NLA WO 8 W

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Tribunale 1. Instanz und Kriminalgerichtshof Wolfenbüttel

Laufzeit 

1741-1814

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Seit dem 01.01.1808 galt im gesamten Königreich Westphalen Code Napoleon. Obwohl alle institutionellen Voraussetzungen fehlten, wurden die französische Gerichtsverfassung, die französische Zivilprozeßordnung, die Hypothekenordnung und die Notariatsordnung für die Ausübung der freiwilligen Gerichtsbarkeit überraschend schnell eingeführt und die alte Patrimonialgerichtsbarkeit aufgehoben.

Die alten Gerichtsbehörden bestanden bis Ende Februar 1808. Seitdem wurden in jedem Kanton ein Friedensgericht, in jedem Distrikt ein Tribunal erster Instanz und in jedem Departement ein Kriminalgericht (für das Okerdepartement in Wolfenbüttel) errichtet. Mit Ausnahme des Distrikts Braunschweig (Wolfenbüttel) hatten die Tribunale ihren Sitz in den Hauptorten der Distrikte. Letzte Instanz war das Appellationsgericht in Kassel (siehe 1 W), später wurde noch ein zweites in Celle errichtet.

Verfassungsmäßig festgelegt wurde die Unabhängigkeit des Richterstandes, seine Ernennung durch den König, die lebenslange Anstellung und Unabsetzbarkeit. Das wesentlich Neue im westphälischen Gerichtsverfahren war die Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens und damit das Auftreten der Geschworenen. Die neue Prozeßordnung führte vor allem zu einer wesentlichen Beschleunigung der Zivilprozesse. So erledigte das Einbecker Tribunalgericht in zwei Jahren über tausend Prozesse, die z.T. schon seit Jahrzehnten anhängig waren. Die Zuständigkeit der verschiedenen Gerichtsbehörden war klar geregelt (vgl. Thimme, Bd. 2, S. 218 ff.).

Ein Dekret vom 28.09.1809 ermöglichte es, sämtliche Lehen in freies Eigentum zu verwandeln. Den Besitzern der allodifizierten Güter wurde das Recht zugestanden, diese mit Hypotheken zu belasten oder zu veräußern. Für die Verwandlung in freies Eigentum oder Allod war dem Lehensherrn eine jährliche Abgabe von 1 Proz. des Ertrages zu entrichten, die durch Zahlung des zwanzigfachen Betrages abgelöst werden konnte.

Stand: Juli 1996

Bestandsgeschichte 

Neu war auch die Einrichtung des Zivilstands- und Hypothekenwesens. Nach Dekret vom 22.09.1808 wurde bei jedem Distrikttribunal ein Hypothekenbewahrer ernannt, der sämtliche Hypotheken aufzunehmen hatte. Deshalb wurden die Hypothekenregister - auch diejenigen, die sich ursprünglich im Bestand 9 W befanden - in den Untergruppen "-.4.5." (Darlehen, Hypotheken, Obligationen) in 8 W zusammengeführt.

Durch die Notariatsordnung vom 17.02.1809 wurden als "Verwalter der freiwilligen Gerichtsbarkeit" (Thimme, Bd. 2, S. 219) die Notare bestellt. Ihr Wirkungskreis umfaßte einen Kanton oder einen Distrikt. Die Akten des alten Bestandes 10 W (Notariate) wurden nach der Zugehörigkeit der Notare (Friedensgerichte oder Tribunale) den Beständen 9 W oder 8 W zugeordnet.

Der Bestand 11 W (Testamente) wurde ebenfalls aufgelöst; die Akten dieses Bestandes befinden sich ausnahmslos in Gruppe 9.4.3. (Vermögensverwaltung) in 8 W. Das alte Findbuch 11 W wurde unter der Signatur 8 W Nr. 743 zum Bestand genommen, das Altfindbuch zu 8 W trägt jetzt die Archivsignatur 36 Alt 609.

Eine Reihe stark restaurierungsbedürftiger Akten kann erst nach Durchführung der Restaurierung in die Bestände eingearbeitet werden. (Nachtrag: Dies ist im Januar 2001 erfolgt.)

Die Zuordnung der Akten in die Bestände Alt, W und Neu erfolgte nach der offziellen Besatzungszeit des Herzogtums Braunschweig vom 30.10.1806 - 02.11.1813. Deshalb wurden 22 Akten in die Abteilungen 30 Neu, 31 Neu, 33 Neu, 39 Neu und 40 Neu überführt. 12 Dubletten wurden kassiert.

Die durch das Arbeitsamt geförderte Verzeichnung dieses Bestandes erfolgte 1995/96 durch die Archivangestellte Doris Kirchner unter Anleitung der Archivoberrätin Dr. Ulrike Strauß.

Stand: Juli 1996

Enthält 

u.a. Personal-, Straf-, Zivil-, Lehnssachen, Vermögensverwaltung: Blankenburg, Duderstadt, Einbeck, Goslar, Halberstadt, Helmstedt, Neuhaldensleben, Nordhausen, Brsg-Wolfenbüttel (auch Kriminalgerichtshof Wolfenbüttel, Verden

Literatur 

Puhle, Dorothea, Das Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel im Königreich Westphalen und seine Restitution, Braunschweig 1989

Thimme, Friedrich, Die inneren Zustände des Kurfürstentums Hannover unter der französisch-westphälischen Herrschaft 1806-1813, Bd. 2, Hannover u. Leibzig 1895

Hassel, Georg, Statistisches Repertorium über das Königreich Westphalen, Braunschweig 1813

Vgl. auch das Findbuch zum Bestand 1 W

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

15,8

Bearbeiter 

Doris Kirchner (1996)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet