NLA BU F 3

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Fürstliches Hausarchiv, Altes Schaumburger Archiv

Laufzeit 

1280-1647

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Abteilung: Akten nichtstaatlicher Provenienz, Deposita, Fürstlich Schaumburg-Lippisches Hausarchiv.
Inhalt: Älteste Aktenüberlieferung bis zur Teilung der alten Grafschaft Schaumburg. Parallelbestand zum Schaumburger Samtarchiv (L 1). Darunter auch die auswärtigen Besitzungen im Münsterland, in Holland und Holstein-Pinneberg.
Umfang: 17,44 m.
Erschließung: Findbuch, EDV.

Bestandsgeschichte 

Der Bestand F 3 des Fürstlichen Hausarchivs bildet die parallel zum Bestand des Schaumburger Samtarchivs L 1 erhaltene Überlieferung der Grafschaft Holstein-Schaumburg vor 1640. Die Existenz eines solchen Parallelbestandes ist der wirren und nicht genau nachvollziehbaren Archivgeschichte des Schaumburger Samtarchivs zuzuschreiben, das nach der Teilung der Grafschaft Schaumburg unter gemeinsamer Verwaltung Schaumburg-Lippes und Hessen-Kassels stand und im Bückeburger Schloß untergebracht war. Dabei waren die Eingriffe der Parteien in das Archiv sehr gering. Im wesentlichen wurden nur Teile der Lehnsregistratur vor allem durch Schaumburg-Lippe dem Samtarchiv entfremdet. Entsprechend gering war aber auch die Pflege und Ordnung des Archivs in den
folgenden Jahrhunderten.
Die Urkunden und Akten bezüglich der 1640 von Dänemark annektierten Grafschaft Holstein-Pinneberg wurden 1641 nach Gottorf abgegeben. Für die bereits zu dieser Zeit eingetretene Unordnung im Samtarchiv spricht der Umstand, das erhebliche Teile der Pinneberger Archivalien im Samtarchiv verblieben, von denen sich die meisten im Fürstlichen Hausarchiv wiederfanden. Wann der hier vorliegende Bestand vom Samtarchiv abgetrennt wurde, war nicht zu klären. Warscheinlich sind diese Akten der sogenannten Schaumburger Registratur allein aus räumlichen Gründen von den übrigen Teilen des Samtarchivs abgesondert und bei der Aufteilung des Samtarchivs im Jahre 1873 und der Trennung von Haus- und Staatsarchiv im Jahre 1907 übersehen oder vernachlässigt worden. 1968 kam die Schaumburger Registratur von der Fürstlichen Hofkammer als Teil des Hausarchivs in das Staatsarchiv. Sie
umfaßte etwa 20 Fach. Zu diesem Aktenbestand kamen nicht wenige Akten gleicher Provenienz, die sich im unverzeichneten Bestand F 2 des Hausarchivs befanden sowie einzelne Aktenbände des Samtarchivs L 1, die als Eigentum des Fürsten zu

Schaumburg-Lippe ausgewiesen waren. Damit sind die Bestände L 1 und F 3 nunmehr rein nach eigentumsrechtlichen Gesichtspunkten getrennt.
Bei der Ordnung des Bestandes wurde die Gliederung des Samtarchivs zugrundegelegt. Dies war nur im groben Rahmen möglich. Der Bestand setzte sich nur zum Teil aus Sachakten zusammen. Für die Regierungszeit der einzelnen Grafen und auch für andere Mitglieder des Grafenhauses waren ohne jede Systematik Korrespondenzserien angelegt, die nur zum Teil nach Korrespondenzpartnern umgeordnet werden konnten. An-
sonsten war die Einzelblattverzeichnung nicht zu vermeiden. In den Akten aufgefundene Urkunden wurden in die Urkundenabteilung des Hausarchivs (Orig. F) übernommen. Die Laufzeit der Akten hat eine Bandbreite von 1280 (Urkundenabschriften) bis 1640 (mit Nachträgen bis 1766), wobei aber der überwiegende Teil der Akten ins 16. und vor allem in die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts fällt. In einzelnen Fällen wurde die Zeitgrenze von 1640 vernachlässigt, weil sich nur so ein sachlicher Zusammenhang ergab, wie etwa bei den Akten bezüglich der Grafschaft Holstein-Pinneberg.
Die alte Archivsignatur bezeichnet, soweit nicht näher bestimmt, die bei der Verzeichnung gegebene vorläufige Nummer der Bestände F 2 und F 3, nach der der Bestand bereits vielfach benutzt und zitiert wurde.
Die Verzeichnung des Bestandes wurde von den Archivaren Dr. Jarck und Dr. Poestges begonnen und vom Unterzeichnenden abgeschlossen, der auch das Findbuch erstellte.

Bückeburg, im September 1987
Dr. Steinwascher

Der Bestand ist entsprechend den Vorschriften des Nds. Archivgesetzes und der jeweils gültigen Benutzungsordnung benutzbar.
Bückeburg, 9.7.2009
Dr. S.

Brüdermann

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet