NLA WO 113 Alt

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Kammer Blankenburg

Laufzeit 

1526-1898

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Zum Verständnis der Akten dieses Bestandes ist der folgende territorialgeschichtliche Abriß nötig, um die in dem Bestand vereinigten Provenienzen zu erklären. Herzog Heinrich Julius zu Braunschweig und Lüneburg konnte 1599 die ganze Grafschaft der Grafen von Reinstein und Blankenburg einziehen, weil sie sowohl vom Hochstift Halberstadt als auch vom Herzogtum Braunschweig und Lüneburg - nicht etwa nur dem Fürstentum Wolfenbüttel - lehnsabhängig war. Der Herzog verkörperte als Bischof von Halberstadt wie als Landsherr in Wolfenbüttel beide Lehnsherren in einer Person. Nur der Einfachheit halber bezeichnen wir im Folgenden mit Blankenburg den braunschweigischen, mit Reinstein den halberstädtischen Lehnsanteil an der ganzen Grafschaft.

Diese übernahm 1617 Herzog Christian als Bischof von Halberstadt von seinem Bruder Friedrich Ulrich, der sie 1626 nach des Bruders Tod wieder einzog unbeschadet seines nur indirekten Rechtsanspruchs auf Reinstein, da das Welfenhaus den Bischofsstuhl in Halberstadt nicht mehr einnahm. Friedrich II. hatte sie 1629 Wallenstein verpfändet, welcher sie dem Grafen Merode weitergegeben hatte, indem er diesen abfand. Somit konnte nach Friedrich Ulrichs Tod 1634 das Welfenhaus die ganze Grafschaft in Besitz nehmen.

Bei der Teilung der Erbschaft Friedrich Ulrichs fiel sie an den Herzog Wilhelm in Harburg; nach dessen Tod 1642 an das Gesamthaus zurück. Nunmehr blieb sie nicht unbestritten. Erzherzog Leopold Wilhelm von Östereich verlieh als Bischof von Halberstadt den halberstädtischen Anteil, Reinstein also, an den steiermärkischen Grafen von Tattenbach, dem dies im Westfälischen Frieden bestätigt wurde. Den Welfen blieb Blankenburg, das 1651 in den alleinigen Besitz der Wolfenbütteler Linie überging. Nachdem Graf Hans Erasmus von Tattenbach 1670 in Östereich des Hochverrats überführt worden war, zog Kurbrandenburg Reinstein als erledigtes halberstädtisches Lehen ein. Die Herzöge zu Braunschweig und Lüneburg aller Linien begannen darum einen Prozess vor dem Reichskammergericht, doch blieb die Grafschaft geteilt, wiewohl - wie bei jeder Teilung verständlich - vielfältige Beziehungen zwischen Reinstein und Blankenburg erhalten blieben, eine unerschöpfliche Quelle von Auseinandersetzungen und damit Aktenvorgängen.

1690 wurde durch Familienvertrag den Herzog Ludwig Rudolf zu Braunschweig und Lüneburg in Wolfenbüttel die Grafschaft Blankenburg als eigenes Territorium für den Fall eingeräumt, daß die damals regierenden Brüder und Herzöge Rudolf August und Anton Ulrich sterben würden. Anton Ulrich war der Vater der Herzöge August Wilhelm und des genannten Ludwig Rudolf. Als Rudolf August 1704 starb, nahm Ludwig Rudolf schon seine Residenz in Blankenburg ein, wo seine Stellung durch die Erhebung der Grafschaft zum Reichsfürstentum 1707 erhöht wurde. Die Regierung dieses Fürstentums übernahm er dann 1714 nach des Vaters Anton Ulrich Tod.

Als Kammer mit Wolfenbüttel blieb die Bestimmung, daß Appellationen aus Blankenburg an das Wolfenbütteler Hofgericht gehen sollten, wo einem Blankenburger Rat als Assessor Sitz und Stimme eingeräumt wurden. 1731 starb Herzog August Wilhelm, der schon erwähnte Bruder Ludwig Rudolfs, welcher nunmehr das Erbe in Wolfenbüttel antrat, wohin er seine Residenz verlegte. Das neu ausgebaute Schloss in Blankenburg verödete; es blieben dort eine besondere Regierung und eine Kammer zur Verwaltung des Fürstentums, denen jetzt auch das Stiftsamt Walkenried unterstellt wurde.

Das Stiftsamt Walkenried verwaltete das Territorium des ehemaligen Klosters Walkenried, das 1593 unter welfische Hoheit gelangt war. 1648 dem Hause Lüneburg zugesprochen, kam es bei der Territorialbereinigung, die die welfischen Herzöge nach der Eroberung Braunschweigs 1671 untereinander vornahmen, zwei Jahre danach an das Fürstentum Wolfenbüttel. 1674 versetzte Herzog Rudolf August das Stiftsamt für 165 000 Taler an Herzog Ernst zu Sachsen in Gotha; 1693 wurde es wieder eingelöst.

Damit verwalteten Regierung und Kammer in Blankenburg seit 1731 zwei Gebiete, die zunächst wenig miteinander gemein hatten, gehörte doch das Fürstentum Blankenburg dem niedersächsischen, das Stiftsamt Walkenried dem obersächsischen Reichskreis an. Sie sind aber zusammengewachsen und bis 1945 vereinigt geblieben als Landkreis Blankenburg; denn nach dem westphälischen Zwischenspiel 1808 - 1813 waren sowohl Regierung und Kammer als besondere Behörden in Blankenburg nicht mehr eingerichtet, als auch die Landstände des Fürstentums, das letzte Symbol ehemaliger Eigenherrlichkeit, mit den Ständen des Herzogtums Braunschweig vereinigt worden.

Stand: November 1970

Bestandsgeschichte 

Wie schon im Vorwort zu dem Bestand 1 Blg (= 111 Alt) geschildert worden ist, umfasst der Bestand 2 Blg (= 112 Alt) die Blankenburger Regierungs- , Justiz- und Konsistorialakten, derweil in 3 Blg (= 113 Alt) die Kammer-, Bau-, Forst-, Berg- und Hüttenakten folgen. Diese Teilung ist rein äußerlich, um die große Masse besser gliedern zu können.

Aus der Schilderung zur Geschichte des Bestandsbildners erhellt sich, daß die in den Beständen 2 und 3 Blg vereinigten Akten bis zur Mitte des 17. Jhdts. auch die Grafschaft Reinstein betreffen. Ferner stammen die Akten nicht nur aus Blankenburg, sondern manche sind in Wolfenbüttel, andere in Celle, Harburg, Walkenried enstanden und bei den Aktenabgaben des 17. und 18 . Jhdts. miteinander vermischt worden. Als Vorakten wurden sie oft in Blankenburg mit neu angelegten Vorgängen vereinigt und zusammengeheftet. Das dem Sisyphos würdige Unternehmen, die Provenienzen zu scheiden, hätte seine Krönung darin gefunden, die gehefteten Aktenbände um des Prinzips willen aufzulösen, weshalb man wie schon bei 1 Blg mit Fug und Recht darauf verzichtet hat. So finden sich in 2 und 3 Blg Akten des 16 Jhdts., die an sich zu 1 Blg gehörten. Dem Kundigen muss nicht gesagt werden, daß viel Material über Blankenburg in den Akten der Wolfenbütteler Zentralbehörden enthalten ist. Das Hauptstaatsarchiv in Hannover verwahrt in seinen Beständen Cal. Br. 14 III und Celle Br. 112 ebenfalls Blankenburger Akten, vornehmlich des 16. und 17. Jhdts. (Eine Kopie der Verzeichnisse liegt vor: 37 Slg 24). Wolfenbütteler Akten über Blankenburg liegen ebenda im Bestand Cal. Br. 21 C XVI 5.

