NLA WO 8 Alt Ott

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Amt Ottenstein

Laufzeit 

1548-1809

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Umfang: 2,4 lfdm
Inhalt: u.a. Jurisdiktion, Grenzstreitigkeiten, Landesvermessung, Handel u. Gewerbe, Amtshaushalt, Steuer-, Bau-, Domänen-, Anbausachen, Forst, Jagd, Hude u. Weide, Dienste, Kirchen- u. Schulsachen, Militaria, Justizsachen.

Bestandsgeschichte 

Die Geschichte der Ämter der welfischen Territorien ist trotz der guten Überlieferung ein nach wie vor kaum bearbeitetes Feld. Die vorherrschende Konzentration der Geschichtswissenschaft auf die Zentralverwaltung führte zu dieser Vernachlässigung. Und dies, obwohl die Wirkung der Zentrale ohne die Analyse der Lokalverwaltung nicht zu erfassen ist. "Was unten ankam", wie Herrschaft im Lande funktionierte, zeigen die Akten der Ämter.
Die Amtsorganisation war in den welfischen Ländern bereits seit dem 13. Jh. entstanden. Mit Ausnahme der adligen Gerichte und teilweise städtischen Gebiete erfassten die Ämter den größten Teil des Landes. Das Amt war das lokale Zentrum der fürstlichen Domänenwirtschaft, daneben aber auch untere Verwaltungsbehörde des Staates, bei der alle Zweige öffentlicher Verwaltung im Lokalbereich zusammenliefen: Kammersachen, Hoheits- und Polizeiwesen, Finanzwesen, geistliche und Schulangelegenheiten sowie nicht zuletzt die Gerichtsbarkeit. Die herzoglichen Amtsordnungen von 1541 und 1688 bestimmten die Geschäftskreise der Ämter bis zu Beginn des 19. Jh. maßgeblich. Nach der Wiederherstellung des Fürstentums Braunschweig 1814 wurde auch die Verwaltung neu organisiert. Die Verklammerung zwischen Justiz und Verwaltung, die während des Königreichs Westphalen (1807-1813) aufgelöst war, wurde auf der unteren Ebene durch die Errichtung sogenannter Kreisgerichte 1814 wiederhergestellt. Die Justizreform von 1823/25 löste die Kreisgerichte wieder auf und übertrug ihre Kompetenzen auf Distriktgerichte und Kreisämter. Letztere wurden 1832 wieder schlicht in "Ämter" umbenannt. Bis zur endgültigen Trennung von Verwaltung und Justiz 1850 blieben sie auch unterste Justizbehörde. Danach übernahmen die neugegründeten Amtsgerichte diese Funktion. Die Lokalverwaltung ging an die neu gebildeten Kreise über.

Im Anschluss folgt die Abschrift des Vorworts von Dr.

Koeppen.

Der erhaltene Aktenbestand des Amts Ottenstein ist unter den Beständen der Ämter des Kreises Holzminden bei weitem der umfangreichste. Er ist folgenden Abgaben entnommen:

1.) Abgabe des Amtsgerichts Ottenstein vom November 1878 und April 1879 (alte Archivsignatur: Amt Ottenstein, dabei auch wieder ungeordnete Akten ohne Signatur). Da die Betreffe meist zu eng oder unrichtig waren, war es notwendig, einen großen Teil der Aktenbündel aufzulösen, so dass sich die neuen Betreffe zum großenTeil nicht mehr mit denen der alten Archivbezeichnungen decken.

2.) Ablieferung des Amts Ottenstein vom Januar 1891 und Oktober 1916 (alte Archivsignatur: Amtsgericht Ottenstein).

3.) Kreisdirektion Holzminden (alte Archivsignatur: Kreisdirektion Holzminden).

4.) Ablieferung des Amtsgerichts Holzminden (AV. 20/39).

Ein altes Verzeichnis der Registratur des Amts Ottenstein ist nicht erhalten. Die Akten sind z. T. unter Anlehnung an ein Registraturschema auf Akten der Abgabe 1.) nach Sachgruppen gegliedert aber durchgehend gezählt.

Wolfenbüttel, den 15. November 1951

(Dr. Koeppen)
Staatsarchivassessor



Der vorliegende Bestand wurde von Dr. Koeppen bereits 1951 erschlossen. Das maschinenschriftliche Findbuch gab Frau Dagmar Becker (ABM) in Abschrift in die EDV ein. Der Index wurde von Frau Scholz (Praktikantin) und dem Unterzeichnenden erstellt. Die Schlussredaktion nahm ebenfalls der Unterzeichnende vor.

Die Erstellung des Findbuches wurde durch die Bundesagentur für Arbeit Braunschweig im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme auf der Grundlage eines Arbeitsförderungsgesetzes ermöglicht, wofür an dieser Stelle ausdrücklich gedankt sei.

Literatur:

Christian Lippelt, Hoheitsträger und Wirtschaftsbetrieb: Die herzogliche Amtsverwaltung zur Zeit der Herzöge Heinrich der Jüngere, Julius und Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel, in:

Christian Lippelt und Gerhard Schildt (Hg.), Braunschweig-Wolfenbüttel in der Frühen Neuzeit. Neue historische Forschungen. (Quellen und Forschungen zur Braunschweigischen Landesgeschichte.Hg. vom Braunschweigischen Geschichtsverein Bd. 41), Braunschweig, 2003, S. 11-28

Christian Lippelt, Die Amtsordnung Herzog Heinrichs des Jüngeren von Braunschweig-Lüneburg für das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel von 1541, in: Braunschweigisches Jahrbuch für Landesgeschichte, Bd. 83, 2002, S. 11-33.

Günter Scheel, Die Verwaltung in den braunschweig-lüneburgischen Fürstentümern [...] vom 16. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte (Hg. Kurt Jeserich u.a.), Bd. 1, Stuttgart 1983, S. 741-763.

Thomas Klein, Herzogtum Braunschweig, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte (Hg. Kurt Jeserich u.a.), Bd. 2, Stuttgart 1983, S. 743-752.

Zimmermann, F.W.R., Übersicht über die bisherige Verwendung der den einzelnen Kreiscommunalverbänden des Herzogthums Braunschweig gesetzlich überwiesenen Erträgnissen und Einnahmen nebst einer einleitenden Darstellung der derzeitigen Organisation der Braunschweigischen Verwaltung und der geschichtlichen Entwicklung derselben (Beiträge zur Statistik des Herzogthums Braunschweig. Hg. vom statistischen Bureau des Herzogl. Staatsministeriums, Heft IX, 1889.

Günter Scheel, Die Verwaltung in den braunschweig-lüneburgischen Fürstentümern [...] vom 16. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte (Hg. Kurt Jeserich u.a.), Bd. 1, Stuttgart 1983, S. 741-763.


Wolfenbüttel, im Oktober 2005


Dr. Martin

Fimpel

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet