NLA WO 38 Neu 6

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Distrikt-/Kreisgericht Wolfenbüttel

Laufzeit 

1781-1879

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Umfang: 8,8 lfdm
Inhalt u.a.: Personalsachen; Zivilprozesse; Kriminalsachen (u.a. Burschenschaften); Testamente.

Bestandsgeschichte 

Die Justizreform von 1823/25 teilte das Herzogtum in sechs Gerichtsdistrikte. Die Distriktsgerichte erhielten folgende Aufgaben zugewisen: Rechtsprechung in allen bürgerlichen Streitsachen in erster Instanz - einschließlich der bisher ausgenommen gewesenen Ehe- und Verlöbnissachen -, Ermittlungen in Strafsachen (die allerdings das Landgericht zu entscheiden hatte), Ermittlungen in Polizeisachen, Verwaltung der Vormundschafts- und Kuratelsachen, Führung der Hypothekenbücher, Verwaltung und Aufbewahrung der gerichtlichen Depositen. (GuVS 1823 S. 21). Der Zuständigkeitsbereich des Distriktgerichts Wolfenbüttel erstreckte sich über das Gebiet des Stadtgerichts Wolfenbüttel, der Kreisämter Wolfenbüttel, Salder und Schöppenstedt. (GuVS 1825 S. 189).

Durch Verordnung von 1832 erhielten die Distrikgerichte die Bezeichnung "Kreisgerichte"; gleichzeitig wurden die Kompetenzen gegen die Stadtgerichte und Ämter abgegrenzt (welche 1814-1823 "Kreisgerichte" geheißen hatten). Diese sollten in Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 50 Talern und in peinlichen Sachen bis zu einem Strafmaß von 14 Tagen Gefängnis oder 10 Talern Geldstrafe die erste Instanz bilden. (GuVS 1832 S. 443). Die Kreisgerichte rückten damit in jetzt eindeutiger Weise zur Appellationsinstanz auf.

Mit derselben Verordnung wurde das Amt Harzburg dem Gerichtskreis Wolfenbüttel zugelegt.

Das Gerichtsverfassungsgesetz von 1849 richtete nicht nur ein neues Oberappellationsgericht ein und regelte den Instanzenzug, sondern bestimmte auch: "Die innerhalb eines Kreisgerichtsbezirks angestellten Stadt- und Amtsrichter gehören mit zu dem Personale des Kreisgerichts. Die Amtsrichter und Kreisrichter haben auf Anordnung des Vorsitzenden des Kreisgerichts auch an den, den Kreisgerichten und Amtsgerichten obliegenden Geschäften zur Aushülfe Theil zu nehmen." (GuVS 1849 S. 235).

Die Geschichte der Kreisgerichte im Herzogtum Braunschweig endete mit der Durchführung der Reichsjustizordnung im Jahre 1879 (GuVS S. 134).
Verwandte Bestände sind 8 Alt (Residenzamt) Wolfenbüttel, 31 Neu (Kreisgerichte) 14, 16, 20, 21; 40 Neu (Amtsgerichte) 15, 18, 24.

Die Generalakten und die Ermittlungsakten in Strafsachen sind zum größten Teil 1881 vom Amtsgericht Wolfenbüttel an das Landeshauptarchiv abgegeben worden (36 Alt 76/1); weitere Abgaben folgten zu Beginn des 20. Jahrhunderts (36 Alt 73/3). Etwa 1920 wurde ein Findbuch geschrieben. Einige Akten wurden der Provenienz entsprechend in den Bestand 8 Alt Wolfenbüttel überführt. Eine spätere Ergänzung erfuhr der Bestand 38 Neu 6 andererseits durch die Zugäng 23/1960 und 23/1974, die der Archivangestellte Rainer Kustak im Jahre 1995 unter Anleitung der Archivinspektorin Christina Schröder in AIDA erfasste.

Die Erfassung der Titel aus dem handschriftlichen Altfindbuch leistete die Archivangestellte Irene Meier. Bei dieser Gelegenheit ist die Titelbildung überarbeit worden, um die Verständlichkeit zu erhöhen und Fehler auszumerzen; eine eigentliche Neuverzeichnung war jedoch nur in Einzelfällen möglich.

Wolfenbüttel, im September 2007

Dr. Bei der Wieden

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet