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NLA HA Hann. 94

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Klosterkammer Hannover

Laufzeit

1545-1978

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners

Die im 16. Jahrhundert im Zuge der Reformation säkularisierten Klostergüter sind von den Herzögen zu Braunschweig und Lüneburg nicht wie in anderen Territorien ihren Domänen zugeschlagen worden, sondern wurden als gesonderte Vermögensmasse unter dem Namen "Allgemeiner Klosterfonds" belassen. Unter staatliche Aufsicht gestellt, sollten sie den Bedürfnissen des Landes im kirchlichen, erzieherischen und wohltätigen Bereich dienen. Die Verwaltung vor Ort oblag den Klosteramtmännern, auf zentraler Ebene wurden die Klostersachen im Geheimen Rat durch die Klostersekretäre bzw. Klosterräte bearbeitet, getrennt von den Kammer-, Konsistorial- und Justizsachen. Seit 1718 taucht in den Akten die Bezeichnung Klosterkammer für das jetzt entstehende Geheimerat-Departement der Klostersachen auf.

Eng verbunden war der Klosterfonds mit der Gründung und dem weiteren Ausbau der neuen Landesuniversität Göttingen. Die seit 1732 laufenden Planungen wurden aus der im Jahre 1650 eingerichteten zentralen Klosterkasse finanziert; nach der Gründung der Universität im Jahre 1737 betrug die jährliche Beihilfe 4.000 Reichstaler, sie stieg bis zum Jahre 1851 auf über 100.000 Reichstaler an.

Die im Rahmen des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 säkularisierten Güter der Fürstbistümer Osnabrück und Hildesheim wurden entsprechend den seit der Reformation befolgten Grundsätzen dem Klosterfonds zugeschlagen, so dass sich dessen Masse vervierfachte. Nicht zuletzt deshalb und auch zur Entlastung des Ministeriums kam es durch königliches "Patent über die Errichtung einer allgemeinen Kloster-Cammer zu Hannover" vom 8. Mai 1818 (vgl. GS I 1818 Nr. 11) zur Errichtung einer eigenständigen Verwaltungsbehörde des Klosterfonds, der den Charakter einer Stiftung öffentlichen Rechts erhielt. Diesen rechtlichen Status als Stiftung öffentlichen Rechts mit der staatlichen Verwaltungsbehörde Klosterkammer hat der "Allgemeine Hannoversche Klosterfonds (AHK)" bis heute behalten.

Zunächst unter der Aufsicht des Staats- und Kabinettsministeriums wurde die Klosterkammer 1832 dem hannoverschen Kultusministerium unterstellt. Nach der Annexion des Königreichs Hannover wurde die Klosterkammer dem Preußischen Ministerium für geistliche, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten (1910 umbenannt in Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten) zugeordnet. Zwischen 1918 und 1934 lag die Zuständigkeit beim Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, das anschließend im Zuge der Gleichschaltung zum Reichs- und Preußischen Ministerium (ab 1938 nur noch Reichsministerium) für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung umgestaltet wurde.

Wesentlichen Zuwachs erhielt der Klosterfonds im Jahre 1850 durch das Vermögen der erst 1848 formal aufgelösten Männerstifte Bardowick, Einbeck, Hameln, Ramelsloh und Wunstorf und durch das Michaeliskloster in Lüneburg. Neben dem AHK verwaltet die Klosterkammer Hannover heute noch folgende andere Fonds:

1) den Hospitalfonds St. Benedikti in Lüneburg, eine ausschließlich und unmittelbar mildtätigen Zwecken dienende Stiftung des öffentlichen Rechts zur Unterstützung bedürftiger Frauen und Mädchen;
2) den Domstrukturfonds Verden, dessen Erträge vornehmlich für die bauliche Unterhaltung des Doms, der Andreaskirche und des Domgymnasiums in Verden bestimmt sind.

Stand: März 1992

Zur weiteren Geschichte der Klosterkammer Hannover nach 1945 siehe das Vorwort zum Bestand Nds. 410.

Bestandsgeschichte

Mit der Vernichtung der gesamten Findbücher des Staatsarchives Hannover im Oktober 1943 ging auch das für Hann. Des. 94 verloren. Dadurch war eine Neuverzeichnung notwendig geworden, die in der Zeit von Herbst 1955 bis Frühjahr 1957 durchgeführt wurde.

Der Aktenbestand als solcher ist im wesentlichen unversehrt geblieben. Er gliedert sich in zwei Abteilungen:
Generalia: A - M und Spezialia: Akten der Klosterämter 1 - 29. Ein bis dahin vorhandener Nachtragsbestand Nr. 30 (3 Fächer) konnte aufgelöst werden. Die hier vorgefundenen Akten (aus der Zeit nach 1705) waren größtenteils aus dem Bestand Cal. Br. 7 (Akten bis 1705) ausgesondert worden, stammten aber ursprünglich aus Hann. 94. Sie konnten mühelos an den entsprechenden Stellen eingeordnet werden.

Bei den Akten der Klosterämter (Spezialia) heben sich jeweils eine Ältere (A) und Jüngere (B) Registratur ab. Der Schnitt liegt in der Regel bei dem Jahre 1818, als die Klosterkammer als selbstständige Verwaltungsbehörde eingerichtet wurde. Es sei hier vermerkt, dass sich in der Jüngeren Registratur nicht selten auch ältere Aktenteile (als Vorakten) befinden. Akten der napoleonischen Zeit können in beiden Registraturen vorhanden sein.

Die vielfach vorkommenden springenden Nummern erklären sich aus im Laufe der Zeit vorgenommenen Kassationen, wurden aber beibehalten. Bestimmend hierfür war die Tatsache, daß die Akten schon mehrfach in der Literatur zitiert sind. Nur ausnahmsweise, z.B. bei den ursprünglich alphabetisch geordneten, stark springende Nummern aufweisenden Pensionsakten in Gen. A XVII b, wurde eine Durchnummerierung vorgenommen unter Angabe der alten Signatur.

Die Bezeichnung für einzelne Untergruppen musste in einigen Fällen anhand des Inhaltes der betreffenden Akten ergänzt werden. Zu beachten ist die Umgruppierung Gen. C: "Generalakten des Fürstentums Calenberg - Göttingen", bis dahin gegliedert in "C" und "zu C". Es fand sich, dass in "C" die jüngere Registratur und in "zu C" die ältere Registratur (Schnitt: 1818 wie oben) untergebracht war. Um fortan Irrtümer zu vermeiden, wurden die bisherigen Bezeichnungen "zu C" in "C, A" und "C" in "C, B" geändert und die Akten entsprechend umgelagert.

Das vorangestellte Urkunden-Verzeichnis bringt alle in den Akten vorgefundenen Urkunden-Abschriften, sowie den Hinweis auf zwei Notariatsinstrumente im Original (Nr. 66 von 1472 und Nr. 88 von1495) in chronologischer Ordnung mit Signatur-Angabe. Die vorgefundenen Karten wurden im Karten-Findbuch des Staatsarchives vermerkt. Wenn die Karten herausgenommen und in die Kartenabteilung gelegt wurden, ist dieses besonders angegeben worden.

Die Neuverzeichnung der Klosterkammer-Akten (einschließlich der Schreibarbeiten) lag in der Hand von Fräulein Dr. Annelies Ritter, Göttingen. Ihr Einsatz für diesen Zweck wurde ermöglicht durch eine namhafte Beihilfe der Klosterkammer, deren Herren Präsidenten, Dr. jur. h.c. Stalmann und sein Nachfolger Dr. Bojunga, die Wiederherstellung des Verzeichnisses der Altakten ihrer Behörde in richtiger Erkenntnis der Bedeutung, aber auch der Mühen dieser Arbeit in großzügiger Weise finanzierten.
Eine Zweitschrift des Verzeichnisses geht in den Besitz der Klosterkammer über.

Stand: März 1957

Bei einer Aussonderung von Akten der Forstabteilung der Klosterkammer im Jahr 1990 konnten als Acc. 67/90 auch einige ältere Akten in den Bestand Hann. 94 übernommen werden. Es handelt sich dabei um Register des Stifts Wunstorf aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, eine Geldrechnung aus dem Stift Ilfeld vom Anfang 18. Jahrhundert und um Forstsachen von Ende 19./Anfang 20. Jahrhundert. Vom Niedersächsischen Finanzministerium wurden einige Akten der Haupt-Klosterkasse abgegeben (vgl. Acc. 42/93; Ende 19. bis Mitte 20. Jahrhundert), welche die kassenmäßige Betreuung der Elementarlehrer-Witwen- und Waisenkasse der Provinz Hannover betreffen. Diese Kasse ist bereits zum 1. Juli 1845 errichtet und durch Gesetz vom 22.12.1869 auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt worden. Die kassenmäßige Betreuung oblag dabei nach den neuen Statuten der Haupt-Klosterkasse.

Stand: Juli 1993

Enthält

Generalia, Rechnungsabnahme, Register, Stiftsgüterverwaltung zu Hildesheim, Regierungskommission, Benefizialakten, Forstwesen, Prozesse der Klosterkammer, Vermessung und Beschreibung, Angelegenheiten der einzelnen Klöster

Literatur

Adolf Brenneke, Geschichte des Hannoverschen Klosterfonds (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen 37), Band 2: Die calenbergischen Klöster unter Wolfenbütteler Herrschaft 1584-1634, bearb. v. Albert Brauch, Göttingen 1956; Band 3: Die calenbergischen Klöster 1634-1714, bearb. Albert Brauch u. Annelies Ritter, Göttingen 1976.

Axel Freiherr von Campenhausen (Hg.), Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds und die Klosterkammer Hannover, Hannover 1999, hier bes. S. 11-35.

Andreas Franitza, Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds und die Klosterkammer Hannover. Untersuchung zur rechtsgeschichtlichen Entwicklung (Schriften zum Staatskirchenrecht 2), Frankfurt am Main u.a. 2000.

Klosterkammer Hannover (Hg.), Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds und die Klosterkammer Hannover, Hannover 1976.

Klosterkammer Hannover (Hg.), Die Klosterkammer Hannover - Ein welfisches Erbe -. Kurze Darstellung einer langen Geschichte, 5. Aufl. Hannover 2012; online abrufbar unter URL: http://www.klosterkammer.de/html/pdf/KKH_ein%20welfisches%20Erbe.pdf (Stand: November 2015)

Ernst von Meyer, Hannoversche Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte 1680-1866, 2 Bde. Leipzig 1898/1899, hier Bd. 2: Die Verwaltungsgeschichte, S. 99ff.

Eckhart Freiherr von Vietinghoff, Die Klosterkammer Hannover und die Entwicklung des Staatskirchenrechts seit dem Reichsdeputationshauptschluss, in: Klosterkammer Hannover (Hg.), "Der Sache nach Kirche, der Form nach Staat". Die Klosterkammer Hannover im Spiegel von Landesverfassung und Staatskirchenrecht, Hannover 2014, S. 4-21.

http://www.klosterkammer.de/html/start.html

Findmittel

EDV-Findbuch (2023)

Siehe

Korrespondierende Archivalien

Weitere Akten zur Klosterkammer Hannover finden sich in folgenden Beständen:
Hann. 81a (Oberförstereien der Klosterkammer)
Hann. 81b (Klosterbausachen)
Hann. 113 (Kultusministerium)
Hann. 122a (Oberpräsident Hannover)

Zu Beständen von Klosterämtern und -rezepturen sowie von einzelnen Stiften siehe u.a.:
Hann. 75 (Vereinigtes Klosteramt Wennigsen)
Hann. 77a (Klosterrezeptur Lamspringe)
Hann. 77b (Klosteramt Hildesheim)
Hann. 81 (Klosterämter Bursfelde, Diemarden, Fredelsloh, Göttingen, Hilwartshausen, Höckelheim, Mariengarten, Marienrode, Mariensee, Marienstein, Northeim, Weende, Wiebrechtshausen, Wöltingerode, Wülfinghausen; Klosterrezeptur Katlenburg-Lindau; Stifte Bardowick, Einbeck, Nörten, Wunstorf)

Zum Nachfolgebestand ab 1945 siehe Nds. 410.

Im NLA Osnabrück:
Rep 555 (Klosterkammer Hannover betr. Osnabrück und Bentheim)
Rep 556 (Klosteramt Osnabrück)

Zur Ergänzung für den Bezirk Osnabrück vgl. FA 121 (vgl. Staatsarchiv Osnabrück, Rep. 108: Klosterkammer zu Hannover, 1804 - 1884).

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M.

231,4

Bearbeiter

Dr. Schnath (1957)

Dr. Thomas Franke (1992/1993)

Benutzung

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Die Korrektur der in die EDV übertragenen maschinenschriftlichen Findmittel ist in Bearbeitung; der Zusatz "leer" zur Signatur weist derzeit noch aufgenommene Querweise und nicht erhaltene Akten nach - diese Datensätze können nach Abschluss der Korrekturen gelöscht werden