Gleichfalls hat man davon abgesehen, die hier vereinigten Akten nach den Behörden zu scheiden, die sie in Blankenburg bearbeitet haben. 2 Blg enthält daher nicht nur Akten der Regierung in Blankenburg, ebensowenig wie 3 Blg nur Akten der dortigen Kammer umfasst. Dieses Vorgehen findet seine Rechtfertigung in der Verwaltungsgeschichte Blankenburgs.

In den ersten Jahrzehnten des 17. Jhdts. blieben die Blankenburger Einrichtungen im Wesentlichen auf dem Stand des 16. Jhdts. Amtmann und Rentmeister des Amtes Blankenburg besorgten den größten Teil der Verwaltung der Grafschaft. Ihnen zur Seite stand ein Oberförster zur Beaufsichtigung des größten Reichtums des Ländchens, der Wälder, die für die größtenteils verpachteten Hüttenwerke den Brennstoff lieferten.

1637 fand Herzog Wilhelm in Harburg in Simon Finck - 1604 in Detmold geboren und damals Hauslehrer in Wolfenbüttel - den ihm geeigneten Mann, welchem das Amt eines Kanzlei-Sekretärs und Registrators in der Grafschaft anzuvertrauen wäre. In der Tat hat Finck - 1659 zum Kanzleidirektor ernannt - bis zu seinem Tode 1680 praktisch in Blankenburg regiert. Für die Kleinheit der Verhältnisse spricht der Umstand, daß ihm erst 1678 ein Kanzleirat beigeordnet wurde. Finck hat die Aufsicht über alle Regierungsbereiche einschließlich der Forst-, Berg- und Hüttensachen geführt, obwohl er in diesen Materien schon mit dem Oberförster und den Faktoren der Eisenhandlungen wegen ihrer fachlichen Kenntnisse zusammenarbeitete. Diese eine Regierung bleibt bis zum Ende des 17. Jhdts. 1685 wurde Fritz von Heimburg als Präsident der zur Blankenburgischen Regierung verordneten Räte eingesetzt.

Der Titel Präsident bleibt dem ersten Regierungsbeamten in Blankenburg bis 1808. Nach und nach spaltete sich in der Zeit der selbständigen Herrschaft Ludwig Rudolfs neben anderen ephemeren Erscheinungen von der Regierung die Kammer ab, der damals - vor allem im Jahr 1726 - neue Aufgaben zugewiesen wurden, ohne dass diese jemals genau von denen der Regierung abgegrenzt worden wären, so dass es zu ständigen Kompetenzstreitigkeiten beider Kollegien kam. Die Schul- und Kirchensachen erledigte die Regierung mit Beiziehung des Superintendenten; sie verwaltete auch das Kloster Michaelstein.

Hier genüge die Bemerkung, daß bei der unklaren Verteilung der Befugnisse auf die einzelnen Kollegien mehrere sich mit der gleichen Sache befassten, und das nicht nur aus Übelwollen oder Nachlässigkeit. Zum Exempel sind die Grenzsachen stets anerkanntes Arbeitsgebiet der Regierung gewesen, doch ergab es sich aus den geographischen Bedingungen eines Territoriums, dessen "Grenzen mit denen Forsten fast durchgängig verbunden" (Herzog Rudolf August 1701; 2 Blg 1644), dass die Forstverwaltung sich auch mit Grenzangelegenheiten beschäftigen mußte.

Um dessentwillen sind in 2 und 3 Blg die Akten in neue Sachgruppen eingeteilt worden, die sich nach Möglichkeit an die alten Verwaltungsgepflogenheiten halten. Dem gemäß enthält 2 Blg:

1. die Akten der eigentlichen Regierungs- und Hoheitsangelegenheiten;
2. die Grenzakten die bei der Länge der Grenzen und dem lange ungeklärten Verhältnis zum Hochstift Halberstadt eine bedeutende Menge bilden;
3. die Akten der Justizverwaltung;
4. die Akten der Konsistorialverwaltung, soweit sie das Staatsarchiv aufbewahrt;
5. die Personal- und Bestallungsakten, um diese an einer Stelle zu vereinigen.

