Identifikation (kurz)
Titel
Reichshofrats- und Reichskammergerichtssachen
Laufzeit
1551-1788
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Reichskammergericht und Reichshofrat bildeten - konkurrierend - die beiden höchsten Gerichte im Heiligen Römischen Reich. Der Reichshofrat besaß die alleinige Zuständigkeit für die kaiserlichen Reservatsrechte, Reichslehnssachen und Kriminalklagen gegen Reichsunmittelbare; die Reichsstände hatte auf dieses Kollegium seit 1654 keinen Einfluss mehr. Das Reichskammergericht hingegen, das die Klagen gegen Reichsunmittelbare in erster Linie verhandelte, wurde von den Ständen getragen, die auch das Recht hatten, Assessoren zu benennen.
Stand: Februar 2013
Bestandsgeschichte
Der Bestand 1 Alt 2 vereint Kommissions- und Justizverwaltungsakten, Beschlusssammlungen, auch die Angelegenheiten der fürstlich braunschweigischen Anwälte. Prozessakten gehören eigentlich nicht hierher. Gleichwohl legte man für Fragmente von Prozessakten, die an passenderen Stellen nicht unterzubringen waren, in diesem Bestand in Sammelakten an.
Die Prozessakten, die bei Gericht entstanden, finden sich im Bestand 6 Alt, die Akten der herzoglichen Partei in der Regel im Bestand 2 Alt, mitunter aber auch in anderen Beständen.
Das Findbuch wurde Ende des 18. Jahrhunderts angelegt und im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts überarbeitet; Nachträge fügte 1980 Dr. Hans-Heinrich Ebeling ein. Die Eingabe in die EDV erfolgte 2013. Dabei sind die Titel modernisiert und die darin genannten Namen identifiziert worden.
Stand: Februar 2013
Enthält
Vorwiegend Archivalien von und über die verschiedenen Agenten und Rechtsvertreter der brsg. Herzöge bei den beiden Reichsgerichten sowie speziell zur Organisation und Finanzierung des Reichskammergerichts
Weitere Angaben (Bestand)
Bearbeiter
Dr. Brage Bei der Wieden (2013)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet