LkAH A 11a

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Generalakten des Landeskonsistoriums Hannover

Laufzeit 

1753-1946

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

In den evangelischen Territorien wurden nach der Reformation Konsistorien für die Regelung der Kirchenangelegenheiten geschaffen. Dementsprechend entstand in jedem Landesteil des späteren Königreichs Hannover ein eigenes Konsistorium. Die von Napoleon seit 1803 vorgenommene politische Neuordnung des norddeutschen Raumes veränderte die kirchliche überkommene Organisation. 1807 führte die Verfassung des Königreichs Westphalen erstmals für hannoversches Gebiet die Gleichheit der Religionsbekenntnisse ein, während im Verwaltungssektor die Einrichtung eines Landeskonsistoriums für das gesamte Königreich Westphalen zwar geplant, aber nicht realisiert wurde. Zuvor schon hatte das Konsistorium Hannover zeitweilig die Bezeichnung 'Landeskonsistorium Hannover' geführt, ohne den damit verbundenen Leitungsanspruch durchsetzen zu können.
Nach 1815 gab es im neu gebildeten Königreich Hannover sieben Konsistorien bzw. Behörden mit eigener Konsistorialgewalt; größere Bezirke umfassten die Konsistorien in Hannover, Aurich und Stade sowie das Landkonsistorium Osnabrück. Die Konsistorialbezirke führten weithin ein Eigenleben als 'Territorialkirchen', ihre Konsistorien waren nur dem Landesherrn als 'summus episcopus' sowie dem Kultusministerium unterstellt.
Unter dem Einfluss des Liberalismus und eines neu entstehenden kirchlichen Selbstbewusstseins begann nach 1830 eine Debatte über die Demokratisierung der Kirche und die Abtrennung vom Staat. Im Zuge der bürgerlichen Revolution 1848 wurden durch Staatsgesetz in allen Kirchengemeinden Kirchenvorstände eingeführt, denen mit der Aufsicht über die Rechnungsführung ein Teil der bisher von den Pfarrern wahrgenommenen Kirchengemeindeverwaltung übertragen wurde; gewählt wurden die neuen Kirchenvorstände - in Grenzen - demokratisch.. 1864 erhielt die lutherische Landeskirche Hannovers mit der Kirchenvorstands- und Synodalordnung eine eigene Verfassung; diese sah

die Einrichtung eines Kirchenparlaments - der Landessynode - sowie einer Leitungsbehörde, des Landeskonsistoriums, vor.
1866 eroberte Preußen das Königreich Hannover. Das Königreich wurde annektiert, an seine Stelle trat die preußische Provinz Hannover. Die hannoversche Landeskirche blieb dagegen selbständig, das kurz zuvor eingerichtete Landeskonsistorium wurde nicht dem Evangelischen Oberkirchenrat in Berlin und damit der unierten evangelischen Kirche (Alt-)Preußens zugewiesen, vielmehr wurde das hannoversche Landeskonsistorium direkt dem König unterstellt, die Aufsicht führte allerdings weiterhin das Kultusministerium. Das Landeskonsistorium übernahm vom hannoverschen Kultusministerium zahlreiche Akten mit Bezug auf die Kirchenleitung, da es dessen Funktion ‚in sacris' übernahm. Damit erhielt die lutherische Landeskirche Hannovers erstmals eine einheitliche kirchliche Verwaltungsspitze; parallel dazu wurde 1883 die reformierte Landeskirche der Provinz Hannover gebildet.
Das lutherische Landeskonsistorium war zuständig für Lehre und Bekenntnis der Kirche, für die Theologenausbildung, für die Anstellung und Entlassung der Geistlichen (Pfarrstellenbesetzung), für den Religionsunterricht und für die Durchführung der Beschlüsse der Landessynode. Ein wichtiges Ziel der Arbeit des Landeskonsistoriums war die Zusammenführung der einzelnen Kirchengebiete zu einer Landeskirche; dem dienten die z. B. die Vereinheitlichung des Prüfungswesens (1868), das Pfarrwahlgesetz (1870), ein einheitliches Gesangbuch (1883), die Neuordnung der Visitation (1891), die schrittweise Einführung einer gemeinsamen Agende sowie die Neuregelung der Pfarrbesoldung.
Die Konsistorien blieben zunächst bestehen, sie waren weiterhin für die äußere Verwaltung von Kirche und Schule sowie für die kirchlichen Finanzangelegenheiten zuständig. Als 1885 mit den Regierungspräsidien schlagkräftige Behörden gebildet worden, die auch für die

Schulangelegenheiten zuständig wurden, wurden die kleineren Konsistorien aufgehoben, zuletzt bestanden Konsistorien nur noch in Aurich und Hannover.
Die Revolution 1918/19 beendete das landesherrliche Kirchenregiment. Die Weimarer Verfassung schrieb die Trennung von Staat und Kirche vor. Die hannoversche Landeskirche nutzte das zur Erarbeitung einer neuen Kirchenverfassung, die auch die Kirchenleitung reformierte: Neben dem Amt eines Landesbischofs wurde auch das Landeskirchenamt geschaffen, in dem neben den Konsistorien in Aurich und Hannover auch das Landeskonsistorium aufging. Die neue Kirchenverfassung trat am 1. 11. 1924 in Kraft, damit hörte das Landeskonsistorium auf zu bestehen.
Soweit möglich wurden die Akten des Landeskonsistoriums im Landeskirchenamt zunächst weitergeführt, sie wurden auf verschiedene Aktenreihen im Landeskirchenamt aufgeteilt. Von den Generalakten überstanden aber nur die wenigsten den Brand des Landeskirchenamts am 9. 10. 1943, weil sie zufällig an anderen Stellen lagerten.
Der Archivbestand wurde im Februar 2011 im Rahmen eines Archivpraktikums geordnet und verzeichnet.
Der Bestand ist uneingeschränkt benutzbar.

Verwandte und ergänzende Bestände: A 5 (Specialia des Landeskonsistoriums), A 6 (Pfarrbestellungsakten), A 7 (Beamtenakten), N 1 (Nachlass Gerhard Uhlhorn), N 2 (Nachlass Karl Lichtenberg), N 50 (Nachlass Philipp Meyer [sen.]), N 103 (Nachlass Friedrich Wilhelm Barkhausen), N 111 (Nachlass Ernst Lohmann).

Literatur 

Ernst Rolffs: Das kirchliche Leben der evangelischen Kirchen in Niedersachsen, Tübingen 1917 (= Evang. Kirchenkunde, 6), S. 38-50;
Jürgen Uhlhorn: 100 Jahre hannoversches Landeskonsistorium (mit einem Verzeichnis seiner Präsidenten und Mitglieder), in: Jahrbuch der Gesellschaft für niedersächsische Kirchengeschichte 64 (1966), S. 17-40;
Hans Otte: Landeskirchliche Identität in Preußen. Das Beispiel der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers in Preußen. In: Landeskirchengeschichte. Konzepte und Konkretionen, hrsg. von Hans Otte u. a., Leipzig 2008, S. 67-88.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

0,5

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: ja

vollständig verzeichnet