Den Farbtupfer auf dieser weithin grauen Palette bilden die im Anhang untergebrachten Akten aus der Kabinettsregistratur des Herzogs Ludwig Rudolf aus den Tagen seiner selbständigen Herrlichkeit in Blankenburg.

Hauptaufgabengebiet der 1726 in Blankenburg eingerichteten Kammer (3 Blg) waren die eigentlichen Kammergeschäfte, nämlich die Verwaltung der Domänenämter und der anderen Einkünfte und die Besorgung der Kassengeschäfte. Die Ämter waren verpachtet; von den Pächtern sind die Justizamtsmänner bei den Ämtern zu unterscheiden, die die Hoheitsgeschäfte besorgten. Mit Hilfe eines ihrer unterstellten Bauschreibers betrieb die Kammer die bauliche Unterhaltung der in ihrer Obhut stehenden Gebäude.

Die Forsten waren größtenteils Staatsforsten, neben denen es zahlreiche kleine und kleinste Privat- und Gemeindeforsten gab. Im 17. Jahrhundert genügte für ihre Verwaltung ein Oberförster, dem reitenden Förster für die einzelnen Forsten unterstanden. Die Selbständigkeit Blankenburgs am Anfang 18. Jahrhundert brachte eine doppelte Änderung: aus dem Oberförster wurde ein Oberförstermeister, dessen unterstelltes Personal sich vergrößerte im Zusammenhang mit der von J. G. v. Langen eingeleiteten rationellen Forstwirtschaft. Die Forsten wurden nun eingeteilt in die Walkenrieder und in die Unteren und Oberen Forsten des Fürstentum Blankenburg, wobei jene dem späteren Oberforstamt Blankenburg, diese dem späteren Oberforstamt Hasselfelde gleich zu achten sind.

Öffentlich arbeitete die Forstverwaltung bei den sogenannten Forstämtern, auf denen Holz bewilligt, Wirtschaftspläne besprochen und Strafen für Forstfrevler (Forstwrogen) verhängt wurden.

Die Bergwerke auf Eisen- und Kupfererz (Eisenstein- und Kupfergruben) waren durchweg gewerkschaftlich organisiert der Gestalt, daß einzelne Personen Anteile (Kuxe) an ihnen hatten, die je nach Verlust und Gewinn daran beteiligt waren. Die Obrigkeit beschränkte sich bei Ihnen weitgehend auf die Aufsicht in Gestalt der sogenannten Befahrungen.

Die Hüttenwerke waren im 16. und 17. Jahrhundert verpachtet. Um 1725 kam es zu einer schweren Krise in ihrer Verwaltung, dem 'Oberfaktoren- Prozeß'. der in ganz andere Sphären weiter wirkte. Es erwies sich als nachteilig, daß die Faktoren, die von den Bergleuten das von diesen geschürfte Eisenerz kauften und verhandelten und dabei Geldgeschäfte für den Staat erledigten, zu gleicher Zeit als Hüttenpächter Interesse daran hatten, sowohl ihre Betriebskosten wie auch die Abgaben an den Fürsten möglichst niedrig zu halten. Sie verschleierten daher ihre hohen Gewinne. Nach turbulenten Vorgängen kam es dahin, daß die Hüttenwerke in staatliche Regie übergingen. 1745 wurde - durch Personalunion locker mit der Kammer verbunden - ein Berg- und Hüttenamt für die Besorgung aller Bergwerks- und Hüttenangelegenheiten eingerichtet, das bis 1773 bestand. Ihm unterstanden auch die Fabrik in Holzminden und die Carls- und Wilhelmshütte im Weserdistrikt. Die Zeit von 1745 bis 1773 ist die Epoche der merkantilistischen Versuche im Lande Braunschweig unter der Führung des Geheimrats Schrader von Schliestedt. Nach 1773 wurde die Berg- und Hüttenverwaltung wieder unmittelbar Aufgabe der Kammer.

Einen gewissen Hinweis auf die Behörde, die sich mit der Akte befaßte, geben die alten Signaturen. Das Registraturschema der Blankenburger Regierung ist unbekannt. Im 17. Jhdt. bestand es aus einem Schema: Zahl - Buchstabe - Zahl, also z.B. 14 S 2 oder 1 X 4. Die Kammer gebrauchte für die Kammer-, die Forst- und die Bergverwaltung je ein Doppelbuchstaben-Schema mit laufender Nummer, also z.B. CA 1, 2, 3 u. s. w. oder AH 1, 2, 3 u.s.w. Soweit sich die Bedeutungen der Doppelbuchstaben ermitteln ließen, wurden sie in einer Liste festgehalten, die in den Dienstakten SR 112 Alt aufbewahrt wird. Das gilt genauso für eine genaue Beschreibung der Findbücher, die vor der Neuverzeichnung zu benutzen waren und genannt sind, um es dem interessierten Benutzer zu ermöglichen, die Herkunft der Akten bei ihrer Benutzung zu erkennen. Daher werden diese Findbücher jetzt beiläufig aufgeführt.

Blg 1 Fb. 1 enthält Blankenburger Akten aus der Wolfenbütteler Kanzlei, die sowohl dort entstanden wie aus Blankenburg dorthin gelangt sind.Von Wäterling um 1785 angelegt, war es für etwa 100 Jahre das einzige Findbuch mit Blankenburger Betreffen im Archiv, so dass zahlreiche Nachträge dort aufgenommen wurden.

Blg 1 Fb. 2 ist das von Paul Zimmermann angefertigte Verzeichnis der 1878 von der Kreisdirektion in Blankenburg abgegebenen "Skripturen". Damit kam ins Archiv, was diese Behörde als Erbe der Regierung für abzugeben gut befand. Weitere Aktenabgaben sind von dort nicht mehr gekommen. Aus Blankenburg stammende Akten sollen sich zur Zeit in der Außenstelle Wernigerode des Staatsarchivs Magdeburg befinden. Als Anhang I wurden in dieses Findbuch die aus der Liebeherrschen Designation stammenden Akten aufgenommen.

Blg 1 Fb. 3 ist ein um 1900 verfasstes Namensregister zu einigen Bestallungsakten, das in die Neuverzeichnung eingearbeitet und damit überflüssig wurde.

Blg 1 Fb. 4 ist der 1957 bei der Neuordnung von 26 Alt dem damaligen alten Finbuch entnommene, um 1865 von Schmidt- Phiseldeck III angelegte Teil über Blankenburger und Walkenrieder Grenzsachen. Diese Akten stammen aus der alten Wolfenbütteler Grenzregistratur und sind in ihrer Herkunft wie Blg 1 Fb. 2 gemischt.

Blg 3 Fb. 1 enthält Akten der Kammer zu Blankenburg genau so wie Blg 3 Fb. 2. Beide Findbücher aus dem Ende des 19. Jhdts. umfassen Akten der Kammer- und Bauverwaltung, soweit diese nicht in dem weiteren Geschäftsbetrieb benötigt wurden.

Blg 3 Fb. 3 ist die aus Bequemlichkeit und um der darin aufgenommenen Nachträge willen benutzte Abschrift von Blg 3 Fb. 4, welches das Ende des 1800 Jhdts. angefertigte Repertorium über die Forstregistratur der Kammer ist. Es enthält daher die von der Kammer um 1850 für entbehrlich gehaltenen Forstakten.

Blg 3 Fb. 5 nennt sich "Verzeichnis derjenigen Akten aus ... der Kammer zu Blankenburg, welche in den Jahren 1837 und 1846 von Blankenburg nach Braunschweig gesandt sind". Bei den letztgenannten Papieren handelt es sich um Akten, die laut 3 Neu 690 im Jahr 1846 aus dem Schloss Blankenburg auf Drängen der Schlossverwaltung abgeholt wurden. Es sind Akten der Blankenburger Berg- und Hüttenverwaltung.

Blg 3 Fb. 6 ist das Repertorium über die neuere Kammerregistratur in Berg- und Hüttensachen, ein wohl um 1825 angelegtes Verzeichnis. 1833 waren diese Akten von Blankenburg nach Braunschweig geschafft worden (50 Neu vorl. Nr. 7934), nachdem die Berg- und Hüttendirektion in Blankenburg aufgelöst worden war. Mindestens bis 1834 diente es noch den Bedürfnissen der Kammerverwaltung, in welchem Jahr zahlreiche Akten kassiert wurden. Es entbehrt nicht des Witzes, daß sich unter den 1957 von der Papiermühle in Schieder zurückgekauften Papieren Teile dieser damals zur Vernichtung bestimmten Akten wiederfanden.

Blg 3 Fb. 7 ist das entsprechende Verzeichnis der Walkenrieder Berg- und Hüttensachen. Beide letztgenannten Findbücher sind mit den zugehörigen Beständen wohl um 1900 ins Archiv gekommen.

Blg 6 ist ein "Akten des Amtes Blankenburg" betiteltes Verzeichnis, das aber nicht nur Akten des Amtes Blankenburg enthielt. Der Bestand wurde aufgelöst.

Blg 10 ist das 1953 aufgestellte Findbuch Blankenburger Kontributions- und Steuersachen, das die aus den alten Wolfenbütteler Beständen herkommenden entsprechenden Akten enthielt. Da bei der Neuverzeichnung zahlreiche andere in Betracht kommenden Akten angefunden wurden, wurde der Bestand aufgelöst.

Ferner sind aus folgende Archivbeständen Akten in die Neuverzeichnung aufgenommen worden:
- Aus 2 Alt vor allem die Kabinettsakten Ludwig Rudolfs.
- Aus 4 Alt die Akten, die die Kammer im 19. Jhdt. nicht abgegeben, sondern bei sich behalten hat. Es waren hauptsächlich Domänenakten aus Gr. 18 außer den Akten über die Domäne Heimburg, welche bei der Vermögensauseinandersetzung mit dem Haus Braunschweig-Lüneburg nach 1918 diesem mit der Domäne übergeben worden sind.
- Aus 28 Alt die von der Forstverwaltung im 19. Jhdt. benögtigten und daher den genannten Findbüchern übernommenen Akten sind in 2 und 3 Blg enthalten, sondern die aus dem Kloster Michaelstein, dem Kloster und Stiftsamt Walkenried, den Ämtern, Gerichten und der Landschaft stammenden Vorgänge sind zur Verzeichnung in den beständen 4 bis 9 Blg nach dem Programm der Bestandsübersicht vorgesehen.

Die Verzeichnungsarbeit an den Blankenburger Aktenbeständen begann 1960 Dr. Pitz, der die Findbücher Blg 1 Fb. 1 bis Blg 3 Fb. 3 (zur Hälfte) aufnahm. Dr. Poschmann förderte die Arbeit von Blg 3 Fb. 3 (andere Hälfte) bis Blg 3 Fb. 6 (zur Hälfte), während Archivoberrat Dr. Deeters den Rest besorgte.

Stand: November 1970

Der Bestand, der stets zusammen mit Bestand 112 Alt benutzt werden sollte, trug ursprünglich die Signatur 3 Blg. Das Findbuch ist eine Abschrift des maschinenschriftlichen Findbuchs zum Bestand 3 Blg, das im Sommer/Herbst 2004 in die EDV eingegeben wurde, wobei die vorhandene Indizierung komplett erneuert wurde.

Stand: Mai 2005

Enthält 

Landesherrliche Ämter u. Güter; Frei- u. Erbzins-Güter u. Ländereien; Handel u. Gewerbe; Steuern u. Leistungen; Kassen- u. Rechnungswesen; Bauverwaltung; Brände, Feuerschutz; Forstverwaltung; Jagd; Holzkohlenwirtschaft; Berg- u. Hüttenverwaltung

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

107,8

Bearbeiter 

Dr. Walter Deeters (1970)

Di (2005)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet