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KreisA OSN

Beschreibung

Identifikation (kurz)

Titel

Kreisarchiv Osnabrück - Depositum im Niedersächsischen Landesarchiv - Abteilung Osnabrück

Besuchsadresse

Straße

Schloßstr. 29

Postleitzahl

49074

Ort

Osnabrück

Wegbeschreibung

Anfahrt mit dem Auto:
- A 30 aus Richtung Niederlande: Abfahrt Osnabrück Hellern, stadteinwärts immer geradeaus über den Schlosswall hinweg bis zum Neuen Graben, dann rechts in die Lyra-/Kolpingstr. und Schloßstr.
- A 30 aus Richtung Hannover und A 33 aus Richtung Bielefeld: Abfahrt Osnabrück Nahne, stadteinwärts immer geradeaus bis zur Kreuzung Johannisstr./Süsterstr., dann links über die Kolping- in die Schloßstr.

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
- Einfacher als mit den Busverbindungen in die Innenstadt (Richtung Neumarkt) ist das Staatsarchiv vom Hauptbahnhof aus zu Fuß geradeaus über Heinrich-Heine-Str. und Johannisfreiheit zu erreichen (ca. 15 min)

Landkreis

Landkreis Osnabrück

Weitere Angaben (Archiv)

Telefon

0541 33162-0

Telefax

0541 33162-62

E-Mail (Poststelle)

osnabrueck@nla.niedersachsen.de

Homepage

Nds. Landesarchiv

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 16:00 Uhr, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr, Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Aktuelle Hinweise und Änderungen finden Sie auf der Arcinsys-Detailseite des Niedersächsischen Landesarchivs - Abteilung Osnabrück und auf der Homepage.

Leitung

Archivdirektorin Dr. Birgit Kehne, Ansprechpartnerin Anna Philine Schöpper

Enthält

Die Bestände des Kreisarchivs Osnabrück werden im Niedersächsischen Landesarchiv - Standort Osnabrück verwahrt. Die Online-Findbücher finden Sie bei Arcinsys unter Landesarchiv > NLA Osnabrück > Behörden des Staates und der kommunalen Verwaltung > Kommunale Verwaltung.

Ausstattung

Lesesaal-Arbeitsplätze mit Anschluss für Notebook-Betrieb; PC für Bestands- und Bibliotheksrecherchen; Mikrofiche-Lesegeräte und Mikrofilmscanner (Readerprinter); Selbstreproduktionen oder Fotoaufträge möglich

Zuständigkeit

Das Kreisarchiv Osnabrück ist für die Überlieferung des Landkreises Osnabrück sowie aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig.