NLA HA Celle Or. 100 Lüneburg St. Michael

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Urkunden des Klosters St. Michael in Lüneburg

Laufzeit 

956-1850

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

I. Bestandsinformation:
Das 954 neben der Burg auf dem Kalkberg durch Herzog Hermann Billung gegründete Benediktinerkloster St. Michael bei Lüneburg war das Hauskloster der Billunger und des alten Hauses Lüneburg der Welfen. Es wurde nach dem Erbfolgekrieg innerhalb der Stadtmauern 1376 neu errichtet, 1532 reformiert und 1655 in eine adlige Ritterakademie umgewandelt. Diese bestand bis 1850. Frühere Bestandsbezeichnung: Celle Or. 20 und Celle Or. 21.
Aktenarchiv im Stadtarchiv Lüneburg (Findbuch F.A. 79); vgl. auch Celle Br. 50.

II. Umfang:
ca. 1500 Urkunden, Wasserschäden

III. Erschließung:
EDV-Findbuch 2011, beruht auf maschinenschriftlichem Findbuch von 1956, z.T. als Konkordanz zum gedruckten Urkundenbuch

IV. Bemerkungen

Bestandsgeschichte 

Das Benediktinerkloster St. Michaelis in Lüneburg ist um 950 von Hermann Billung und seinem Bruder Amelung, Bischof von Verden, gegründet worden. Die älteste auf das Kloster bezügliche Urkunde ist ein Schenkungsbrief Ottos I. vom 13. August 956 (vgl. UB Nr. 1 gleich Urk. Nr. 2). Ende 1655 wurde das Kloster, in dem 1532 die Reformation Eingang gefunden hatte, durch Herzog Christian Ludwig von Braunschweig-Lüneburg in eine Ritterschule für den Lüneburger Adel (seit 1692 Ritterakademie genannt) umgewandelt (vgl. Urk. Nr. 1379). Die endgültige Aufhebung des Klosters und der Ritterakademie erfolgte durch Gesetz vom 6. August 1850 zum 1. Oktober jenen Jahres (vgl. Ges. Sammlg. 1850, I, S. 135; vgl. Urk. Nr. 1383). Das Vermögen des Klosters wurde mit dem allgemeinen Klosterfonds (vgl. § 79 des Landesverfassungsgesetzes) vereinigt; alle Rechte und Verpflichtungen des Klosters oder seines Vorstandes gingen auf die Verwaltung des allgemeinen Klosterfonds über. Der Lüneburger Ritterschaft zahlte die Regierung eine Entschädigung von 100.000 Reichstaler. (Lit. zur Geschichte des Klosters: L.A. Gebhardi, Kurze Geschichte des Klosters St. Michaelis in Lüneburg (Celle 1858); Krüger-Reinecke, Die Kunstdenkmäler der Prov. Hannover III, 2 u. 3: Stadt Lüneburg (1906), S. 23 f. H. Hoogeweg, Verz. d. Stifter und Klöster Niedersachsens … (1908), S. 82 f.; U. Reinhardt, Lüneburg – Benediktiner, später ev. Männerkloster St. Michaelis, in: Dolle, Joseph (Hg.), Niedersächsisches Klosterbuch, Teil 2, Bielefeld 2012, S. 947–960 mit weiteren Schrifttumsangaben).

Am 31. Januar 1852 sprach der verdiente Landschaftsdirektor Freiherr Wilhelm von Hodenberg, der letzte Leiter des Klosters und der Ritterakademie, in einem an den (Kloster-) Amtsassessor Grünewald gerichteten Schreiben den Wunsch aus, das Urkundenarchiv des Klosters St. Michaelis der Stadt Lüneburg zu überweisen, und wiederholte damit die in dem Vergleich zwischen der Regierung und den Kommissaren der Lüneburger Landschaft vom 2. Juli 1850 (vgl. Urk. Nr. 1383) schriftlich niedergelegte Bitte der

Landschaft, "daß Königl. Regierung für den Fall der Aufhebung der Ritterakademie den historischen Teil der Akademiebibliothek nebst Urkundenarchive und Antiquitätensammlung der Stadt Lüneburg überweisen wolle" (NLA HA, Hann. ½ Nr. 532, "Die Ablieferung des Archivs des Klosters St. Michaelis zu Lüneburg", 1852-860). Dieses Aktenstück, auf das mich Herr Prof. Dr. Schnath durch freundlichen Hinweis vom November 1955 aufmerksam machte, ist auch die Quelle für den größten Teil der folgenden Ausführungen).

Bei dieser Gelegenheit machte von Hodenberg folgende interessante Äußerungen über das seit 1656 in der sogenannte Abtskapelle, einem um 1410 entstandenen Anbau an der Nordseite der Michaeliskirche, befindliche Klosterarchiv:

"Das Urkundenarchiv des Klosters St. Michaelis zu Lüneburg gehört unstreitig zu dem vollständigsten und interessantesten des ganzen Landes, indem dasselbe weder durch Brand noch sonstige Unglücksfälle dezimiert ist, wohl aber durch eine Reihe wertvoller und gut erhaltener Kopialbücher vervollständigt wird. Die Originalurkunden, welche bis ins 10. Jahrhundert zurückgehen, sind gut erhalten und durch den verstorbenen Oberamtmann Wedekind chronologisch geordnet; sie werden im sogenannten Klosterarchive der Michaelis-Kirche in flachen Auszügen aufbewahrt, wo sich auch die Kopialbücher befinden - wenn ich recht behalten - 11 an der Zahl. Diese Kopialbücher sind im Repertor der Klosterregistratur designiert, die 5 Kopien [gemeint sind Kopiare] Nr. 2-6 enthalten sehr vollständige Urkundenabschriften, deren Inhalt zudem in einem sog. Registrum libr. copial. verzeichnet ist. Zu dem Ganzen ist vor etwas 150 Jahren ein genaues Repertor angefertigt, welches in zwei Abteilungen zerfällt. Die erste Abteilung (Designatio privilegiorum) verzeichnet die Originalurkunden, die zweite Abteilung (Registrum libr. cop.) die in den vorhin gedachten 5 Kopialbüchern

eingeschriebenen Urkunden, beide Abteilungen alphabetisch nach dem Namen der Güter (u.a. Zehnten und Gefälle) in jeder Ortschaft chronologisch. Zur zweiten Abteilung findet sich ein Doppelindex (alphabetisches Register), einmal der Orte und zweitens der Sachen (Gegenstände).
Das Kopialbuch Nr. 1 führt diesen Namen mit Unrecht, indem dasselbe seiner Hauptbestimmung nach ein Meß- oder Regelbuch war, in welchem sich aber auch die wertvolle bei Wedekind abgedruckte sog. Fürstenchronik und der ebenfalls bei Wedekind abgedruckte Sterbekalender (Necrolog) des Michaelisklosters (Noten zu einigen Geschichtsschreibern des Deutschen Mittelalters I, 403 ff; III, 1 ff.) enthält.
Das sogenannte Urkundenarchiv schließt mit Aufhebung des Michaelisklosters (1655), wo die Klostergüter beim Beginn der neuen Verwaltung aufs Neue verzeichnet und in ein sog. Hauptbuch eingetragen wurden, welches sich, wie alle späteren Dokumente und Verhandlungen in der Klosterregistratur befinden. Diese Klosterregistratur befindet sich bekanntlich mit den Urkunden in ein und demselben Archive der Michaelis-Kirche; beides ist dort sehr gut und sicher aufbewahrt und dürfte überhaupt (vor der Hand wenigstens) kein Grund vorliegen, das Urkundenarchiv aus seinem jetzigen Platz zu entfernen."

Die Klosterkammer sandte den Antrag von Hodenbergs mit dem Schreiben vom 9. März 1852 dem Archiv in Hannover zur Stellungnahme, bemerkte aber bereits, dass die Urkunden nicht aus der Hand gegeben werden dürften, sondern wie die übrigen zum Bereich der Klosterkammerverwaltung gehörigen Urkunden dem Königlichen Archiv anzuvertrauen seien. Da sich der Archivar Dr. Schaumann aus rechtlichen und historischen Gründen in dem gleichen Sinne aussprach, ordnete das Ministerium des Königlichen Hauses die Vereinigung der Urkunden des Klosters St. Michaelis mit dem Archive in Hannover an. Das (Urkunden-) Archiv wurde

daraufhin dem Archivar Dr. Schaumann bei seiner Anwesenheit in Lüneburg am 18. Oktober 1852 von dem Klosterkammerdirektor v. Wangenheim übergeben. Dr. Schaumann berichtete am 25. Oktober 1852 darüber sowie über die von ihm vorgenommene Besichtigung des Urkundenbestandes, wie folgt, an das Ministerium des Königlichen Hauses:

