NLA WO 38 Neu 3

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Distrikt-/Kreisgericht Gandersheim

Laufzeit 

1759-1879

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Umfang: 21,3 lfdm
Inhalt u.a.: Zivilprozesse; Strafverfahren; Politische Unruhen; Todeserklärungen; Hude- u. Weidesachen; Grundsachen.

Bestandsgeschichte 

Durch die Justizreform von 1823/25 wurde den Kreisgerichten (31 Neu), die sich im Laufe der Jahre überwiegend zu Verwaltungsbehörden herausgebildet hatten, der größte Teil der Justizaufgaben genommen; sie blieben untere Hilfsinstanz. Zwischen ihnen und den neu eingerichteten Kreisämtern (39 Neu) sowie dem Landesgericht (30 Neu) wurde mit den Distriktsgerichten die 1814 nicht vorgesehene Mittelinstanz eingerichtet. Das Land wurde in sechs Gerichtsdistrikte gegliedert, für die je ein Distriktsgericht zuständig war. Diese standen auf einer Stufe mit den Oberhauptleuten (124 Neu), deren Bezirke sich aber nicht in allen Fällen mit den Gerichtssprengeln deckten (Mundhenke: Justizverfassung S. 118).

Die sachliche Zuständigkeit war in der Hauptsache die der bisherigen Kreisgerichte. Die Tätigkeit der Distriktsgerichte begann am 01.10.1825 (GuVS. Nr. 8).

Bei der Neuordnung des Jahres 1832 (GuVS. Nr. 33) wurden die Distriktsgerichte ab 01.01.1833 in Kreisgerichte umbenannt. Sie wurden unter Entlastung von kleineren Aufgaben zweite Instanz für alle Zivil- und Strafsachen der Ämter (39 Neu), in den über deren Zuständigkeit hinausgehenden Sachen erste Instanz. In Justizsachen führten sie die Aufsicht über Ämter und Stadtgerichte ihres Kreises (Mundhenke aaO. S. 122).

Durch das zum 01.07.1850 in Kraft getretene Gesetz vom 21.08.1849 über die neue Gerichtsverfassung (GuVS 1849 Nr. 35; 1850 Nr. 13) wurden die Kompetenzen der weiterhin bestehenden sechs Kreisgerichte nur wenig verändert (Mundhenke, Justizverfassung S. 127). Die Kreisgerichte wurden bei Einführung der Reichsjustizverfassung durch § 11 des
Gesetzes vom 01.04.1879 (GuVS 1879 S. 134) aufgehoben.

Dem vorliegenden Findbuch liegt ein von Dr. Schaer, Dr. Hillebrand u.a. ca. 1958/1959 angelegtes Zettelverzeichnis zugrunde.

Die Eingabe der Titelaufnahmen in die EDV (AIDA) erfolgte im Juni 1997 durch die Archivangestellten Frau Christen (ABM) und Herrn Kustak. Die Klassifikation und die Schlußredaktion nahm die Unterzeichnende vor.

Wolfenbüttel, im Juni 1997

Christina Hillman
(Archivinspektorin)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet