NLA HA Hild. Or. 2 Wiedelah

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Urkunden von Schloss und Amt Wiedelah

Laufzeit 

1341-1801

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

I. Bestandsinformation:
Das Schloss Wiedelah soll 1292/1297 von den Rittern von Gowische errichtet worden sein. Sie verkauften es 1341 an Bischof und Domkapitel in Hildesheim. In der Folge war es im Pfandbesitz u.a. der Adelsgeschlechter von Schwiechelt, von Cramm und von Bortfelde. Nach der Hildesheimer Stiftsfehde gelangte es bis 1648 in den Besitz der von Quitzows. Der Bestand enthält außerdem Urkunden über die Belehnung der Familie Degen mit Besitz in Lengde (im Amt Wiedelah).
Akten: Hann. 74 Wöltingerode und Hild. Br. 1, Hild. Br. 2

II. Umfang:
40 Urkunden, Wasserschäden

III. Erschließung:
EDV-Findbuch 2008

IV. Bemerkungen:

Bestandsgeschichte 

I. Zur Geschichte des Schlosses und des Amts Wiedelah

Das Schloss Wiedelah soll in den Jahren 1292-1297 von den Rittern von Gowische errichtet worden sein (vgl. Kunstdenkmäler der Provinz Hannover II, 7: Landkreis Goslar, 1937, S. 265). 1312 überlässt Gerhard von Querfurt, Propst von St. Simon und Judae in Goslar, das Schloss, das die Goslarer Propstei den von Gowische als Lehen übertragen hat, dem Hochstift Halberstadt (vgl. UB Hochstift Halberstadt, Bd. 3, Nr. 1882, S.83). Den von Gowische gelingt es offenbar, die Lehenshoheit des Stiftes Halberstadt abzuschütteln, denn bereits 1341 verkaufen sie das Schloss mit umliegendem Besitz an Bischof und Domkapitel zu Hildesheim, ohne dass des Halberstädter Stifts noch gedacht würde (vgl. Hild. Or. 2 Wiedelah Nr. 1, vgl. allerdings Hild. Or. 2 Wiedelah Nr. 30). Die Bischöfe von Hildesheim verpfänden das Schloss an verschiedene Adelsgeschlechter z.B. die Schwicheldt 1387 (vgl. Hild. Or. 2 Wiedelah Nr. 2 und Nr. 3, UB Hochstift Hildesheim, Bd. 6, Nr. 769 und Nr. 770) oder die von Cramm und von Bortfelde 1497 (vgl. Hild. Or. 2 Wiedelah Nr. 6 bis Nr. 11 bzw. Hild. Or. 2 Wiedelah Nr. 12 bis Nr. 19), wovon die im Bestand erhaltenen Bürgschaftsurkunden und Reverse Zeugnis ablegen. Nach der Hildesheimer Stiftsfehde 1519-1523 gelangen Amt und Burg Wiedelah in den Besitz Herzogs Heinrichs des Jüngeren. Dieser verpfändet es an die Quitzows, die es 1569 von Herzog Julius als Lehen erhalten (vgl. Hild. Or. 2 Wiedelah Nr. 27). Die Quitzows behalten Wiedelah bis 1648. Von dieser Verlehnung an die Quitzows zeugt ein weiterer Komplex an Urkunden, meist Lehnsurkunden (vgl. Hild. Or. 2 Wiedelah Nr. 27 bis Nr. 32 und Nr. 34 bis Nr. 38).

Weiter befindet sich im Bestand noch eine Reihe von Urkunden ab 1488, welche die Belehnung der Familie Degen mit Besitz in Lengde zum Gegenstand haben. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit Schloss und Amt

Wiedelah ist nur insoweit zu erkennen, als Lengde im Amt Wiedelah liegt.

Im Jahre 1643 kam Wiedelah an das Bistum Hildesheim zurück - die Quitzows wurden 1648 vom Bischof abgefunden - und wurde eines der domkapitularischen Ämter. Daher befindet sich eine Reihe von Aktenfaszikeln über die Belehnung der Quitzows mit dem Amt Wiedelah im Bestand Hild. Br. 2 (Archiv des Domkapitels). Diese ergänzen und erläutern die Urkunden des Wiedelaher Bestandes (vgl. Hild. Br. 2 Nr. 3072-3075). Möglicherweise haben sich auch die Quitzower Lehnsurkunden im Archiv des Domkapitels befunden, ehe die Urkunden der Hildesheimer geistlichen Institutionen nach Hannover überführt wurden.


II. Literaturhinweise

Urkundenbuch der Stadt Goslar und der in und bei Goslar belegenen geistlichen Stiftungen, bearb. von Georg Bode und U. Hölscher, 1. Teil: 922 - 1250, Halle 1893.
2. Teil: 1251 - 1300 (Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete, Bd. 30), Halle 1896.
(nachgewiesen als UB Stadt Goslar, Bd. , Nr. ) (Signatur der Dienstbibliothek des HStAH: T Goslar 1)

Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe, hrsg. Karl Janicke,
Teil 5: 1341-1370 mit 4 Siegeltafeln (Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, Bd. 24), Leipzig 1907.
(nachgewiesen als UB Hochstift Hildesheim, Teil 5, Nr. ) (Signatur der Dienstbibliothek des HStAH: Sh 3)

Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande, hrsg. von Hans Sudendorf, Teil 1-11, Hannover 1859-1883.
(nachgewiesen als UB Sudendorf, Teil , Nr. ) (Signatur der Dienstbibliothek des HStAH: La 5)

Urkunden der Familie von Saldern, bearb. von Otto Grotefend, Band 1: 1102-1366, Hildesheim/Leipzig 1932, Band 2: 1366-1500 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hannover, Bd. 13), Hildesheim/Leipzig 1938.
(nachgewiesen als Urkunden der Familie von

Saldern, Bd. , Nr. ) (Signatur der Dienstbibliothek des HStAH: Ub Saldern 1)

Urkundenbuch des altfreien Geschlechtes der Barone, Grafen und Herren von Alten, hrsg. von Eberhard
Curd von Alten, Weimar, 1901.
(nachgewiesen als UB von Alten, S. ) (Signatur der Dienstbibliothek des HStAH: Ub Alten 1)


III. Bestandsgeschichte

Der verhältnismäßig kleine Bestand von 40 Urkunden bildet also keinen geschlossenen Komplex einheitlicher Provenienz, vielmehr scheinen einige auf Wiedelah bezügliche Urkunden aus dem Urkundenfonds des Hildesheimer Domkapitels herausgelöst worden zu sein (Empfänger der älteren Urkunden sind ja Bischof und Domkapitel zu Hildesheim), einige mögen auch aus anderen Abgaben stammen. Diese hat man wahrscheinlich in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts zu dem Bestand Hild. Or. 2 Wiedelah (Urkunden von Schloss und Amt Wiedelah) zusammengefasst. Der genaue Zeitpunkt und die Gründe für dieses Vorgehen lassen sich heute nich mehr feststellen. Zunächst haben offenbar die Urkunden des Bestandes Hild. Or. 2 Weddingen auch noch zu dem Wiedelaher Urkundenfonds dazugehört (vgl. das Vorwort zum Findbuch Hild. Or. 2 Weddingen).

Hannover, 1. August 1973
gez. Dr. Jürgen Asch



Das maschinenschriftliche Findbuch ist nun im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.

Hannover, im Juli 2008