"Das eben genannte Archiv besteht aus plus minus 800 Urkunden (tatsächlich belief sich die Zahl auf 1337 Urkunden, s. unten), je nachdem man einzelne andere Stücke des Archivs, die streng genommen keine Urkunden sind, mit oder nicht mit hinzuzählt. Diese Urkunden, im Allgemeinen sämtlich gut gehalten, sind von den alten, mit der currenten Registratur verbundenen Akten streng gesondert und werden in drei, in der Krypta der Michaelis-Kirche befindlichen Schränken aufbewahrt.
Die Urkunden umfassen den Zeitraum von 955 (gemeint ist wohl 956) bis auf die neueste Zeit. Da jedoch nach der Aussage des Kloster-Amtmanns Grünewald, die ich auch gänzlich bestätigt fand, die Urkunden von 1655 oder von der Aufhebung des Klosters bis zur jetzigen Zeit, meist Rezesse über Güterverhältnisse des Klosters - Rezesse über Ablösungen, Teilungen, Käufe, Tausche etc. - betreffen, welche täglich noch dort gebraucht werden, so scheint es am zweckmäßigsten, solche vorerst dort an Ort und Stelle in Verbindung mit der currenten Registratur zu belassen und die an das hiesige Archiv abzugebenden Urkunden mit dem Jahre 1655, der Aufhebung des Klosters, abzuschließen.
Diese Urkunden sind vom ehemaligen Klosteramtmann Wedekind chronologisch in der Art geordnet, dass sie in 97 Schubläden verteilt sind, von denen jede auf einer aufgeklebten Papier-Etiquette den terminus a quo und ad quem enthält, innerhalb welchen die darin befindlichen Urkunden ausgestellt sind. Eine eigentliche Designation oder ein Register über die Urkunden ist jedoch nicht aufgenommen und scheint immer gefehlt zu haben.

Außer den Urkunden selbst fanden sich nun aber in dem Locale der Krypta noch andere Stücke, ganz besonders aber 12 vollständige Copial-Bücher, deren Werth nicht hoch genug anzuschlagen ist, vor, welche ich als Archivalia in Anspruche nehmen zu müssen glaubte. Ich habe darüber ein besonderes Verzeichnis in Form eines Protokolls [Lüneburg, 19. Oktober 1852, in der Akte enthalten] aufgenommen, welches, nachdem ich die gedachten Stücke dem Kloster-Amtmann Grünewald für das Archiv in Hannover in Verwahrung gegeben, von diesem mit einer Empfangsbestätigung versehen ist. Es liegt als Anlage A bei [...]."

Inzwischen hatte Landschaftsdirektor Freiherr von Hodenberg am 10. September 1852 den Antrag eingereicht, dass Urkundenarchiv an seinem damaligen Aufenthaltsort in Lüneburg zu belassen und ihm die weitere Benutzung der Urkunden (für das von ihm geplante Urkundenbuch des Klosters St. Michaelis) zu gestatten. Dr. Schaumann war zunächst geneigt, die Genehmigung dieses Gesuches für die Zeit bis Ostern 1853 zu befürworten und die Aufsicht über die Urkunden und deren Benutzung dem Klosteramt in Lüneburg zu übertragen, nahm dann aber auf Grund seiner Besichtigung an Ort und Stelle davon Abstand. Er schreibt darüber in dem schon genannten Reisebericht an das Ministerium des Königlichen Hauses:

"Es war nun bei Übernahme des Archivs eigentlich zunächst meine Absicht, in einer kurzen tabellarischen Übersicht jede einzelne Urkunde zu verzeichnen, um nach einem solchen Register dem Klosteramtmann Grünewald den Bestand der nunmehr dem Königlichen Archiv in Hannover gehörigen Urkunden des Michaelis-Klosters zur weiteren Bewahrung zu übergeben und damit er nach demselben auch dem Gesuche des Herrn Landschaftsdirektors von Hodenberg vom 10. September d. J., wonach dieser noch um einstweilige Benutzung des obigen Archivs bat, genügen könne. Allein ich musste bald von dieser Idee abstehen.

Der Klosteramtmann Grünewald erklärte mir nämlich, wie er nicht nur keine Urkunde, ja nicht einmal die Aufschrift einer solchen, wenn sie nicht aus neuerer Zeit sei, zu lesen verstehe. Er müsse sich deshalb auf andere verlassen, wenn es sich darum handele, eine gewisse Urkunde aufzusuchen oder herauszugeben. Bei so bewandten Umständen hielt ich eine Benutzung des Archivs durch Dritte unter einem solchen Aufsehen für sehr gefährlich. Und indem ich alles für das hiesige Archiv Bestimmte in gewisse Schränke zusammenlegen und diese verschließen ließ, gab ich dem Klosteramtmann Grünewald die provisorische Instruktion: Alles, bis auf Weiteres, auch in ferneren ununterbrochenem Verschluss zu halten und niemand zu den Schränken und den Urkunden zu lassen […].
Ich komme sodann von selbst zu einer andern, mit dem Obigen genau zusammenhängenden Frage, nämlich der: Inwieweit kann dem Gesuche des Herrn Landschaftsdirektors von Hodenberg vom 10. September d. J., das Archiv des Michaelis-Klosters noch eine Zeitlang an Ort und Stelle zu belassen, nachgegeben werden und wieweit ist mein Vorschlag im Berichte vom 18. September, diese Zeit bis Ostern 1853 auszudehnen, praktisch?
Herr von Hodenberg beabsichtig nämlich, wie ich mich in Lüneburg durch eigene Ansicht überzeugt habe, die Herausgabe der Urkunden des Michaelisklosters; wenn er von Ordnen des Archivs selbst und von einem zur Verfügungstellen seiner Arbeiten dieserhalb redet, so ist kein Grund vorhanden, darauf einzugehen. Bei der Herausgabe des intendierten Werks verfährt er so: Er lässt die Urkunden aus Gebhardischen Abschriften abschreiben; dann lässt er diese mit den Lüneburgischen Kopialbüchern kollationieren, um diese revidierten Abschriften zum dritten Male nach den Originalen zu korrigieren. Er selbst tut an dieser Arbeit nichts, sondern hat dafür den Herrn Pastor Görges zu Lüneburg engagiert.

Dieser hat mir nun die Versicherung gegeben, dass noch mehrere Jahre vergehen würden, ehe er an das Kollationieren mit den Originalurkunden käme und, da er sich in deren Verständnis und Lesen erst hineinarbeiten müsse, so sein zu gänzlicher Vollendung der Arbeit wieder wenigstens noch zwei andere Jahre hinzuzurechnen.
Würde also dem Ansuchen des Herrn von Hodenberg nachgegeben, so müssten die Lüneburger Urkunden bei ununterbrochener Arbeit des Pastor Görges noch wenigstens vier Jahre in Lüneburg bleiben. Dazu ist man bei dem Eifer des Herrn v. Hodenberg für vaterländische Geschichte nicht sicher, dass ein anderes Thema ihn noch längere Zeit abzöge und obigen Termin noch weiter hinausrückte. Da ferner wegen des Raums in der Krypta, wo die Urkunden aufbewahrt werden, nicht gearbeitet werden kann, so müssten die Urkunden dem Herrn Pastor Görges mit ins Haus gegeben werden, was ich unter allen Umständen für bedenklich halte. Ich habe mir bloß erlaubt, ihm die 12 Kopialbücher, welche paginiert und genau designiert sind, zur Förderung der Arbeiten des Herrn v. Hodenberg zur Benutzung im eigenen Hause zu überlassen; der letztere kann das Kollationieren der Urkunden zu seiner Zeit aber so leicht in Hannover tun lassen, wo dieselben binnen ganz kurzer Zeit genau designiert und chronologisch verwahrt niedergelegt und mit derselben Liberalität zu seiner Verfügung sein können wie in Lüneburg. Darum erlaube ich mir, was die Urkunden des ehemaligen Michaelis-Klosters in Lüneburg angeht, den bestehenden Umständen gemäß folgenden Vorschlag: zu verfügen, dass dieselben möglichst bald nach Hannover zur Vereinigung mit dem dortigen Archiv transportiert, keineswegs aber länger in Lüneburg gelassen werden bis höchstens Ostern 1853, und zu genehmigen, den beaufsichtigenden Klosteramtmann Grünewald ganz kurz dahin definitiv zu instruieren, dass er ohne spezielle

Kommunikation mit dem hiesigen Archive für jeden Fall den Verschluss des Archivs des Michaelis-Klosters nicht zu lösen habe."

Auf Grund dieses Berichtes lehnte das Ministerium des Königlichen Hauses am 4. November 1852 den Antrag von Hodenbergs unter Hinweis auf die Unzulänglichkeit der Aufsichtsführung über die Urkundensammlung ab und beauftragte den Archivar Dr. Schaumann am gleichen Tage, die Urkunden baldmöglichst in das Königliche Archiv zu überführen. Die Urkunden wurden daraufhin in der Zeit vom 9. bis 12. Mai 1853 durch Archivsekretär Dr. phil. Sudendorf übernommen. Es handelte sich um 1337 Originalurkunden, sie sich in 97 Schubläden von 3 Schränken befanden, sowie um einzelne weitere Stücke, unter ihnen 12 Kopialbücher (knappe Beschreibung von 10 Kopialbüchern bei L.A. Gebhardi, Kurze Geschichte des Klosters St. Michaelis in Lüneburg (1857), S. 3-4) und Urkundenabschriften, die Dr. Schaumann in dem Protokoll vom 19.10.1852 (s. oben) zur Übernahme in das Archiv vorgesehen hatte.

Was die Lagerung, Ordnung und Verzeichnung der Urkunden betrifft, so ergibt sich aus dem Obigen sowie aus einer knappen Angabe bei Gebhardi (a.a.O. S. 3), daß die Urkunden in chronologischer Folge "in gewisse Capseln [gleich Auszüge, Schubläden] eines Schrankes unter gewisse Rubriken verteilt" waren, "nach welchen auch das geschriebene Repertorium eingerichtet" gewesen ist. Zur Zeit der Übernahme waren sie in 3 Schränken und 97 Schubladen ("Die Auszüge sind (außen gemessen) 24 Zoll breit und 23 Zoll tief; die Höhe beträgt (im Lichten) 2 ½ Zoll, für die Vorderseite jedoch (für den Zutritt von Luft) nur 1 ½ Zoll. Diese praktische Einrichtung findet sich sowohl beim Michaelis-Klosterarchive zu Lüneburg, als auch beim dortigen Archive der Lüneburger Landschaft (in der sog. Klus), welche beiden Archive in 2 Kapellen, rechts und links der Unterkirche des Lüneburger

Michaelisklosters verwahrt wurden" (Lenthes Archiv IV, 3, S. 153, Anm. 3)) aufbewahrt. Diese Lagerung in Schränken und Capseln spiegelt sich auch noch in der früheren Signierung im Archiv zu Hannover wieder, wie u.a. folgende (Alt-) Signaturen beweisen:

Nr. 11 gleich Celle Or.Arch.Des. 20, 2. Galerie, Schrank 3, Capsel 12
Nr. 25 gleich Celle Or.Arch.Des. 21, 2. Galerie, Schrank 6, Capsel 24
Nr. 72 gleich Celle Or.Arch.Des. 20, 2. Galerie, Schrank 3, Capsel 12
Nr. 761 gleich Celle Or.Arch.Des. 20, 2. Galerie, Schrank 3, Capsel 15
Nr. 1383 gleich Celle Or.Arch.Des. 21, 1. Galerie rechts, Schrank 3, Capsel 17, Nr. 2

Wie v. Hodenberg 1852 angibt (s. oben), ist vor etwa 150 Jahren, also ca. 1700, ein genaues Urkundenrepertorium angelegt worden. Danach erfolgte wohl die von v. Hodenberg und Dr. Schaumann erwähnte chronologische Ordnung der Urkunden durch den Oberamtmann Wedekind (gestorben 1845), der auch zahlreiche Urkundenabschriften fertigte sowie das Chronicon und Necrologium des Klosters herausgab. Anschließend kam es dann zu der von Hodenberg veranlassten und von Dr. jur. E. Dommes in seiner Einleitung zum 3. Heft des Urkundenbuches des Klosters St. Michaelis in Lüneburg erwähnten Ordnung und Registrierung des Urkundenarchivs, für welche Arbeit v. Hodenberg eine ausführliche "Instruction zum Ordnen und Registrieren der Urkundenarchive des Klosters St. Michaelis in Lüneburg und der Klöster Lüne und Medingen" vom 23.1.1846 entwarf (Abgedruckt in E.L. v. Lenthes "Archiv f. Gesch. u. Verfassung des Fürstentums. Lüneburg", 4. Bd. III. Abt., 1859, S. 149-153). Das auf diese Weise zustande kommende Repertorium gab nach Ausweis des von Hodenberg dafür vorgeschriebenen Formulars nur ganz knappe Angaben über Nummer, Aussteller und Gegenstand der Urkunde, über Ort, Jahr und Datum der Urkunde. Die Inhaltsangabe beschränkte sich auf wenige Wörter wie z.B. "decima in

Seckerdorpe", so dass Dr. Schaumanns Vermutung, dass eine eigentliche Designation oder ein Register über die Urkunden nicht aufgenommen worden ist und immer gefehlt zu haben scheint, sicherlich richtig sein dürfte. Eine fachgerechte Verzeichnung der Urkunden durch Anfertigung von Regesten ist also offenbar erst im Archiv zu Hannover erfolgt.

Inzwischen waren die Arbeiten am Urkundenbuch des Klosters St. Michaelis zu Lüneburg weiter fortgeschritten. Nach Ordnung der Urkundenabschriften aus den Originalurkunden und Kopialbüchern des Klosters, aus den Gebhardischen Sammlungen, aus gedruckten Werken und anderen Archiven ließ v. Hodenberg, wie E. Dommes berichtet, durch Pastor Görges in Lüneburg, dem offenbar auch die Hauptlast beim Fertigen der Urkundenabschriften zugefallen war, ein Verzeichnis derselben in chronologischer Ordnung aufstellen, welches bis zum Jahre 1784 ging, den Titel "Chronologisches Repertorium der Urkunden des Kloster St. Michaelis zu Lüneburg" führte und 1856 beendigt wurde. Zu den bereits genannten Urkundenabschriften traten 1858 noch die Wedekindschen Kopien hinzu, die 1853 mit den Urkunden in das Archiv zu Hannover gekommen waren. Nachdem Freiherr von Hodenberg seine Sammlung der Lüneburgischen Landschaft angeboten und diese die Druckkosten für das Urkundenbuch übernommen hatte, stellte Bibliothekssekretär Dr. Böttger durch Kollationieren der Abschriften mit den Originalurkunden und Kopialbüchern sowie durch Anfertigung der Regesten das druckfertige Manuskript für Heft I und II (956-1400) zusammen, so daß 1861 die 1. Lieferung (956-1333) (eher wohl 1330) erscheinen konnte. Während der Drucklegung des 2. Heftes ging die weitere Herausgabe des Werkes von der Lüneburger Landschaft auf den Historischen Verein für Niedersachsen über, der 1867 die 2. und 1870 die 3. Lieferung (gleich Heft 3, 1400-1500, bearbeitet von Dr. E. Dommes), herausbrachte.

Zur Verminderung der Druckkosten wurde bei Heft 2 und 3 eine Anzahl von Urkunden, die auf Personen oder Angelegenheiten des Klosters keinen direkten Bezug hatten, ausgeschieden. Die Abschriften dieser Urkunden befanden sich in Msc. 204 des Historischen Vereins und gingen mit den übrigen Manuskripten des Archivs sowie mit sämtlichen Kopialbüchern in der Bombennacht des 8./9. Oktober 1943 im Staatsarchiv zugrunde. Gleichzeitig wurde in Heft 3 des Urkundenbuches auf bildliche Wiedergabe einzelner Siegel und bei minder wichtigen Urkunden auf vollständigen Abdruck verzichtet.

Bekanntlich ist das Urkundenbuch, das die Zeit bis zur Einführung der Reformation im Kloster (1532/33) sowie ein Orts- und Personenregister umfassen sollte, nicht zu Ende geführt worden. Für das Urkundenbuch vorgesehene Abschriften aus der Zeit von 1500-1599 lagen in Msc. 137 des Historischen Vereins bereit, sind aber ebenfalls 1943 vernichtet worden. So konnte auf keine dieser in ehemals Msc. 204 und 137 vorhandenen Vorarbeiten zurückgegriffen werden, als es galt, das ebenfalls 1943 vernichtete Findbuch des Gesamtbestandes zu ersetzen.

Die Neuverzeichnung des Bestandes ging in folgenden Abschnitten von sich:

1. Übertragung der Nummern der Originalurkunden in 2 Exemplare des Urkundenbuches des Klosters St. Michaelis zu Lüneburg (UB), das somit zu Bd. II des Findbuches wird. Gleichzeitig sind die Siegelangaben des UB geändert oder berichtigt worden, sofern Siegelverluste und -beschädigungen dies erforderten. Die Datierung wurde bei den Nr. Nr. des UB 155, 249, 260, 261, 276, 308, 315, 423, 462a, 512, 514, 562, 563, 575, 616, 641, 698 und 719a berichtigt oder ergänzt. Bei den Nr. Nr. des UB 1182, 1192, 1213, 1217, 1217 Anm., 1229, 1241, 1246, 1246 Anm., 1285 und 1300 ist der Jahreswechsel am 25. Dezember zu beachten.

2. Die rund 100 Urkunden aus dem Zeitraum bis 1500, die nicht im UB verzeichnet sind, sowie die

ca. 314 Urkunden aus der Zeit von 1500-1850 (Nr. 1070-1383) sind neu regestiert worden. Zusammen mit einer Art Konkordanz zwischen den Urkundennummern des Bestandes und den Nummern des UB bilden diese Regesten den I. und III. Band des Findbuches.

3. Die von Staatsarchivrat Dr. Koeppen bei der Neuordnung des Aktenarchivs vom Kloster St. Michaelis in Lüneburg im Jahre 1950 ermittelten und bis auf 15 Stück bereits regestierten Urkunden wurden mit a-, b-, c- usw. -Nummern in den Altbestand eingereiht (Bei den am 11.1.1955 vom Stadtarchiv in Lüneburg an das Staatsarchiv übersandten Urkunden (acc. 2/55) handelt es sich um die Nr. Nr. 79a, 303a, 426a, 496a, 526a, 549a, 679a, 735c, 782a, 800a, 813a, 813b, 814a, 814b, 814c, 815a, 820a, 820b, 826a, 830a, 832a, 832v, 833a, 847a, 847b, 849c, 849b, 849a, 849d, 849e, 855a, 857a, 867a, 885a, 887a, 888a, 891a, 892a, 892b, 892c, 896a, 898a, 898b, 898c, 898d, 901a, 901b, 901c, 904a, 904b, 904c, 904d, 904e, 907a, 907b, 907c, 910a, 913a, 916a, 932a, 939a, 948a, 948b, 952a, 954a, 954b, 962a, 969a, 969b, 972a, 986a, 998a, 998b, 1000a, in 1000a, 1019a, 1021a, 1026a, 1028a, 1055a, 1059a, 1060a, 1069a, 1089a, 1089b, 1094a, 1097a, 1097b, 1097c, 1100a, 1110a, 1123a, 1129a, 1136a, 1186a, 1219a, 1233a, 1233b, 1248a, 1306a, 1309a, 1330a, 1334a, 1356a, 1368a, 1380a, 1380b, 1380c, 1380d, 1382a, 1382b. Diese Urkunden sind bis auf die Nr. Nr. 426a, 526a, 549a, 813b, 833a, 891a, 998a, 1097a, 1097b, 1100a, 1136a, 1186a, 1219a, 1233a und 1248a von Dr. Koeppen regestiert worden. Wenn auch die Form der Regesten in der Wiedergabe der Eigennamen von denen des Unterzeichneten abweicht, so ist jedoch weisungsgemäß keine Angleichung vorgenommen worden.

4. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung des Bestandes sowie auf die Vernichtung der Siegelsammlung des Staatsarchivs im letzten Kriege ist ein Siegelverzeichnis unter Berücksichtigung der im UB befindlichen Siegelabbildungen angefertigt worden.

Gleichzeitig wurden die unter einzelnen Urkunden befindlichen Unterschriften und die Notariatssignete erfasst.

5. Alle Urkunden bekamen neue Umschlagtüten.

Obwohl die Urkunden mit Ausnahme der 1955 aus Lüneburg hinzugekommenen Stücke sämtlich den Einwirkungen des Leinehochwassers im Februar 1946 ausgesetzt waren, ist der Erhaltungszustand noch relativ günstig, so dass sich der Urkundeninhalt durchweg noch feststellen ließ. Bei vielen Urkunden ist allerdings die Schrift mehr oder minder verblasst. Bei den Siegeln sind starke Verluste eingetreten; bei den noch erhaltenen Stücken wäre Säuberung und Restaurierung dringend vonnöten. Als fehlend wurden die Urkunden 85 (gleich UB 177?), 302 (gleich UB 442?), 509 (gleich UB 684?), 556 (gleich UB 748?), 611 (gleich UB 822?), 714 (gleich UB 998?), 749 (gleich UB 1059?), 1331 und 1378 festgestellt.

Als Besonderheiten seien - ohne Gewähr auf Vollständigkeit - folgende Einzelstücke vermerkt:
Urkundenverzeichnisse: Nr. 79a, 1381 und 1382.
Kaiser- und Königsurkunden (Or.): Nr. 2, 3, 6, 7, 694, (753), 783, 849, 1193, 1194, 1198, (1199), 1252, (1283), 1288, 1313, 1336, 1353.
Papsturkunden (Or.): 9, 17, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 38, 51, 52, 55, 98, 476, 477, 478, 524b, 534, 547, 548, 569, 570, 590, 593, 609, 621, 634, 653, 655, 698-701, 717, (750), 768, 817, 822, 1004, 1005, 1128, 1129, (1141), (1148), 1155.
Suppliken an den Papst: 695, 954c.
Urkunden betr. an der Kurie anhängige Prozesse: 623, 624, 630, 632, (635), 831, 832, 970.
Poenitentiarie: 917.
Kardinalsurkunden: u.a. 350, 475, 820, 1104, 1133b.
Konzil v. Basel: 755.
Ablassbrief (Druck): 1093 (anno 1505).
Reliqienverzeichnis: 5.
Chirographa: 661, 1063, 1318.
Fälschungen: 193?
1. Papier-Urkunde: 687 (anno 1416).
1. Notariatsinstrument: 133 (anno 1316).
1. nd. Urkunde: 212 (1328).
letzte nd. Urkunde: 1282 (anno 1572).

1. hd. Urkunde (1141 (anno 1521).
Hausmarken: 1335b.
Stücke, die streng genommen nicht zu den Urkunden gehören: 1191 (Güterverzeichnisse), 1192 (Nachrichten über die Einführung der Reformation im Kloster), 1278 (Verzeichnis von Vikarien und Benefizien), 1303 (Fundation eines Studienstipendiums), 1364 (Holzungsgerechtigkeit im Betzendorfer Kirch- oder Pfarrholz), 1382a (Verzeichnis der Kostbarkeiten und Altertümer der Güldenen Tafel).

Zur Ergänzung des Urkundenbestandes sind die in der Niedersächsischen Landesbibliothek in Hannover befindlichen, auf das Kloster St. Michaelis und die Stadt Lüneburg bezüglichen Manuskripte, insbesondere Msc. XXIII, Nr. 848-862, 898, 899, (900 ff), 963, 964, 965, 966 und 967 heranzuziehen, ferner der Aktenbestand Celle Br. 50 (Akten betr. das Kloster St. Michaelis in Lüneburg 16. u. 17. Jh.) und die in der Abtskapelle der Michaeliskirche in Lüneburg befindlichen Klosterakten (FA 79) (über die von ihm in der Zeit vom 1. April bis 30. November 1950 durchgeführte Neuordnung der in der Abtskapelle befindlichen Klosterakten berichtet Hans Koeppen in seinem Aufsatz: "Die Bestände des Archivs des ehemaligen Michaelisklosters in Lüneburg" (Jb. d. Ges. f. nds. KG. 48 Bd., 1950, S. 132-139).

Hannover, den 19. März 1956
gez. König


Nachweise von gedruckten Urkunden und Regesten:

Archiv des Kloster St. Michael zu Lüneburg, hrsg. v. Wilhelm von Hodenberg (Lüneburger Urkundenbuch 7). Celle/Hannover 1860-70 (als: Lüneburger UB, Michaeliskloster Nr. ).

Sudendorf X

Brigide Schwarz, Regesten der in Niedersachsen und Bremen überlieferten Papsturkunden 1198-1503. Hannover 1993 (als: Schwarz, Regesten Nr. ).

Brigide Schwarz, Die Originale von Papsturkunden in Niedersachsen 1199-1417. Vatikan 1988 (als: Schwarz, Papsturkunden Nr. ).

Urkundenbuch des Klosters Medingen, bearb. von Joachim Homeyer (Lüneburger Urkundenbuch, 10. Abteilung). Hannover 2006 (als: UB Medingen Nr. ).

Der gesamte Bestand ist in den Jahren 2010 und 2011 in säurefreien Aktendeckel oder Kartons neu verpackt worden. Sämtliche Urkunden und deren Siegel wurden, sofern erforderlich, restauriert. Parallel dazu wurde das maschinenschriftliche Findbuch von Dr. Joseph König in die archivische EDV-Datenbank übertragen und aktualisiert. Bei diesen Arbeiten wurden die 1956 als fehlend bezeichneten Nummern 509, 714, 749, 1331 und 1378 wieder aufgefunden.

Hannover/Pattensen, im Oktober 2011

Informationen / Notizen

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Abgeschlossen: Ja