NLA BU F 1

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Fürstliches Hausarchiv, eigentl. Haus- und Familienarchiv

Laufzeit 

1648-1960

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Abteilung: Akten nichtstaatlicher Provenienz, Deposita, Fürstlich Schaumburg-Lippisches Hausarchiv.
Inhalt: Privatkorrespondenz und eigentliche Haussachen (A Haus Schaumburg-Lipe, B Alte Alverdisser Registratur, C Náchoder Linie) der Mitglieder des fürstlichen Hauses Schaumburg-Lippe, das bei der Teilung der alten Grafschaft Schaumburg 1648 die Regierung im nordwestlichen Teil antrat. Die Archivalien, die "auf einen Staatszweck bezogen" sind, wurden bei der Trennung von Haus- und Staatsarchiv 1907 den Beständen L 2 und L 3 zugeordnet.
Umfang: 123,52 m.
Erschließung: Findbuch, masch.
Benutzung: der Unterlagen ab 1893 nur mit Genehmigung des Eigentümers.

Bestandsgeschichte 

In der Frühen Neuzeit existierte in Schaumburg-Lippe ein Haus- und Staatsarchiv, in das durch das gräfliche Haus ebenso wie durch die zentralen Behörden alle wichtigen ausgesonderten Akten und Urkunden eingeliefert wurden. Daneben übernahmen im 19. Jahrhundert die Regierungsregistratur und später die Hofkammerregistratur die Funktion von Sammelstellen für ausgesonderte, für die laufende Verwaltung entbehrliche Behördenakten - auch der nachgeordneten Instanz. Sie wurden von den jeweiligen Registratoren der Regierung bzw. der Hofkammer verwaltet, während das Haus- und Staatsarchiv einem "Kanzleirat und Archivar" unterstellt war. Im Rahmen der schrittweisen Verselbständigung des Staates bis zur völligen Abtrennung der privatrechtlichen Belange im 19. Jahrhundert erfolgte im Haus- und Staatsarchiv 1907 auch die endgültige Trennung von Staatsarchiv und Hausarchiv. Der erste fürstliche Hausarchivar Arnold Berkemeier (genannt Berken) schied die Akten, die sich "auf die Erreichung eines Staatszwecks beziehen", aus, was wegen der Verzahnung der staatlichen und privatfürstlichen Kompetenzen naturgemäß erhebliche Schwierigkeiten bereitete und zu Inkonsequenzen führte. Die ausgeschiedenen "staatlichen" Archivakten übergab er der Altregistratur der Regierung (des Ministeriums), von wo sie 1939 an das Staatsarchiv Hannover und 1961 an das Staatsarchiv Bückeburg übergeben wurden. - 1972 wurde ein Vertrag über die Aufbewahrung des Fürstlich Schaumburg-Lippischen Hausarchivs im Staatsarchiv geschlossen. Im Teilbestand F 1 des Hausarchivs befinden sich hauptsächlich die von Berkemeier separierten und verzeichneten Privatkorrespondenzen und eigentlichen Haussachen.

Nach der Vereinbarung über die Nutzung des Hausarchivs vom 7.7.2009 sind alle Archivalien bis einschließlich 1892 entsprechend dem Nds. Archivgesetz und der geltenden Benutzungsordnung zu benutzen. Die jüngeren

Archivalien wurden mit einem Sperrvermerk versehen, zur Einsichtnahme ist eine schriftliche Erlaubnis des Depositars erforderlich.

Bückeburg, 9.7.2009
Dr. S.

Brüdermann

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet