NLA WO 50 Neu 5

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Direktion der Forsten und Jagden

Laufzeit 

1547-1940

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Leitung der braunschweigischen Forstverwaltung oblag nach dem Ende der Westphälischen Zeit 1813 und einer kurzen Übergangsperiode zunächst der neu geschaffenen Herzoglichen Kammer (VO-Slg 1814, Nr. 23, S. 289 ff.), die dem Geheimratskollegium (seit 1827 Herzogliches Staatsministerium, siehe VO-Slg 1827, Nr. 7, S. 23 f.) unterstellt war. Seit 1830 war hierfür eine Direktion der Forsten und Jagden zuständig (VO-Slg 1830, Nr. 3 S. 9 ff.), die dem jetzt gebildeten Finanzkollegium zugeordnet war. Bereits 1832 erfolgte eine erneute organisatorische Veränderung, indem die Direktion der Forsten und Jagden der Herzoglichen Kammer unterstellt wurde, die wiederum eine Abteilung des Staatsministeriums war (GuVSlg 1832, Nr. 24, S. 387 ff.). 1850 erfolgte die Umbenennung der "Direktion der Forsten und Jagden" in "Direktion der Forsten" (GuVSlg 1850, Nr. 10, S. 37 ff.).

Gemäß dem Gesetz vom 12.10.1832 unterstand ihr nicht allein die Verwaltung des zum Kammergut sowie zum Vereinigten Kloster- und Studienfonds gehörenden Waldbesitzes einschließlich Jagd und Fischerei, sie hatte auch "die Mitaufsicht über den Betrieb und die Benutzung der Gemeinde-Forsten" zu führen und die "Forsthoheit über die Privatforsten" auszuüben.

Die Herzogliche Kammer und damit auch die Direktion der Forsten wurde 1922 aufgelöst (GuVSlg 1922, Nr. 5, S. 41 f.). An die Stelle der Direktion der Forsten trat ein Landesforstamt (GuVSlg 1922, Nr. 40., S. 205 f.; siehe hierzu den Bestand 52 Neu). Dieses existierte lediglich bis zum 30. September 1933 (GuVSlg 1933, Nr. 128). Zum 1. Oktober 1933 gingen die Aufgaben und Befugnisse der Braunschweigischen Forstverwaltung an das Finanzministerium über. Dort wurde per Verordnung vom 28.10.1933 (GuVSlg 1933, Nr. 130, S. 173 ff.) ein eigenes Referat IV (Forstabteilung) eingerichtet. Seit November 1937 bildete die Forstverwaltung einen besonderen Geschäftsbereich innerhalb des Staatsministeriums (Amtsblatt der braunschweigischen Staatsverwaltung 1937, Nr. 133, S. 228 ff. und Runderlass der Braunschweigischen Landesforstverwaltung vom 15.11.1937; siehe hierzu auch den Bestand 12 Neu Forsten).

Stand: Dezember 2019



Schreibvarianten in Orts- und Personennamen wurden nicht vereinheitlicht, so daß immer unter allen Möglichkeiten nachgesehen werden muß:
ä/ae, d/dt, -dorf/-torf, k/c, o/oo, s/ss/ß, t/th, ü/ue.

Verweise im Index der geographischen Begriffe:
Bei Ortsnamen, die auch in den Zusammensetzungen "Groß-/Gr.", "Klein-/Kl.", "Obere/Untere", "Hintere/Vordere" gebraucht werden, ist immer auch unter den Grundortsnamen nachzuschlagen.

Zu den Forstorten ist jeweils auch das Forstrevier, in dem sie liegen, angegeben. Die Forstreviere dagegen sind bei diesen Titelaufnahmen abweichend vom sonstigen Verfahren nicht noch einmal gesondert im geographischen Index erfaßt.

Im Index verwendete Abkürzungen:
F.O. = Forstort
F.A.B. = Forstamtsbezirk
F.M.B. = Forstmeisterbezirk

Enthält 

u.a.: Zentralbehörde; Forstpersonal; Dienstgrundstücke; Forstdienst-Registraturen; Forstgemarkungen u. Gemeindebezirke; Forstorganisation u. Verwaltung; Forstflächen; Vermessung; Forstkulturen u. Entwässerungen; Forstwege; Holzverwertung, Verkauf; Sägemühlen; Rechnungs- u. Kassenwesen; Forstgrundverpachtung; Bergbau, Bodenschätze, Steinbrüche; Jagden; Gemeinde- u. Interessentenhölzer.

Literatur 

Verordnungssammlung für die Herzoglich Braunschweigischen Lande (VO-Slg), 1814-1832

Gesetz- und Verordnungssammlung für die Herzoglich-Braunschweigischen Lande (GuVSlg), 1832 ff.

darüber hinaus siehe das Vorwort zu 12 Neu Forsten

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

52 Neu
12 Neu Forsten

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

228,1

Bearbeiter 

Dr. Helbich (2019)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet