NLA WO 61 Neu

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Kommunion-Unterharzisches Bergamt Goslar

Laufzeit 

1729-1875

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Umfang: 8,6 lfdm
Inhalt u.a.: Kommunion-Verwaltung, Justizsachen, Zehntkasse; Forstsachen, Berg- u. Hüttenwerke, Etats, Betriebsberichte, Bergfaktorei, Verkauf von Hüttenprodukten, Bergbau, Hüttenwerke; Rammelsberger Bergwerk, auch Baumaßnahmen u. Knappschaftssachen; Herzog-Julius-Hütte; Schwefelsäurefabrik Oker; Messing- u. Kupferkammer Oker; Eisenhütte Gittelde; Saline Juliushalle.

Bestandsgeschichte 

Seit der Gründung der Kommunion zur gemeinsamen Verwaltung des welfischen Besitzes im Harz (1835), war das Kommunion-Bergamt Goslar - unter Aufsicht der hannoverschen und braunschweigischen Berghauptmannschaften - die zentrale Behörde für den Unterharz (für die Zeit von 1635 bis 1806 siehe 33 Alt), wobei der Aufgabenbereich einerseits die allgemeine Landesverwaltung umfaßte, schwerpunktmäßig aber vor allem das Berg- und Hüttenwesen mit einschloß.

Nachdem während der westfälischen Zeit (1806-1814) die administrativen Strukturen eine völlige Neuordnung erfahren hatten, entschloß man sich nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft zu einer nahezu unveränderten Wiedereinrichtung der Kommunion-Verwaltung, wobei auch das Bergamt Goslar neu geschaffen wurde und seine bis 1808 wahrgenommenen Funktionen und Kompetenzen in vollem Umfang zurückerhielt. Bedeutsam war dies insofern, als die Kommunion-Behörden - wie bereits angedeutet - auch mit der Ausübung von
Hoheitsrechten in Kommuniongebiet betraut waren, welches dadurch politisch wie rechtlich einen Sonderstatus genoß.

Dem Bergamt oblag die Umsetzung der von den Berghauptmannschaften in Braunschweig und Clausthal übermittelten Richtlinien. Sein Aufgabenbereich umfaßte neben der allgemeinen Landesverwaltung - zu welcher auch die Regelung sämtlicher Fragen, die Polizei- und Justizangelegenheiten betrafen, gehörte - die Leitung des Betriebes der Kommunion-Unterharzer Werke. Somit war das Bergamt den jeweiligen Verwaltungen der einzelnen Bergwerke und Hütten direkt vorgesetzt. Während die Berghauptmannschaften vorrangig - wenn auch nicht ausschließlich - damit beschäftigt waren, übergeordnete wirtschaftspolitische Intentionen und allgemeine verwaltungstechnische Fragen zu bearbeiten, fiel es weitgehend in die Verantwortung des Bergamts, diese Vorgaben inhaltlich auszufüllen, die Produktion zu überwachen und konkrete einzelbetriebliche Fragen zu regeln.

Wegen der organisatorischen Besonderheiten der Kommunion-Verwaltung ist die Bedeutung des Bergamts höher zu veranschlagen als die Funktionen einer mittelinstanzlich angesiedelten Behörde es vermuten lassen. Die Berghauptleute waren im Prinzip nur ihrer jeweiligen Landesherrschaft verpflichtet und im Prozeß der Entscheidungsfindung auf relativ komplizierte Mechanismen angewiesen, um zu einem Interessenausgleich zu gelangen. Da sie außerdem "nur" die leitende Position innehatten und über wenig subalternes Personal verfügten, ist das Goslarer Bergamt als die eigentliche exekutive Instanz innerhalb der Kommunion-Verwaltung anzusehen. Hier wurden die höheren Orts erfolgten Anordnungen realisiert und administrative Maßnahmen in einer praxisorientierten Weise umgesetzt, die den Erfordernissen der einzelnen Berg- und Hüttenwerke angepaßt war. Da außerdem das Personal des Bergamts - wie alle Kommunion-Beamten - auf beide Landesherrschaften gleichermaßen eidlich verpflichtet wurden, darf das Bergamt als wichtiges Organ der Kommunion gelten.

Nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen 1866 wurden vermehrt Überlegungen angestellt, die Kommunion-Verwaltung neu zu organisieren, da man der Ansicht war, daß diese trotz zufriedenstellender Erträge der Berg- und Hüttenwerke letztlich zu schwerfällig sei. Da Preußen die administrativen Strukturen als äußerst reformbedürftig beurteilte, fanden in den Jahren 1874/75 Veränderungen von erheblichem Umfang statt. Der Staatsvertrag zwischen Braunschweig und Preußen vom 9.5.1874 über die Teilung des Kommuniongebiets sah vor, daß die eigentlichen Hoheitssachen (Gerichtsbarkeit, Polizei- und allgemeine Landesverwaltung) auf die preußischen und braunschweigischen Behörden übergehen sollten, während die Unterharzer Berg- und Hüttenwerke weiterhin in gemeinschaftlichen Besitz

verbleiben sollten. Da das Kommunion-Bergamt, das diese Kompetenzen bislang wahrgenommen hatte, nunmehr in seinem Aufgabenbereich auf die Leitung der Berg- und Hüttenwerke beschränkt gewesen wäre, hielt man dessen Auflösung zum 31.12.1874 für zweckmäßig und setzte an dessen Stelle einzelne, selbstständige handelnde Betriebsverwaltungen vor Ort (Hüttenämter Oker und Herzog-Julius-Hütte sowie Berginspektion Rammelsberg). Durch diese Maßnahme fiel eine Behörde fort, die seit 240 Jahren die Geschicke des Berg- und Hüttenwesens im Unterharz maßgeblich mitgestaltet hatte. Zugleich verzichtete man darauf, eine dem Bergamt vergleichbare Institution zu begründen, welche auf mittelinstanzlicher Ebene als ausführendes Organ der ministeriellen Verwaltungsspitze hätte fungieren können. So existierte künftig unterhalb der braunschweigischen Kammer und der preußischen Berghauptmannschaft kein koordinierendes Element für die Leitung des Kommunion-Berg-und Hüttenwesens, womit die Behördenhierarchie eines wesentlichen Bindegliedes beraubt wurde.

Der Bestand 61 Neu umfaßt 720 Akten der Registratur des Kommunion-Bergamts Goslar aus den Jahren 1814-1874 (1759-1879). Die Bildung dieses Bestandes erfolgte im Zuge der Bearbeitung des bisher unverzeichneten Teils von 59 Neu (alte Bezeichnung: "Kommunion-Berg- und Hüttenverwaltung"), als deren Provenienz - neben den einzelnen Kommunion-Betrieben - vor allem das Bergamt in Goslar auszumachen war. Außerdem führte die Neuverzeichnung und laufzeitgemäße Trennung von 33 Alt "Kommunion-Bergamt Goslar" (bis 1806) dazu, daß eine wenige nach 1814 abgeschlossene Akten zu 61 Neu genommen werden konnten. Weitere Nachforschungen ergaben, daß es sich bei etwa der Hälfte des bisherigen Pertinenzbestandes 31 Alt 2 "Eisenhütte Gittelde" um Bergamtsakten handelte, die ihrer Provenienz entsprechend aus 31 Alt 2 herausgelöst wurden. Inhaltlich ist der

vorliegende Bestand sehr heterogen, wofür sehr wahrscheinlich die Überlieferung verantwortlich zu machen ist. Akten zur im Auftrag beider Landesherrschaften wahrgenommen allgemeinen Verwaltung des Kommunion-Unterharzes sind in nur sehr begrenztem Umfang vorhanden, während die die Zehntkasse und auch die Forstverwaltung betreffenden Angelegenheiten als gut dokumentiert zu bewerten sind. Auch liegen für die Jahre 1821 bis 1868 lückenlos Produktionsübersichten sämtlicher Kommunion-Betriebe vor, die eine überaus wichtige wirtschaftshistorische Quelle sind. Sehr unterschiedlich wiederum ist das zu den einzelnen Werken vorliegende Material; einzig im Falle der Eisenhütte Gittelde und der Saline Juliushalle kann man auf eine größere Menge Akten zurückgreifen.

Zur Literatur siehe die Anmerkungen im Findbuch 50 Neu 4.

Bei Benutzung des vorliegenden Bestandes empfiehlt sich die Heranziehung von 50 Neu 4 "Herzogliche Kammer, Direktion der Berg- und Hüttenwerke", 59 Neu "Berghauptmannschaft" und gegebenenfalls auch 33 Alt und 16 W als Vorläuferbestände.

Die Verzeichnung des Bestandes 61 Neu erfolgte von Juli bis September 1992 durch den Archivangestellten Andreas Düwel, M.A., die Eingabe in Aida wurde von Herrn Herbst und Herrn Kustak vorgenommen. Die Erstellung des vorliegenden Findbuches wurde durch die Förderung des Arbeitsamtes Braunschweig im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ermöglicht, wofür an dieser Stelle ausdrücklich gedankt sei.


Wolfenbüttel, im Juli

1994

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet