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NLA HA Hild. Or. 3 Grauhof

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Urkunden des Klosters Grauhof

Laufzeit

1120-1699

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung

Ursprünglich als Pfalzstift durch Konrad II. wohl um 1024 gegründet, wurde es später auf den Georgenberg vor der Stadt Goslar verlegt. Heinrich V. gab das Reichsstift 1108 an den Bischof von Hildesheim. Das Augustiner-Chorherrenstift wurde 1527 durch die Goslarer Bürger zerstört und für den Neuaufbau auf das Vorwerk Grauhof verlegt. Nach einer Unterbrechung von 1568 bis 1643 bestand das Kloster bis zur Säkularisation 1803.
Akten: Hild. Br. 3, 6
Umfang: 265 Urkunden, Wasserschäden
Findmittel: EDV-Findbuch 2008

Bestandsgeschichte

I. Klostergeschichte

Das Augustiner-Chorherrenstift Grauhof bei Goslar geht zurück auf das Augustinerstift St. Georgenberg auf dem "Jürgenberg" vor den Toren Goslars. Schon von Kaiser Konrad II. gestiftet, wurde der Bau erst unter Heinrich V. vollendet, der die reich ausgestattete Neugründung 1108 dem Domstift zu Hildesheim schenkte. Bis in die Mitte des 15. Jahrhunderts konnte das Kloster als wohlhabend gelten und erfreute sich der Gunst des Rates. Nach Beendigung der Stifsfehde betrachtete sich Herzog Heinrich der Jüngere von Braunschweig-Wolfenbüttel als Landesherr. Infolge der Einführung der Reformation und von Streitigkeiten mit Herzog Heinrich kam es 1527 zur gründlichen Zerstörung der Anlage durch die Bürger von Goslar, sodass sich die Stiftsherren in ihr Vorwerk Grauhof zurückzogen. Hier entstand 1595 eine neue Kirche, die Anfang des 18. Jahrhunderts durch einen Barockbau ersetzt wurde. Unter Herzog Julius war das Kloster reformiert und in eine Schule umgewandelt worden, nach der Restitution des Großen Stifts 1643 trat es jedoch unter hildesheimische Hoheit zurück und wurde wieder mit Augustiner-Chorherren besetzt. Mit der Säkularisation des Hochstifts hatte auch die Stunde des KLosters geschlagen: am 25. Januar wurde es von der preußischen Regierung aufgehoben und der reiche Grundbesitz eingezogen. Nach dem Übergang an Hannover 1815 wurde das Klostergut von der Klosterkammer verwaltet.


II. Literaturhinweise

Einleitung zu den einzelnen Bänden des Goslarer Urkundenbuch.
H. Hoogeweg: Verzeichnis der Stifter und Klöster Niedersachsens vor der Reformation. 1908. S. 44 f.;
Kunstdenkmäler der Provinz Hannover, II, 1 und 2, Stadt Goslar 1901. S. 77 ff.;
Kunstdenkmäler der Provinz Hannover, II, 7, Landkreis Goslar. 1937. S. 77 ff.;
C. Borchers: Stiftskirche Grauhof. 1955;
C. Borchers: Die Stiftskirche Grauhof bei Goslar als Denkmal

italienisch-niedersöchsischen Barocks. In: Unsere Diözese. Jg. 28, 2. Heft, 1959, S. 145 - 155.


III. Bestandsgeschichte

Die Urkunden des Klosters Grauhof dürften vermutlich 1832 mit den Urkunden und Handschriften des Domstiftes Hildesheim nach Hannover gekommen sein, vielleicht im Gefolge der Urkunden des Klosters Frankenberg und von Splitterbeständen weiterer Goslarer Klöster, von denen letztere 1955 an das Stadtarchiv Goslar als Expositum ausgeliehen worden sind. 1871 konnte Bode diese Urkunden für die Ausgabe des Goslarer Urkundenbuches hier benutzen. Er zitiert jedoch - leider auch nur teilweise - noch die alten Signaturen nach Kapseln und Nummern. Vor der Jahrhundertwende - vielleicht 1891 von Krusch - wurde der Bestand neu geordnet und die Bezeichnung in: Kloster Grauhof umgeändert. Genauere Angaben konnten nicht ermittelt werden, da die alten Findbücher 1943 verbrannt sind, während die Urkunden ausgelagert waren. Nach ihrer Rückkehr wurden sie zunächst noch in Kisten im Erdgeschoß des Archivs abgestellt und dabei im Januar 1946 von einem Leinehochwasser überschwemmt. Die Beschädigungen sind unterschiedlich, bei einigen Stücken indes so stark, dass sie praktisch unlesbar geworden sind. Außerdem haben die Siegel erheblich dabei gelitten, sodass die Siegelangaben zu den im Goslarer Urkundenbuch abgedruckten Urkunden zum größten Teil nicht mehr stimmen.

Eine Neuverzeichnung des Bestandes ergab sich, als der wissenschaftliche Assistent am Max-Planck-Institut für Geschichte in Göttingen, Rudolf Meier, die nach 1400 entstandenen Urkunden des Klosters Grauhof für die "Germania sacra" aufzuarbeiten wünschte. Er erbot sich, in diesem Zusammenhang den Inhalt der Urkunden als Vorarbeit für eine spätere genaue Registrierung knapp aufzunehmen (vgl. lfd. Archivregistratur, Spez. B 5, Nr. 1024). So wurden ihm Anfang 1959 in zwei Schüben die Urkunden Nr. 163 - 249

übersandt und Ende August von ihm die versprochenen Archivregesten geliefert, die von dem Unterzeichner überprüft wurden. An eine gründliche Überarbeitung war infolge Vorliegens dringlicherer Ordnungsarbeiten nicht gedacht, sodass die Regesten nicht allen Anforderungen, die im allgemeinen gestellt werden müssen, genügen. Entsprechend seinem Benutzungsanliegen hat Rudolf Meier die Namen und Würden geistlicher Personen recht genau erfasst, die Ortsangaben jedoch nicht in der gleichen Ausführlichkeit.

Für die Urkunden vor 1400 wurde, von zwei Ausnahmen abgesehen, lediglich eien Konkordanz zu dem Goslarer Urkundenbuch hergestellt, wofür Vorarbeiten von dem Direktor des städtischen Sammlungen in Goslar, Dr. Bruchmann, vom Juni 1956 benutzt werden konnten. Lediglich die Urkunden Nr. 17 und 59 erwiesen sich als noch nicht veröffentlicht und waren entsprechend zu regestieren.

Der Urkundenbestand Hild. Or. Des. 3 Kloster Grauhof reicht von 1120 bis 1699 und von Nr. 1 - 249. Von diesen fehlte bereits 1891 die Nr. 68, bei der nun mehrigen Neuverzeichnung war Nr. 188 nicht aufzufinden. Zusammen mit einer Reihe eingeschobener Nummern (a - c) zähle ich im ganzen 263 Urkunden (bei Bär 271). Zur bequemeren Benutzung wurden die gültigen Signaturen der im Goslarer Urkundenbuch abgedruckten Stücke dieses Bestandes in den Exemplaren der Dienstbibliothek des Archives eingetragen; und zwar sowohl in den der Historischen Kommission gehörigen Bänden 1 - 5 als auch in den archiveigenen Bänden 2 - 5 (Sign. T Goslar 3).

Ein Kopialbuch des Klosters Grauhof im Staatsarchiv Hannover aus dem 16. Jahrhundert (Sign. XII, 26) ist 1943 bei dem Brand des Staatsarchives verloren gegangen (vgl. Urkundenbuch Goslar IV, S. XI). Erhalten sind dagegen zwei Kopiare mit gleichem Inhalt in der Beverinschen Bibliothek zu Hildesheim (Hs. 540 und 541) - vgl. Urkundenbuch Goslar I S. XVII; Urkundenbuch

Hochstift Hildesheim I S. IX.

Hannover, den 10. Dezember 1959
gez. Dr. Manfred Hamann