NLA BU K 1

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Fürstlich Schaumburg-Lippische Hofkammer: Älteres Kammerarchiv

Laufzeit 

1647-1777

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Abteilung: Akten nichtstaatlicher Provenienz, Deposita, Fürstlich Schaumburg-Lippische Hofkammer.
Inhalt: Unterlagen aus der Verwaltung der herrschaftlichen Einkünfte, der Vorwerke, der Dienste der Untertanen, Dörfer, bäuerlichen Wirtschaft und Landanweisung.
Umfang: 36,25 m.
Erschließung: Findbuch, EDV

Bestandsgeschichte 

Um die Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert wurde damit begonnen, die Verwaltung des landesherrlichen Vermögens und die Wahrnehmung der landesherrlichen Hoheits- und Polizeirechte zu trennen. Es entstand der Dualismus von Rentkammer und Regierung (Justizkanzlei: L 20). Der Rentkammer wurden die Verwaltung der herrschaftlichen Vorwerke, die Dienste der Untertanen, Dörfer, bäuerliche Wirtschaften und Landanweisungen übertragen. Da es keine Trennung zwischen Staats- und Domanialhaushalt gab, war die Rentkammer die zentrale Kasse des Landes. Die Kammer-Registratur ließ Graf Albrecht Wolfgang in den Jahren 1728-1731 neu einrichten. Die Vorgänge wurden entsprechend dem Alphabet der Betreffe abgelegt. Diese Ordnung behielt ihre Gültigkeit bis zum Tode des Grafen Wilhelm im Jahre 1777. Mit diesem Jahr wurde die Registratur geschlossen und ein Repertorium angefertigt, das bis heute gültig ist. Bemerkenswert ist die Übereinstimmung der Litteralien in den Repertorien I und II (K 1 und K 2). 1963 wurde zwischen der Fürstlichen Hofkammer und dem Staatsarchiv ein Depositalvertrag über die Aufbewahrung der Hofkammerakten geschlossen.

Das Findbuch wurde im Rahmen der Programme zur Förderung der wissenschaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (www.dfg.de/lis) digitalisiert.

Nach der Vereinbarung über die Nutzung des Hausarchivs vom 7.7.2009 sind alle Archivalien bis einschließlich 1892 entsprechend dem Nds. Archivgesetz und der geltenden Benutzungsordnung zu benutzen. Die jüngeren Archivalien wurden mit einem Sperrvermerk versehen, zur Einsichtnahme ist eine schriftliche Erlaubnis des Depositars erforderlich.

Bückeburg, 9.7.2009
Dr. S.

Brüdermann

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet