StadtA H 1.NR.6.04

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Bauverwaltungsamt

Laufzeit 

1905-2003

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Das vorliegende vorläufige Findbuch (Signaturen 1-107) für einen Teil des Bestandes Bauverwaltungsamt wurde im Sommer 2005 von der Praktikantin Christiane Müller unter Anleitung von Frau Dr. Regin fertiggestellt. In den nachfolgenden Jahren wurden die restlichen Aktenzugänge von diversen Praktikanten verzeichnet.

Um die Inhalte des Teilbestandes verständlicher zu machen, wird diesem Teilfindbuch eine kurze Geschichte der aktenproduzierenden Stelle vorangestellt und eine vorläufige Gliederung erarbeitet, die die Orientierung erleichtern kann.

Geschichte und Aufgaben des "Verwaltungs- und Wohnwirtschaftsamtes"

Charakter des Bestandes

Die Nummern 1-107 bestehen aus Sachakten des ehemaligen Verwaltungs- und Wohnwirtschaftsamtes, die 1981 (Akz 1/1981) in das Stadtarchiv Hannover übernommen wurden. Die Amtsbezeichnung Verwaltungs- und Wohnwirtschaftsamt existierte lediglich in der Zeit von 1950 bis 1963. Vor 1950 und nach 1963 wurden Bezeichnungen wie Bauverwaltungsamt oder Bauverwaltung verwendet. Während der Laufzeit des vorliegenden Bestandes (1943 bis 1966, 1974) wechselten mehrmals die Amtsbezeichnungen sowie die Zuständigkeitsbereiche dieses Amtes.
Da im vorliegenden Teilbestand auch Akten aus der Zeit vor 1950 und nach 1963 zu finden sind, soll einleitend eine kurze Übersicht über die verschiedenen Amtsbezeichnungen sowie die Amtsleiter und Dezernenten des Verwaltungs- und Wohnwirtschaftsamtes (bzw. des Bauverwaltungsamtes/ der Bauverwaltung) während der Aktenlaufzeit von 1943 bis 1966 gegeben werden.

Jahr: 1943
Bezeichnung: Bauverwaltungsamt
Amtsleiter: Städtischer Verwaltungsdirektor Menzer
Dezernent: Stadtbaurat Elkart

Jahr: 1946
Bezeichnung: Bauverwaltungsamt
Amtleiter: Städtischer Verwaltungsdirektor Menzer
Dezernent: Stadtbaurat Meffert

Jahr: 1949-1950
Bezeichnung: Bauverwaltung (Verwaltungs- und Wohnwirtschaftsamt als Unterabteilung)
Amtsleiter: Städtischer Verwaltungsdirektor Menzer
Dezernent: Stadtbaurat Hillebrecht

Jahr: 1950- 1963
Bezeichnung: Verwaltungs- und Wohnwirtschaftsamt
Dezernent: Städtischer Oberverwaltungsrat Menzer
Dezernent: Stadtbaurat Hillebrecht

Jahr: 1963
Bezeichnung: Bauverwaltungsamt (Wohnwirtschaftsamt als Unterabteilung)
Amtsleiter: Mahrenholz
Dezernent: Stadtbaurat Hillebrecht

Jahr: 1966
Bezeichnung: Bauverwaltungsamt (Wohnwirtschaftsamt als Unterabteilung)
Amtsleiter: Nölting
Dezernent: Stadtbaurat Hillebrecht
[Quelle: Handbücher und Fernsprechverzeichnisse der Stadtverwaltung Hannover
1946 – 1966]

Der Zuständigkeitsbereich des Verwaltungs- und Wohnwirtschaftsamtes gliederte sich, wie die Amtsbezeichnung schon andeutet, grob in zwei Aufgabenbereiche: Die Aufgabe des Verwaltungsamtes während des Zeitraumes der Aktenlaufzeit war die allgemeine Verwaltung und Koordination aller Abteilungen und Bereiche des Verwaltungs- und Wohnwirtschaftsamtes (bzw. des Bauverwaltungsamtes / der Bauverwaltung)

In der Allgemeinen Geschäftsordnung der Bauverwaltung Hannovers von 1948 wird dem Verwaltungsamt für diese Zeit folgende Zuständigkeit zugeschrieben:
Das Verwaltungsamt führt die gesamten Verwaltungsgeschäfte der Bauverwaltung (Organisations-, Personal-, Haushaltsplanangelegenheiten, Rechtssachen, Kraftwagenangelegenheiten einschließlich Kraftstoffbeschaffung, Dienstreisen, Bücherei, Pressesachen, Inventarbeschaffung – sofern zentrale Beschaffungsstellen bestehen, im Einvernehmen mit ihnen - , Sitzungsdienst, Registratur, Statistik, Rechnungsführung, innere Revision der Bauverwaltung, Anliegerbeiträge, städtische Feuerversicherung, Finanzierung des Wohnungsbaues [seit 1950 Aufgabe des Wohnwirtschaftsamtes], u.a.(1)

Im Zuständigkeitsbereiche des Verwaltungs- und Wohnwirtschaftsamtes (bzw. des
Bauverwaltungsamtes / der Bauverwaltung) lagen v. a. folgende Ämter(2):
- Das Hochbauamt hat die stadteigenen Gebäude (Verwaltungsgebäude, Betriebsgebäude
aller Art, Wohngebäude, Kulturbauten, Bauten des Gesundheitswesens, u. a.) zu bauen,
zu unterhalten und gegebenenfalls umzubauen.
- Das Tiefbauamt baut Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Gewässer usw. aus und um; es
unterhält sie und führt Stromregulierungen durch.
- Das Bauaufsichtsamt [seit 1949 Unterabteilung im Bauordnungsamt] prüft, genehmigt, und
überwacht Bauvorhaben nach dem geltenden Baurecht. Bebaute Grundstücke, Wege,
und Straßen überwacht es hinsichtlich der zum Schutze der Allgemeinheit oder einzelner
notwendig werdenden baulichen Maßnahmen.
- Das Stadterweiterungsamt [seit 1949 Stadtplanungsamt] stellt die Wirtschafts- und
Bebauungs-, Fluchtlinien- und Höhenpläne auf und nimmt alle anderen Aufgaben der
städtebaulichen Planung einschließlich der Siedlungsplanung wahr.
- Das Stadtvermessungsamt bearbeitet die Neuvermessung der Stadt, die Herstellung
und Fortführung des städtischen Kartenwerkes und führt die Steuerkartei. Außerdem hat
es die dem Oberstadtdirektor als Preisbehörde für Grundstücke übertragenen Aufgaben
zu erfüllen.
- Das Trümmerräumungsamt hat das Stadtgebiet von den Bautrümmern zu räumen und
die Trümmerbaustoffe zu verwerten.
- Das Städtische Baulenkungsamt hat die Bauvorhaben bauwirtschaftlich zu beurteilen und die
damit verbundenen Aufgaben, wie Baustoffbeschaffung Baustoffzuteilung und die
Lenkung des Arbeitseinsatzes zu erfüllen.
Darüber hinaus gab es eine enge Zusammenarbeit mit folgende Ämtern, die sich inhaltlich in
dem vorliegenden Teilbestand niederschlägt:
- Garten- und Friedhofsamt
- Stadtentwässerungsamt
- Kriegssachschädenamt / Bergungsstelle (letztere existierte lt. Fernmeldebücher nur während der
Kriegszeit)

Da das Verwaltungsamt eine Querschnittsfunktion hatte, sind innerhalb des
vorliegenden Aktenbestandes Schriftstücke aus den Zuständigkeitsbereichen der
oben aufgeführten Ämter bzw. Abteilungen zu finden. Jene Akten, welche
ausschließlich Informationen aus den oben genannten Ämtern / Abteilungen
beinhalten, tragen den Titel des jeweiligen Amtes.
Im Zuständigkeitsbereich des Wohnwirtschaftsamtes lag die Finanzierung und
Koordinierung des Wohnungsbaus in Hannover.

Durch die Zusammenarbeit mit Wohnungsbaugenossenschaften und Aufbaugemeinschaften sind in den Akten auch viele Schriftstücke bezogen auf diese Organisationen enthalten (u. a. Satzungen, Geschäftsberichte). Der vorliegende Aktenbestand weist eine Vielseitigkeit auf, die auf den ersten Blick
keinen thematischen Schwerpunkt erkennen lässt. Aufgrund der Laufzeit kann dennoch festgestellt werden, dass fast alle Akten mit dem Wiederaufbau Hannovers nach dem Zweiten Weltkrieg in Zusammenhang stehen.
Auch persönliche Schicksale der hannoverschen Bevölkerung aus der Kriegs- und Nachkriegszeit schlagen sich beispielsweise in den Akten der „Trümmerräumungsabteilung“, des „Kriegssachschädenamtes“, der „Beschwerdeangelegenheiten“, des „Räumungs- und Umsetzungsprogramms für städtebauliche Zwecke“ u. a. nieder.

Einige Akten scheinen Sammelakten für abgelegte Vorgänge zu sein, die jedoch in keinem engeren Zusammenhang zueinander stehen und keine Unterteilungen oder Abgrenzungen beinhalten. Diese Akteninhalte erscheinen häufig etwas „zusammengewürfelt“. In der Regel wurden zusammenhängende Schriftstücke
chronologisch abgelegt, so dass sich durch zeitlich zusammenhängende Abfolgen die Vorgänge abgrenzen lassen.

Bemerkungen zur Bearbeitung des Bestandes
Im Allgemeinen sind im vorliegenden Bestand viele Karten, Bauzeichnungen, Risse und Skizzen enthalten. Ebenso eine große Anzahl von Fotos und Broschüren. Alle Fotos wurden entnommen und der Fotosammlung des Stadtarchivs zugeführt (ausgenommen sind noch die Fotos der Durchführungspläne), Broschüren wurden entnommen, sofern sie noch nicht in der Dienstbibliothek vorhanden waren. Ein entsprechender Entnahme-Vermerk ist gegebenenfalls vorhanden. Der Sammelbegriff „Materialsammlung“ in den „Enthält-Vermerken“ weist auf das
Vorhandensein von oben genannten Medien hin. Während der Verzeichnung wurden Heftklammern, Büroklammern und Trennmappen entfernt. In der Regel wurden durch beschriftete Einlegeblätter die Inhalte der Mappen voneinander abgegrenzt. Aus konservatorischen Gründen wurden die Akten in säurefreie Pappen umgebettet.

(1) Aus: Allgemeine Geschäftsordnung für die Bauverwaltung Hannover 1948 (KPS 1).
(2) Ebd. Für diesen Text wurden die Ämter ausgewählt, die für den vorliegenden Bestand relevant sind.

Juli 2005 / Christiane Müller, Rg

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

teilweise verzeichnet