NLA ST Rep. 83 Otterndorf

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Konsistorium Otterndorf (bis 1885)

Laufzeit 

1561-1885

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Prozeßakten und Geschäftsführung des Konsistoriums, kirchliche Ordnungen, Kirchenvisitationen, kirchliche Ämter, Gottesdienste, Beichte, Kirchenzucht, Kirchenbücher und Statistik, Ehesachen, Schulangelegenheiten, Lehrer und Küster, Unterricht, Grundbesitz, Kirchen- und Armengelder, Witwenkassen, Spezialia der Kirchen, Kapellen und Schulen nach dem Ortsalphabet
Findmittel: EDV-Findbuch 2001
Umfang: 5 lfdm

Bestandsgeschichte 

1. Zur Geschichte des Konsistoriums Otterndorf

Das Konsistorium des Landes Hadeln ist - wie die Konsistori-
en anderer Territorien auch - aus der Notwendigkeit entstan-
den, nach der Reformation die geistliche Gerichtsbarkeit neu
zu ordnen. So bestimmte denn die um 1542 entstandene Hadeler
Kirchenordnung, dass die beiden geistlichen Visitatoren in
bestimmten Sachen, so bei Ehescheidungen und der Entlassung
untüchtiger Prediger, mit dem Gräfen zusammenwirken sollten.
Die Bezeichnung "Konsistorium" findet sich für dieses neue
Institut zuerst in einer undatierten, vermutlich 1597
entstandenen Quelle. Während in vielen anderen Territorien
die Rechte der Laien in der Kirchenverwaltung immer stärker
abgebaut wurden, verzichtete das Konsistorium in Otterndorf
auf eine Kompetenzerweiterung auf Kosten der Kirchspiele.
Es setzte sich zuletzt aus dem Kreishauptmann als Direktor,
den beiden Superintendenten sowie drei "politischen"
Repräsentanten der Kirchspiele, namentlich den beiden
präsidierenden Schultheißen und dem Bürgermeister von
Otterndorf, zusammen. Das Konsistorium des Landes
Hadeln wurde mit Erlass vom 13.5.1885 aufgelöst und sein
Bezirk dem Konsistorialbezirk Stade eingegliedert.



Zu den Aufgaben des Konsistoriums gehörte neben der Aufsicht
über die Geistlichkeit, die Kirchen und die Kirchenzucht
auch jene über das niedere Schulwesen. Sie ergab sich
zwangsläufig daraus, dass Küster und Lehrer als Kirchen-
bedienstete dem Kirchspielgericht bzw. dem Pastor unter-
standen. Erst 1802 verlangte aber ein Gräfenausschreiben
einen jährlichen Schulbericht des Pastors und der Kirch-
spielvorsteher an das Konsistorium; das Konsistorium sollte
diese Berichte samt eigener Stellungnahme an den Gräfen
weiterleiten. Den Kirchspielvorstehern legte das Aus-
schreiben ferner die Verpflichtung auf, das Konsistorium
davon in Kenntnis zu setzen,

falls der Pastor die Schule
nicht regelmäßig visitiere.


Eine neue Basis erhielten die Verhältnisse im hannoverschen
Volksschulgesetz vom 26.5.1845. Der Unterricht blieb weiter-
hin der Aufsicht der Pastoren überlassen, das Gesetz erwei-
terte jedoch die Kompetenzen der zuständigen staatskirchli-
chen Behörde, hier des Konsistoriums. Es musste fortan die
Anstellung der Lehrer genehmigen, jeder Schule einen abge-
grenzten Schulbezirk zuweisen und Statistiken führen, um
einer zukünftigen Schulpolitik mit Informationen dienen zu
können. Außerdem drängte die Zeit auf eine Angleichung der
Besoldungsverhältnisse hin, die eine "Verbesserung" mancher
Schulstelle durch staatliche Zuschüsse erforderlich machte.
Infolge der so immer stärker wachsenden Bedeutung der Schul-
angelegenheiten richteten die übrigen Konsistorien im König-
reich 1851 eigene "Abteilungen für Volksschulsachen" ein;
das Konsistorium in Otterndorf als kleinstes wurde von der
entsprechenden Verordnung jedoch ausgenommen.

Mit dem Schulgesetz von 1872 traten Bestimmungen in Kraft,
die - in preußisch-aufklärerischer Tradition - die Trennung
von Kirche und Staat vorantrieben. Die Professionalisierung
der Pädagogen ließ auch kaum länger eine andere als eine
rein fachliche Schulaufsicht zu. So war es eine logische
Konsequenz, als gleichzeitig mit der Aufhebung des Konsisto-
riums in Otterndorf die mittlere Schulaufsicht ganz an die
Regierung überging.


2. Der Bestand und dessen Erschließung

Im Zuge der Neuverzeichnung der Schulakten des Bestandes
der Regierung bzw. Landdrostei Stade (Rep. 80 S) wurden 1997
von Herrn Dr. Bei der Wieden (jetzt Hauptstaatsarchiv Han-
nover) die ursprünglich und allein vom Otterndorfer
Konsistorium geführten Schulakten dort ausgegliedert und
dem vorliegenden Bestand hinzugefügt. Dabei wurde jene
Klassifikation verwandt, die das Staatsarchiv

und das
Landeskirchliche Archiv in Hannover für die Akten des
Konsistoriums Stade vereinbart haben.


Die Regierung in Stade hat die Otterndorfer Schulakten
z. T. weitergeführt, so dass für die jüngere Zeit der
Bestand Rep. 180 S zu vergleichen ist. Ergänzungen bieten
ferner die Parallelbestände der Regierung bzw. Land-
drostei (Rep. 40 und Rep. 80) sowie auf lokaler Ebene die
Akten der Kirchspielgerichte, die - mit Ausnahme Alten-
bruchs - das Kreisarchiv Cuxhaven in Otterndorf verwahrt.
Die Altenbrucher Überlieferung findet sich im Stadtarchiv
Cuxhaven. Ablichtungen der Findbücher für die Bestände der
Kirchspielsgerichte sind auch im Staatsarchiv vorhanden.

Im Frühjahr 2001 hat Frau Karin Schmeelk (Verwaltungsange-
stellte) unter Anleitung der Unterzeichneten das maschi-
nenschriftliche Findbuch zum Bestand "Rep. 83 Ott" mit
dem EDV-Verzeichnungsprogramm AIDA erfasst. Die alte,
nach Locationen geordnete Registraturgliederung wurde, wie
bereits bei den Schulakten, durch eine neue Klassifikation
ersetzt, welche weitgehend derjenigen für die Akten des
Stader Konsistoriums entspricht.

Das vorliegende Findbuch erschließt nunmehr:

1. die bereits im maschinenschriftlichen Findbuch verzeich-
neten Akten. Diese waren 1883 vom Konsistorium Otterndorf
an das Staatsarchiv in Hannover abgegeben worden. In dem
1959 wieder begründeten Staatsarchiv in Stade sind diese
Akten geordnet (1968) und im genannten Findbuch (wohl 1978)
verzeichnet worden.

2. 34 Prozessakten aus der Zeit von 1620-1877. Diese sind
1953 in Otterndorf aufgetaucht und dem dortigen Kreisarchiv
als Leihgabe überlassen worden. 1989 wurden sie dem Staats-
archiv in Stade zurückgegeben und als Nachtrag im damals
aktuellen Findbuch verzeichnet.

3. die 1997 von Herrn Dr. Bei der Wieden bei der Neuver-
zeichnung des Bestandes der Regierung bzw. der Landdrostei
Stade

herausgelösten und der Ursprungsprovenienz zuge-
wiesenen Schulakten des Konsistoriums.

