Identifikation (kurz)
Titel
Hofgericht
Laufzeit
1535-1886
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Das Hofgericht war durch Kanzler Münsinger von Frundeck dem Reichskammergericht nachgebildet und wurde am 13. Januar 1557 eröffnet. Es war zuständig in erster Instanz für den Adel und Berufungsinstanz für die den Untergerichten unterstehenden Landeseinwohner. Bis etwa 1580 war das Hofgericht lediglich eine Ausweitung der Kanzlei, der einzigen Zentralbehörde des Landes.
Seine Ordnungen regelten lediglich die richterlichen Aufgaben der Räte, die als Gerichtspersonen am Hofgericht unter einem Hofrichter aus der Ritterschaft und je zwei Beisitzern aus dem Adel und den Städten nach römischen Recht urteilten. Die Sitzungen des "gemeinen Hofgerichts" fanden viermal jährlich in der Kanzlei statt, das monatliche Hofgericht nahmen die Räte der Kanzlei wahr. Seit 1571 fanden Gerichtssitzungen außer in Wolfenbüttel auch in Braunschweig, Helmstedt und Schöningen statt.
Die Ratsstube lief Anfang des 17. Jahrhunderts dem Hofgericht den Rang ab. Dieses bestand bis 1807 als zweites oberstes Gericht.
Stand: Mai 2005
Literatur: Johann Ludewig Julius Dedekind: Einleitung zum Proceß der Herzogl. Braunschweig-Wolfenbüttelschen Gerichte (1776)
Enthält
1. Generalia: Bestallungen u.a. Personalia, Aufhebung des Hofgerichts,
2. Prozessakten alphab. nach Klägern.
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
48,2
Bearbeiter
Dr. Horst-Rüdiger Jarck (2005)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet