnabrück Register über die seegängigen Schiffe zu führen, zu denen wie bei den Grundbüchern die Grundakten hier Einzelakten über Schiffe gehören. Seit 1895 hatten ferner alle Amtsgerichte gleichartige Register über Binnenschiffe anzulegen. Die Register dienten dem festen Besitznachweis und der Eintragung eventueller Schiffshypotheken.
Deeters
Die Vorschriften über das Schiffsregister : auf Grund amtlicher Quellen, Berlin 1884
Da es sich hier um einen "Sonderbestand" handelt, ist bezüglich der Schiffsregisterakten immer auch die Überlieferung des zuständigen Amtsgerichts (Rep. 124 - Amtsgericht Emden) zu prüfen.
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b111