NLA BU H 11

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Schaumburgische Regierungskanzlei betr. Landtag und Landtagskomm

Laufzeit 

1649-1817

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Abteilung: Akten staatlicher Provenienz, Hessische Grafschaft Schaumburg, Zentrale Behörden.
Inhalt: Verwaltungsakten des Landtages und der Regierungskanzlei betr. den Landtag.
Umfang: 1,17 m.
Erschließung: Findbuch, EDV.

Bestandsgeschichte 

Der erste Landtag, dessen Akten im vorliegenden Bestand enthalten sind, wurde am 19.2.1650 auf dem Rathaus zu Stadthagen eröffnet. Auf ihm waren fast sämtliche Landstände beider Landesteile vertreten: neben den Abgesandten des Grafen zu Schaumburg-Lippe und der Kasseler Regierung (für den hessischen Teil der Grafschaft) die Vertreter der ritterbürtigen Familien von Ditfurth, von Landesberg, von Münchhausen (3), von dem Brincke, von Mengersen, von Stuben, von Oheimb, von Bardeleben, die Amtleute zu Schaumburg, Rodenberg, Stadthagen und Sachsenhagen, Bürgermeister und Rat von Stadthagen, Hagenburg und Steinhude; später kamen die Vertreter der Stadt Rinteln sowie der Stifte Fischbeck und Obernkirchen hinzu. Sie berieten über die Abtragung der Landesschulden.
Wegen des neuen Zuschnitts des Landes war auch die Verteilung der Lasten, der "modus collectandi", neu zu ordnen. Darüber kam es am 22.2.1650 zu einem Vergleich (Rezeß) (H 11 Nr. 1).
Die gemeinsamen Landtage von 1649 (in Obernkirchen), 1650 (in Stadthagen), 1651 (in Stadthagen), 1656 (in Rinteln) und 1661 (in Rinteln) waren für die Stände des lippischen Anteils der Grafschaft Schaumburg gleichzeitig die letzten, bis dort die Stände erstmals wieder 1815/8 unter neuem Vorzeichen zusammengerufen wurden. Die Stände des hessischen Anteils dagegen kamen während des gesamten 17. und 18. Jahrhunderts in mehr oder weniger unregelmäßigen Abständen zusammen (Ledderhose S. 124) bis zum letzten Schaumburger Landtag im Jahre 1815/6. Im Jahre 1821 wurde die hessische Grafschaft mediatisiert, ein eigener Landtag fand nicht mehr statt; Schaumburg war seither auf dem Kasseler Landtag vertreten.
Die Landtage fanden - mit Ausnahme der o.g. Landtage und des Landtages von 1677, der in Oldendorf abgehalten wurde - in Rinteln statt.
Zur Teilnahme an den Landtagen waren die landtagsfähigen Stände (Prälaten, Ritter und Städte)

berechtigt. Sie repräsentierten nach eigener Auffassung die Untertanen und wirkten für die Landeswohlfahrt mit (H 11 Nr. 21 Q. 6, A. 7).
Bei der Teilung der Grafschaft von 1647/8 ergab sich, daß der kleinere Teil der Stände in Schaumburg-Lippe, der
wesentlich größere Teil im hessischen Anteil der Grafschaft ansässig war. Zum "landschaftlichen Corpus" des hessischen Anteils der Grafschaft gehörten im 18. Jh. die Fräuleinstifte Fischbeck und Obernkirchen sowie das säkularisierte Augustiner-Chorherrn-Kloster Möllenbeck (Gruppe der Prälaten), die Inhaber der landtagsfähigen Rittergüter und adeligen Familien von Münchhausen zu Rinteln, Oldendorf und Apelern, von Bardeleben zu Kattenbruch, von Busch zu Stau, von Landesberg zu Wormsthal, von Zersen zu Krückeberg und Echtringhausen, von Brink zu Riepen, von Wartensleben zu Exten, von Hammerstein zu Apelern, von Schellersheim zu Rinteln, von
Post zu Oldendorf, von Mengersen zu Oldendorf, von Ditfurth zu Dankersen, von Westphal zu Rinteln, von Berner zu Rinteln und von Cornberg zu Bodenengern (Gruppe der Ritterschaft) sowie schließlich Bürgermeister und Rat von Rinteln, Oldendorf, Obernkirchen, Sachsenhagen und Rodenberg (Gruppe der Städte) (Ledderhose S. 122). Der ritterschaftliche Deputierte war Sprecher der gesamten Landstände.
Nicht immer waren die Stände vollständig bzw. in gleicher Zusammensetzung versammelt. So gehörten zu den geladenen Teilnehmern des Rintelner Landtages von 1731 die Vertreter der ritterbürtigen Familien von Bardeleben, von dem Brinke, von Busch, von Cornberg, von Ditfurth, von Hammerstein, von Hattorf, von Landesberg, von Mengersen, von Münchhausen (4), von Post, von Wartensleben, von Westphal, von Wietersheim, von Zersen (3), der Städte Obernkirchen, Oldendorf, Rinteln, Rodenberg, Sachsenhagen sowie der Stifte Fischbeck, Obernkirchen und des Klosters Möllenbeck (H 11 Nr. 10). 1704 beschwerten

sich die Landstände, daß die Herren Beamte (Amtleute) sich "als ein Glied zur conference eindringen" wollten (H 11 Nr. 8). Erst beim letzten Landtag von 1815 wurde, "wie schon früher in Hessen geschehen, so auch für diese Provinz" die "achtungswürdige Volks-Classe" der Bauern zum Landtag zugelassen (H 11 Nr. 21, Q.6, A.6).
Der häufigste Beratungsgegenstand war die Erhebung von außerordentlichen Steuern (Schatzung), die ohne Einwilligung der Stände nicht vorgenommen werden konnte. Wenn auch die Gesetzgebung der ständischen Zustimmung nicht bedurfte, kamen dennoch auch andere Themen zur Sprache. In ihnen spiegeln sich die drängenden Probleme der Zeit: von der Angst vor der Einführung des reformierten Bekenntnisses bis hin zur Wirtschaftsförderung. Nicht zuletzt ging es um die Wahrung hergebrachter ständischer Freiheiten (Privilegien), z.B. um das "ius carceris" und um das "ius piscandi".
Ihre Freiheit, Versammlungen nach Gutdünken einzuberufen, wurde den Ständen in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts vom Landesherrn genommen. Selbst wenn sich zwei Städte untereinander besprechen wollten, beanspruchte der Landesherr, daß ihm vorher Zeit, Ort und Gegenstand der Besprechung angezeigt und um Genehmigung der Versammlung nachgesucht würde (H 11 Nr. 3; Ledderhose S. 125).
Vom Beginn des 18. Jahrhunderts an berief der Landesherr den Landtag, und zwar aus Anlaß der Forderung von Sondersteuern. Die Auffassung des Landesherrn von der Rechtsstellung des Landtags erhellt ein Reskript des Landgrafen Carl vom 6. Januar 1701, wo erstmals vom schaumburgischen "Landcommunicationstag" die Rede ist (H 11 Nr. 7). Immerhin konnten die Stände durchsetzen, daß sie auf dem Landtag ihre Probleme ("Gravamina") vortragen durften und daß der geforderte Betrag reduziert und die Zahlung in Raten aufgeteilt werden durfte.
Die Forderungen des Landesherrn waren jeweils in einer Beschlußvorlage

("Proposition") enthalten, die bei der Eröffnung dem Landtag vom Commissarius vorgetragen wurde. Darüber und über ihre eigenen "Desiderien" gaben die Stände eine Erklärung ab. Die Landtags-Commissarien erstatteten darüber höheren Orts Bericht. Das Ergebnis der Verhandlungen wurde im Landtagsrezeß (bzw. Landtagsabschied) festgehalten und dem Landesherrn (der Kasseler Regierung) zur Genehmigung vorgelegt. Gegen die Steuererhöhung des Landgrafen appellierten die Stände 1704 an die Reichsgerichte "in unterthänigstem respectu" (H 11 Nr. 8, Q. 14).
Im Zuge der Einberufung des Landtages ernannte die Kasseler Regierung zwei Beamte in Rinteln zu Kommissaren, die offenbar eigene Akten führten (Acta commissionis). Diese Vorgänge sind zusammen mit den Akten der Regierungskanzlei betr. den Landtag (Acta regiminis) zu vorliegendem Bestand formiert worden. Der Zeitpunkt dieser Formation ist nicht zu ermitteln.
Der vorliegende Bestand umfaßt ca. zwei lfdm. Akten. Er ist ohne besondere Einschränkung entsprechend den allgemeinen Bestimmungen benutzbar.
Verwandte Bestände:
a) Nieders. Staatsarchiv in Bückeburg: H 1 (Regierung Rinteln, Alte Registratur: Gliederungspunkt I,1); H 10 (Schaumburger Stände); F 2 (Fürstl. Hausarchiv, Mischbestand: Gliederunsgpunkt 2.7); adelige Gutsarchive, z.B. D 10 (v. Münchhausensches Gutsarchiv Rinteln); Dep. 6 GH (v. Münchhausen-Lauenau, Gutsarchiv Hess. Oldendorf); Dep. 13 (v. Hammerstein, Apelern); Dep. 19 (v. Oheimb); für die Grafschaft bis zur Teilung: L 1 (Schaumburger Samtarchiv: Abteilung II B).
b) Hess. Staatsarchiv in Marburg: Bestand 17 (Landgräflich Hess. Regierung Kassel), Repertorium bearb. v. A. Sieburg, 1. Bd. 1989, 2. Bd. 1976; Bestand 63 (Landtagskommission); Bestand 73 (Landstände).
c) Stadtarchiv Rinteln

Ausgewählte Darstellungen:
- Conrad W. Ledderhose: Von der landschaftlichen Verfassung der Grafschaft Schaumburg. In:

Ders., Kleine Schriften 1, Marburg 1787, S. 116-132;
- Verhandlungen des Landtages der Grafschaft Schaumburg hessischen Antheils während des Jahres 1815/6, 2 Teile, o.O., o.J.;
- Annette von Stieglitz: Ständegeschichte der hessischen Grafschaft Schaumburg 1640 - 1821, Melle 2000 (Schaumburger Studien 59).

Bückeburg, im April 1994
gez. Dr.

Höing

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Ja

abgeschlossen