Mit der Aufhebung des Konsistoriums Otterndorf 1885 zugun-
sten des Konsistoriums Stade gelangten sämtliche Akten aus
Otterndorf in die Stader Registratur. Nach Aufhebung des
Stader Konsistoriums (1903) gliederte das nun zuständige
Konsistorium in Hannover die aus Stade übernommenen Akten
in seine Bestände ein. Teile der Überlieferung wurden 1905
und noch einmal 1919 an das hannoversche Staatsarchiv abge-
geben, darunter auch Akten des Konsistoriums Stade. Die
übrigen Akten verblieben im Konsistorium und wurden vom
Landeskirchenamt Hannover übernommen, das 1924 die Rechts-
nachfolge des Konsistoriums Hannover antrat. Nach Gründung
des Landeskirchlichen Archivs (1933) verblieben die älteren
Akten der Konsistorien im Landeskirchenamt, sie wurden nur
nominell zu Archivakten. Bei der Zerstörung des
Landeskirchenamts verbrannten 1943 auch zwei Drittel der
Bestände des Landeskirchlichen Archivs, darunter auch
zahlreiche Akten der Konsistorien. Bei der Neuverzeichnung
der Archivalien im Landeskirchlichen Archiv nach dem
Zweiten Weltkrieg blieb die alte im Konsistorium Hannover
hergestellte Ordnung erhalten: Die Otterndorfer und Sta-
der Akten blieben also auf die verschiedenen Bestände
aufgeteilt, doch wurde bei der Verzeichnung jeweils die
Provenienz der Akten beachtet. Das Landeskirchliche Archiv
konnte so die ausschließlich vom Otterndorfer Konsistorium
geführten Akten für dieses Verzeichnis leicht ermitteln.

Ergänzend werden 62 Akten des Konsistoriums Otterndorf im Landeskirchlichen Archiv in Hannover verwahrt. Dabei handelt es sich um Pfarroffizial- und Kirchenrechnungssachen aus dem Bestand A 2, Superintendentenbestallungen aus dem Bestand A5, Pfarrbestallungsakten aus dem Bestand A 6 und Beamtenakten des Konsistoriums aus dem Bestand A 7. Weitere

Betreffe zur Hadeler Kirchengeschichte finden sich in Sammlung S 8 mit Ausschreiben und Rundverfügungen des Konsistoriums Otterndorf sowie im Bestand E 38 g: Akten der Predigerwitwenkasse des Landes Hadeln, 1800-1880.

Die Kirchennebenbücher der 12 Hadeler Kirchspiele Altenbruch, Lüdingworth, Steinau, Neuenkirchen, Nordleda, Odisheim, Osterbruch, Osterende-Otterndorf, Westerende-Otterndorf, Oster-Ihlienworth, Wester-Ihlienworth, Wanna von 1825-1852 (-1875) werden im Staatsarchiv Stade im Sammelbestand Rep. 84 verwahrt.

Im Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv in Hannover sind ergänzend die folgenden Bestände heranzuziehen:

1. Hann. 113: Kultusministerium
-K II C, Nr. 5620-5714: Konsistorialbezirk Otterndorf,
1786-1868 (als Film im Staatsarchiv Stade, MF 48)

2. Hann. 122a: Oberpräsident der Provinz Hannover Nr. 3717:
Das Konsistorium zu Otterndorf, 1873-1885.

Literaturhinweise:

Gerhard Uhlhorn/Heinrich Franz Chalybaeus: Kirchengesetze der ev.-luth. Kirche der Provinz Hannover, Teil 2, Hannover 1886, S. 14 f.

Ernst Sehling (Hg.): Die ev. Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, Bd. 5, 1913. Nachdr. Aalen 1970.

H(einrich) Rüther: Geschichte des Landes Hadeln, Otterndorf 1949, S. 195.

Wilhelm Lenz: Zur Lage der evangelisch-lutherischen Geistlichkeit im Lande Hadeln bis 1885, in: Jahrbuch der Männer vom Morgenstern 49 (1969), S. 117-132.

Hans Otte: Die Kirche und das Konsistorium zu Otterndorf nach der Reformation, in: Otterndorf - 600 Jahre Stadtgeschichte an der Nordsee, 2000, S. 163-181.

Hinrich Alpers: Schulgeschichte der Gemeinde Altenbruch, Bd. 1 - 3, Otterndorf 1964, 1972, 1980.


Stade, im Dezember 2001 Dr. Sabine

Graf

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet