Philosophische Habilitationen
1939-2004 [1903]
Habilitationsakten der Philosophischen Fakultät mit eingereichten Manuskripten
Die Habilitation ist ein akademisches Verwaltungsverfahren zur Feststellung der Lehrbefähigung und zur Erteilung der Lehrbefugnis (Venia Legendi).
Im Laufe des 19. Jahrhunderts setzte sich die Habilitation als Eingangsvoraussetzung für die Professur an allen deutschen Universitäten verbindlich durch. Bis zum Zulassungsregulativ vom 23. März 1831 regelten die vier Fakultäten die Zulassung autonom auf Basis der Gründungsstatuten der Georg-August-Universität.
Das Zulassungsregulativ transformierte die Venia-Vergabe in ein eigenständiges, von der Promotion unabhängiges Prüfungsverfahren und berechtigte zum Tragen des Titels “Privatdozent”. Es definierte erstmals Zulassungsvoraussetzungen (Doktorgrad, eigenständige schriftliche Ausarbeitung, Vorlesung). Außerdem musste von nun an jede Habilitation dem Kuratorium gemeldet werden.
Die Reichshabilitationsordnung von 1934 trennte die Feststellung der Lehrbefähigung von der Venia Legendi. Dem Rektor wurde gegenüber der Fakultät ein Mitspracherecht eingeräumt. Außerdem mussten Bewerber in einem Fragebogen Angaben über die eigene “arische Abstammung” und die ihrer Ehefrau machen. Man verlieh nun den Titel “habil.”.
Eine Neuordnung des Habilitationswesens erfolgte 1948 durch eine vorläufige Habilitationsordnung.
Arcinsys
Ältere Habilitationen in Bestand Phil. Pers. (Philosophische Personalakten)
5,5
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