Juristische Promotionen
1736-2014
Prüfungsakten der Juristischen Fakultät
Die Doktorpromotion als feierlicher Akt der Verleihung eines akademischen Grades erfordert das Bestehen eines Examens. Die Promotionen lagen bis in die jüngste Zeit in der Hoheit der Fakultäten. Nach Niedersächsischem Hochschulrecht (NHG, 1. Oktober 1978) wird der Doktorgrad heute von der Gesamtuniversität verliehen, jedoch auf der Grundlage von Prüfungsordnungen der Fakultäten. Das Promotionsrecht ist als Teil der Prüfungsautonomie essenzieller Bestandteil der akademischen Selbstverwaltung.
Das frühneuzeitliche Doktorexamen setzte eine erfolgreich verteidigte öffentliche Disputation auf der Grundlage einer Dissertation und das Bestehen eines Prüfungsgesprächs mit den ordentlichen Professoren der Fakultät voraus. Ausnahmen waren häufig, insbesondere wurden Kandidaten in Abwesenheit (in absentia) promoviert.
Das moderne Promotionsverfahren bildete sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts heraus, in dem es den einzigen universitären Abschluss darstellte. Es legte als Qualitätsmerkmale ein Mindeststudium, das Bestehen des reformierten Examens (Rigorosum) und die obligatorische Veröffentlichung der Dissertation fest. Um diesen Standard sicherzustellen, wurde das Promotionsverfahren vereinheitlicht und brachte so umfangreichere und gleichförmigere Akten hervor. Ein Promotionsbogen dokumentiert das gesamte Verfahren. Der Antrag auf Zulassung zur Promotion verfügt meist über einen Lebenslauf. Ein Promotionsverfahren schließt mit der Aushändigung eine deklarativ öffentlichen Urkunde ab. Promotionsakten wurden als Einzelfallakten von den Dekanaten der Fakultäten geführt. Gerichtsverfahren konnten ggf. zur Bildung von Beiakten führen. In der Massenuniversität wurde die Aktenführung auf besondere Prüfungsämter bei den Fakultäten verlagert.
Mit der Erstellung des Findbuchs im Jahr 2003 wurden die Juristischen Promotionen aus den Dekanatsakten in einen eigenen Bestand ausgegliedert.
Berwinkel, Holger: Promotionsakten der Georg-August-Universität Göttingen, in: Heckl, Jens (Hg.) Unbekannte Quellen. Massenakten des 20. Jahrhunderts, Bd. 4, Duisburg: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen 2019, S. 153-170.
Arcinsys
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Der Bestand ist vollständig elektronisch in Arcinsys erschlossen, aber nur eingeschränkt durchsuchbar, da Teile des Bestandes unterschiedlichen Schutzfristen aus § 5 Abs. 2 NArchG unterliegen. Bitte wenden Sie sich an das Archivpersonal.
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