Stadt Holzminden: Meldewesen
1874-1983
Nachweisung der in Holzminden gemeldeten Personen.
Grundlage des Meldewesens in Holzminden war das "Gesetz, die An- und Abmeldung beim Aufenthaltswechsel betreffend", vom 30. März 1873 (Gesetz- und Verordnungs-Sammlung, Jg. 1873, Nr. 16). Die Stadt erließ dazu unter dem 15. Januar 1874 das "Statut, die Führung von Hausbüchern in der Stadt Holzminden betreffend". Demzufolge hatte jeder Hauswirt ein sog. Hausbuch, in welches vorgeschriebene Angaben zu allen Hausbewohnern eingetragen werden mussten, zu führen. Veränderungen waren binnen acht Tagen dem Magistrat zu melden. Auf der Grundlage dieser Hausbücher erstellte die Stadtverwaltung die im folgenden verzeichneten Melderegister.
Anm.: Ein solches Hausbuch (betr. Ass.-Nr. 298 = Kirchstraße 10) befindet sich im Stadtarchiv Holzminden; Signatur: G.7 Nr. 17. Es wurde bis zum Jahre 1891 geführt.
Für die Einhaltung der Meldepflicht gegenüber der Ortspolizeibehörde war nach dem Gesetz vom 13. April 1894 (Gesetz- und Verordnungssammlung, Jg. 1894, Nr. 15) weiterhin der Hauseigentümer verantwortlich. Auf diesem Gesetz basierte auch die "Polizeiverordnung über das Meldewesen der Stadt Holzminden" vom 17. September 1910 (abgeändert durch "Nachtrag I" vom 20. Oktober 1913), welche u. a. das Verfahren bezüglich der Schüler der Baugewerkschule festschrieb.
Die Stadtverwaltung sammelte die erhobenen Daten zunächst in voluminösen Büchern, gegliedert nach Straße / Hausnummer, hinsichtlich der Personen erschlossen durch Namenregister. Als sich dies Verfahren angesichts der wachsenden Einwohnerzahl zunehmend als unpraktisch erwies, stellte sie auf Zettel bzw. Karteikarten um, was eine Ablage in alphabetischer Ordnung der Familiennamen ermöglichte.
Mit Einführung der EDV im Einwohnermeldeamt (ca. 1983) wurden die originalen Bücher und Karteikarten zunächst in einem Keller des Ordnungsamtes abgelegt und schließlich zu Beginn der 1990er-Jahre dem Stadtarchiv überlassen.
Der im Stadtarchiv ursprünglich als "A.4" geführte Bestand wurde bei Absprache der Bezeichnungen mit dem Kreisarchiv umbenannt in "Bestand 2530".
Verzeichnung in ARCINSYS.
ca. 3 (gebundene Unterlagen); außerdem zahlreiche Karteikästen
Matthias Seeliger
Die Benutzung ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben uneingeschränkt möglich.
Abgeschlossen: ja; vollständig verzeichnet (jüngere Unterlagen = EDV).
Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2023.
Link: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b10816