NLA BU H 135b

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Oberförsterei Rodenberg

Laufzeit 

1736-1877

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Abteilung: Akten staatlicher Provenienz, Hessische Grafschaft Schaumburg, Untere Behörden.
Inhalt: Verwaltunsgakten (z. B. Vermessung, Forstkulturen, Rechnungswesen, Forstpolizei, Jagd- und Fischereisachen) in den Forstrevieren Obernkirchen und Reinsen.
Umfang: 4,18 m.
Erschließung: Findbuch, EDV.

Bestandsgeschichte 

Mit der Verwaltungsverordnung vom 29. Juni 1821 wurde in Kurhessen die Forstverwaltung in der Form der Oberforst-
direktion dem Finanzminister unterstellt. Ihm unterstand in der Provinz Niederhessen ein Landforstmeister, dem in der
Grafschaft Schaumburg ein Forstmeister untergeordnet war. Unter diesem bildete die Grafschaft eine eigene Forst-
inspektion (Bestand H 36), die wiederum in die beiden Oberförstereien Oldendorf und Rodenberg mit je fünf Forst-
revieren (Bernsen/Schaumburg, Möllenbeck, Rumbeck, Todenmann, Zersen bzw. Grove, Haste, Obernkirchen, Ottensen, Reinsen) gegliedert war. 1834 wurde die Forstinspektion als eigenständige Behörde aufgelöst und ihre Kompetenzen - Oberaufsicht über die Oberförstereien - dem Leiter der Oberförsterei Oldendorf übertragen, wobei aber die Behördenbezeichnung Forstinspektion Schaumburg erhalten blieb. 1844 wechselte das Revier Zersen von der Oberförsterei Rinteln zur Oberförsterei Rodenberg, wo gleichzeitig die Reviere Grove und Haste zusammengelegt wurde.
1851 wurden dann in ganz Kurhessen die Oberförstereien aufgelöst und ihre Funktionen auf die zahlenmäßig stark ver-
mehrten Forstinspektionen übertragen. Im Ergebnis war das eine Straffung der Verwaltung um eine Ebene .
Nachdem noch 1856 die kurhessische Forstverwaltung einem Oberforstkollegium (Bestand H 35) übertragen worden war, ging nach dem Ende der staatlichen Selbständigkeit Kurhessens 1866 die Forstverwaltung der Grafschaft Schaumburg an die preußische Regierung in Minden (H 37) über.
Die Akten des vorliegenden Bestandes stammen aus folgenden Ablieferungen:
- Forstamt Oldendorf 1959
- Forstamt Obernkirchen 1962
Es handelt sich in allen Fällen im wesentlichen um die Akten der Forstreviere (vor allem Obernkirchen und Reinsen).
Da allerdings Teile der Registratur der Oberförsterei nach ihrer Auflösung 1851 in die der Reviere übernommen wurde und um die

Entstehung von Splitterbeständen zu vermeiden, wurden die Reviere gemäß ihrer Zugehörigkeit zur Oberförsterei zu einem Bestand zusammengefaßt. Die Klassifikation orientiert sich an den Behördenrepertorien der Reviere Obernkirchen und Reinsen, wurde aber, da diese vier logische Ebenen aufwiesen, gestrafft.
Bückeburg, Juni

1990

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Ja

abgeschlossen