Jugendarrestanstalt (JAA) Nienburg
1949-1993
Die Jugendarrestanstalten (JAA) sind Anstalten im Jugendvollzug zur Vollstreckung von Jugendarrest, der einem kurzfristigem Freiheitsentzug bis maximal vier Wochen entspricht und unterhalb der Strafvollzugsgrenze von Jugendstrafe liegt. Der Jugendarrest ist als eine pädagogische Maßnahme zu werten. Die jugendlichen Arrestanten sind nach Verbüßung des Arrestes nicht vorbestraft.
Gegenwärtig existieren in Niedersachsen JAA in Emden, Neustadt am Rübenberge, Nienburg und Verden, die alle der Justizvollzugsanstalt Vechta angehören. Eine weitere JAA befindet sich in Göttingen, die der Jugendanstalt Hameln zugeordnet ist. Die JAA in Bückeburg wurde zum 31. Dezember 2011 geschlossen.
Die JAA Nienburg ging im Zuge der Verwaltungsreform 1998/1999 aus der Abteilung Nienburg der aufgelösten Justizvollzugsanstalt (JVA) Verden hervor. Sie wurde der JVA Vechta angegliedert und bildet dort die kleinste Organisationseinheit mit einer Belegungsstärke von derzeit 25 Plätzen für Jungen im Alter von 14 bis 21 Jahren. Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Nienburg.
Stand: Dezember 2015
Der Bestand besteht derzeit aus einer Akzession (2011) von Personalakten der Arrestanten. Die Akten für die Zeit zwischen 1947 und 1950 wurden komplett übernommen, danach einzelne Jahrgänge
Stand: Dezember 2015
Personalakten der Arrestanten
EDV-Findbuch 2015
NLA OL, Rep 947 VEC (Strafanstalt Vechta)
6,3
Dr. Christian Helbich (2015)
Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landes Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 NArchG eingesehen werden.
Nienburg (Weser), Stadt [Wohnplatz]
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Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b10854