NLA WO 39 Neu 9

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Kreisamt/Amt Helmstedt

Laufzeit 

1756-1867

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Umfang: 4,9 lfdm
Inhalt u.a.: Wege-, Wasser-, Brückenbau; Bausachen; Kirchensachen; Verkehrswege; Gebäude; Grenzsachen; Grundbesitz.

Bestandsgeschichte 

Durch die Justizreform 1823/25 (GuVS. 1823 Nr. 7, 1825 Nr. 8) wurde den bisherigen Kreisgerichten ein großer Teil ihrer gerichtlichen Aufgaben abgenommen und den Distriktgerichten (Abt. 38 a) übertragen. Da so den neuen Unterbehörden nur Bagatellsachen verblieben, kam das Überwiegen der Verwaltungstätigkeit in der neuen Bezeichnung "Kreisämter" zum Ausdruck.

Die Stadtgerichte verloren noch mehr an Bedeutung, da die Verwaltung in Braunschweig und Wolfenbüttel schon 1814 Polizeidirektionen übertragen war. Die wenig befriedigende Reform war begleitet von Änderungen der Bezirke: Das Kreisamt Harzburg wurde zum Distrikt Blankenburg geschlagen. Das vormalige Kreisgericht Seesen wurde in die Kreisämter Seesen und Lutter a. B. geteilt; die Kreisämter Schöningen und Stadtoldendorf wurden neu geschaffen (Mundhenke: Justizverfassung S. 118 f. und Kreisverfassung S. 126 ff.).

Anläßlich der Verwaltungsreform 1832/33 wurden die Kreisämter mit Wirkung vom 01.01.1833 in Ämter umbenannt (GuVS. 1832 Nr. 32). Während deren Verwaltungsaufgaben (freilich meist als Ausführungsbehörden der neu geschaffenen Kreisdirektionen) im Grunde unverändert blieben, wurden die Ämter in Zivilprozessen bis 50 Rtlr. Streitwert und in kleinen Strafsachen zuständig. Dazu erhielten sie die freiwillige Gerichtsbarkeit zurück. (aaO. Justizverfassung S. 122 und Kreisverfassung S. 134).

Dieser Zustand endete durch die Neuordnung von 1850, die auch in der Unterinstanz die endgültige Trennung von Justiz und Verwaltung brachte. Die gerichtlichen Befugnisse gingen an die Amtsgerichte (Abt. 40), die Verwaltungsaufgaben an die Kreisdirektionen (Abt. 126-131) über.

Die in diese Abt. gehörenden Akten befinden sich zu einem großen Teil noch in Abgaben der Amtsgerichte, die unter
Abt. 40 Neu gelagert sind.

Dieser Zustand endete durch die Neuordnung von 1850, die auch in der Unterinstanz die endgültige

Trennung von Justiz und Verwaltung brachte. Die gerichtlichen Befugnisse gingen an die Amtsgerichte (Abt. 40), die Verwaltungsaufgaben an die Kreisdirektionen (Abt. 126-131) über.

Die in diese Abt. gehörenden Akten befinden sich zu einem großen Teil noch in Abgaben der Amtsgerichte, die unter
Abt. 40 Neu gelagert sind.

Den Akten des vorliegenden Bestandes liegt ein von Hillebrand und Scheuer um 1950 erstelltes und nun aufgelöstes
Zettelverzeichnis zugrunde. Der Bestand wurde von der Unterzeichnenden gegliedert und von der Angestellten Frau
Christen (ABM) und Herrn Kustak in die EDV (AIDA) eingegeben.

Wolfenbüttel, im Februar 1998

Christina Hillmann-Apmann

(Archivinspektorin)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Kreisamt/ Amt Helmstedt

Zeit von 

1825

Zeit bis 

1850

Objekt_ID 

12

Ebenen_ID 

10120