NLA BU L 11

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Landtag

Laufzeit 

1816-1933

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Abteilung: Akten staatlicher Provenienz, Alte Grafschaft Schaumburg (bis 1647) und Schaumburg-Lippe (ab 1647), Zentrale Behörden.
Inhalt: Akten über die Verwaltung, Sitzungen und Beschlüsse des Landtags.
Umfang: 6,97 m.
Erschließung: Verzeichnung mit Arcinsys

Geschichte des Bestandsbildners 

Der schaumburg-lippische Landtag existierte von 1816 bis 1933. Er begann als Ständeversammlung, wandelte sich im Ringen um eine Landesverfassung zu einem Landtag, der gegenüber der Regierung und dem Fürsten mit eingeschränkten Rechten ausgestattet war, bis er schließlich nach dem Ersten Weltkrieg im Freistaat als Landesparlament westlicher Prägung, also mit vollen Rechten, gegenüber der demokratisch legitimierten Landesregierung agieren konnte. Im Zuge von "Machtergreifung" und "Gleichschaltung" wurde der Landtag aufgelöst, damit brach seine Tätigkeit 1933 vorzeitig vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode ab. Da nach dem Zweiten Weltkrieg das Land Niedersachsen gegründet wurde, in dem das Land Schaumburg-Lippe aufging, kam es zu keiner Neubildung eines Landtages mehr.

Bestandsgeschichte 

Nach Auflösung des Landtags 1933 übernahm die Landesregierung die Akten. Nach Auflösung der Landesregierung (anlässlich der Gründung des Landes Niedersachsen) wurde der Bestand zwischen 1947 und 1950 an das Staatsarchiv Hannover abgegeben (Schaumb. Br. Arch. Des. L 11) und gelangte schließlich als Bestandteil des Schaumburg-Lippischen Staatsarchivs nach Bückeburg (L 11).

Gliederung und Verzeichnis gehen zum einen zurück auf einen Landtagssekretär, also auf einen Vertreter des Bestandsbildners, sowie zum anderen auf den langjährigen und letzten Registrator der Landesregierung, Regierungsinspektor Hanke, der das Repertorium des ungenannten Landtagssekretärs 1950 um die noch nicht erfassten Akten ergänzte. (Siehe Franz Engel, Die Schaumburg-Lippischen Archive und zentralen Registraturen. Ihre Geschichte und ihr Inhalt, Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung Heft 4, Göttingen 1955, S. 3, 69, sowie Vorwort des handschriftlichen Altfindbuchs von Hanke.)

Das überkommene Behördenrepertorium richtet sich nach der Unterscheidung der Aktensorten und gliedert sich wie folgt in I. Sammelakten; II. General-Akten; III. Spezial-Akten; IV. Verschiedenes. Die Gliederung entsprach damit der pauschalen Struktur von Verwaltungsregistraturen im 19. Jh., die auf ein für die Zwecke der Sachbearbeitung einfaches Ablagesystem abhob. Entsprechend der Arbeitsweise des Landtages wurden die während seiner Tätigkeit rund um die Gesetzgebung entstandenen Akten nach Abschluss des Parlamentsjahres (I.) bzw. nach Abschluss der Legislaturperiode (III.) in der Registratur abgelegt. Akten, die länger im Betrieb verblieben, weil sie immer wieder benötigt bzw. weitergeführt wurden, gelangten erst später in die Registratur der Landtagsverwaltung; es waren Generalakten (II.) bzw. solche Akten, deren Gegenstand organisatorischer Art war bzw. die mit der Verwaltung des Landtages selbst befasst waren. Sachlogisch betrachtet müssten die Generalakten am Anfang der Gliederung stehen, stattdessen zeigt die Reihenfolge das schrittweise Anwachsen des Bestandes in der Registratur. Auch die Akten von Punkt IV. versammeln nicht - wie man erwarten würde - verstreute Gegenstände verschiedener Art aus allen Phasen, stattdessen stammen sie ausnahmslos aus der Zeit der Weimarer Republik, und lassen sich teilweise - gemäß dem Verständnis der Gliederung - als Generalakten auffassen.

Die überkommene Gliederung blieb Grundlage bei der Verzeichnung mit Arcinsys, sie wurde jedoch vorsichtig abgeändert und ergänzt: Die Akten unter IV. Verschiedenes wurden zum großen Teil zu den Generalakten gelegt. Punkt 2. versammelt aus verschiedenen Epochen unter dem Titel Generalakten verschiedene Organisations- und Verwaltungsakten des Landtags. Maßgeblich für die Bildung der Punkte 1., 3. und 4. ist die Art der erfolgten Aktenführung und des gewählten Ablagemodus: Von 1816 bis 1881 wurden alle Vorgänge innerhalb eines Parlamentsjahres zu einer Akteneinheit zusammengefasst, so dass umfangreiche Sammelakten der Landstände und des Landtages des Fürstentums Schaumburg-Lippe entstanden (I. =1.). Im Gegensatz zu dieser integrierten Ablage wechselte man 1882 über zur Ablage der einzelnen Vorgänge innerhalb eines Parlamentsjahres. Es entstand so bis 1918 eine Vielzahl von Spezialakten des Landtages des Fürstentums (III.=3.). Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges erfuhr das Ablagesystem wiederum eine Veränderung. Im Freistaat erfolgte die Ablage der Vorgänge nun innerhalb einer Legislaturperiode, zudem wurden teilweise wieder Sammelakten (etwa Aktensammlungen über die verabschiedeten Gesetze) angelegt (aus III. wird 4.) Da die einzelnen Vorgänge jedoch nicht zusammengebunden worden waren, wurden sie als Spezialakten aufgefasst und im Einzelnen verzeichnet.

Korrespondierende Bestände: Die Gegenüberlieferung der Regierung findet sich in dem Bestand L 3 Neuere Regierungsregistratur, in den alten Abteilungen Le, Lf und Lg, den heutigen Unterpunkten der Gliederung 11.5-7.

Bückeburg, Januar 2019
Klaudia Woede

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Ja

Verzeichnung abgeschlossen