NLA ST Rep. 72/172 Bremervörde

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Amtsgericht Bremervörde (bis 1973)

Laufzeit 

1696-2000

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Verwaltungakten, Strafprozesse, Erb- und Nachlaßsachen, Bürgschaften, Schiedsmannangelegenheiten, Privatklagen, Zivilprozesse, Judensachen, Registerangelegenheiten, Vormundschaft, Fürsorgeerziehung, Hypotheken- und Grundbuchsachen, Konkursverfahren, freiwillige Gerichtsbarkeit
Findmittel: EDV-Findbuch 2001
Umfang: 20 lfdm

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Amtsgericht Bremervörde und sein Sprengel
Bis 1852 wurden im Königreich Hannover Verwaltung und Rechtsprechung auf der unteren Ebene von einer Dienststelle, dem Amt, wahrgenommen; dann erst gewann auch Hannover Anschluß an die Gewaltenteilung, die in anderen Ländern längst vollzogen war. Im Zuge der seit 1848/50 vorbereiteten großen Verfassungs- und Verwaltungsreform wurden mit Wirkung vom 1.10.1852 die begrifflich auch vorher schon existierenden Amtsgerichte aus den Ämtern ausgegliedert und traten als selbständige und unabhängige Institutionen neben diese (1); in der Regel war dabei der Amtsgerichtsbezirk mit dem Amtsbezirk identisch.

Zunächst umfaßte der Amtsgerichtsbezirk Bremervörde (2) den Flecken Bremervörde und das 1852 bestehende Amt Bremervörde, allerdings ohne die Gemeinden Basbeck, Hemm, Hemmoor und Warstade, die dem Amtsgericht in Osten zugewiesen wurden. Dafür gehörten vom Amt Beverstedt die Ortschaften Oese (einschließlich Gut Oese), Neu-Oese und Poggemühlen zum Bremervörder Sprengel. Mit Wirkung vom 16.5.1859 ergaben sich durch Straffungen größere Veränderungen in der Verwaltungs- und Gerichtsorganisation des Königreichs Hannover (3). Amt und Amtsgericht Beverstedt wurden aufgehoben und auf die benachbarten Ämter und Amtsgerichte Bremervörde, Lehe und Osterholz aufgeteilt. Gleichzeitig wurden weitere Bereinigungen vorgenommen. Zum Amtsgericht Bremervörde gehörten jetzt
- der bisherige Amtsgerichtsbezirk mit Ausnahme des Kirchspiels Lamstedt, das dem Amtsgericht Osten zugelegt wurde;
- vom aufgehobenen Amt/Amtsgericht Beverstedt die Kirchspiele Kirchwistedt und Kuhstedt, dieses allerdings ohne die Gemeinde Giehle mit Giehlermühlen und Giehlermoor;
- vom Amt/Amtsgericht Zeven das Kirchspiel Selsingen und die Gemeinden Plönjeshausen und Bokel.

1867 ergaben sich durch Neuregelungen der Gemeindegrenzen zwischen Ostendorf und Armstorf an der Mehe und zwischen Kirchwistedt und Appeln gegenüber den benachbarten Amtsgerichten Osten und Geestemünde leichte Veränderungen (4). Die andernorts häufig mit größeren Veränderungen verbundene Neuregelung der Justizorganisation vom 1.10.1879 (5) ließ den Amtsgerichtsbezirk Bremervörde dagegen unberührt. Erst die Verwaltungsreformen von 1885 und 1932, im Zuge derer mehrere Ämter bzw. Kreise zusammengelegt wurden, brachten jeweils eine Erweiterung. Zum 1.10.1886 wurden die Gemeinde Elm vom Amtsgericht Stade (6) und zum 1.1.1933 die Gemeinde Karlshöfen vom Amtsgericht Zeven (7) dem Amtsgericht Bremervörde zugeschlagen.

In diesem Zustand blieb der Gerichtsbezirk unverändert, bis durch die Verwaltungsreform von 1974 für die Gemeinden Ahe, Altwistedt und Kirchwistedt das Amtsgericht Langen zuständig wurde (8). Die Aufhebung des Kreises Bremervörde 1978 bedeutete für das Amtsgericht keine Veränderung mehr.
Der besseren Übersicht wegen werden die zum Amtsgerichtsbezirk gehörenden Gemeinden nach dem Stand von 1962 (9) und 1974 (10), also vor und nach der Kommunalreform, noch einmal zusammengestellt:

1962
Ahe, Alfstedt, Altwistedt, Anderlingen, Augustendorf, Barchel, Barkhausen, Basdahl, Bevern, Bremervörde, Brillit, Byhusen, Deinstedt, Ebersdorf, Elm, Fahrendorf, Farven, Fehrenbruch, Findorf, Glinde, Gnarrenburg, Grafel, Granstedt, Haaßel, Heinschenwalde, Hesedorf, Hipstedt, Hönau-Lindorf, Iselersheim, Karlshöfen, Kirchwistedt, Klenkendorf, Kuhstedt, Kuhstedtermoor, Langenhausen, Lavenstedt, Malstedt, Mehedorf, Minstedt, Neu-Ebersdorf, Niederochtenhausen, Oberochtenhausen, Oerel, Oese, Ohrel, Ostendorf, Parnewinkel, Plönjeshausen, Sandbostel, Sassenholz, Seedorf, Selsingen, Spreckens, Volkmarst

1974
Alfstedt, Anderlingen, Basdahl, Bremervörde, Deinstedt, Ebersdorf, Farven, Gnarrenburg (ohne Gemeindeteil Glinstedt), Heeslingen Gemeindeteil Sassenholz, Hipstedt, Oerel, Sandbostel, Seedorf,
Selsingen

Anmerkungen
(1) Heinz-Joachim Schulze, Die hannoversche Justiz- und Verwaltungsreform und das politische System des Nachmärz im Landdrosteibezirk Stade. In: Die Herzogtümer Bremen und Verden und das Land Hadeln in späthannoverscher Zeit (1848-1866), hrsg. von Heinz-Joachim Schulze, Stade 1981, S. 39 - 62.
(2) Hannoversche Gesetzessammlung 1852, S. 220.
(3) Hannoversche Gesetzessammlung 1859, S. 228 und 259; vgl. auch Schulze, wie Anm. 1, S. 60 ff.
(4) Preußisches Justizministerialblatt 1867, S. 120.
(5) Preußische Gesetzessammlung 1879, S. 514.
(6) Preußische Gesetzessammlung 1886, S. 114.
(7) Preußische Gesetzessammlung 1932, S. 355.
(8) Niedersächsisches Gesetz- und Verordungsblatt 1974, S. 119 f.
(9) Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1962, S. 92.
(10) Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1974, S. 491 f.

Bestandsgeschichte 

Zur Erschließung von Amtsgerichtsbeständen
Bislang ist wohl nirgendwo der Aktenbestand eines Amtsgerichts in der Breite und Tiefe verzeichnet und erschlossen worden wie der hier vorliegende des Amtsgerichts Bremervörde. Wünschenwert wäre eine so ausführliche Verzeichnung und die Erschließung durch einen umfassenden Index, besonders von Personennamen, indes schon immer gewesen, findet sich doch in der Aktenüberlieferung der Amtsgerichte mit ihren manchmal ins fast Uferlose gehenden Verträgen aller Art, Hypotheken- bzw. Grundbucheintragungen, Beglaubigungen, Erb- und Nachlaßsachen sowie Prozessen zu vielen Angelegenheiten des öffentlichen und privaten Lebens der Vergangenheit bedeutsames Material, das bei Stellen der Verwaltung nicht oder nicht so entstanden ist. Dabei sind die Auswertungsmöglichkeiten keineswegs auf den rechtsgeschichtlichen Bereich beschränkt; Fragen etwa zum Umfang der Geräteausstattung bäuerlicher und nichtbäuerlicher Haushalte, zum Heiratsverhalten, zur Höhe der Mitgiften, zur Praxis des Altenteils und zu mobilen Besitztümern, um nur einige zu nennen, lassen sich ohne Heranziehung des bei den Amtsgerichten erwachsenen Materials in der Regel nicht oder nur mit Mühe beantworten.

Allerdings stehen solch wünschenswerter Erschließung beträchtliche Schwierigkeiten entgegen, die verantwortlich dafür sind, daß die vorhandenen Findbücher zu Amtsgerichtsbeständen sich durchweg auf eine grobe Ordung und summarische Verzeichnung beschränken. Hier ist zunächst auf die schwierige Struktur gerichtlicher Aktenbestände hinzuweisen. In der Regel besteht, im Unterschied zu Verwaltungsakten, ein innerer Zusammenhang zwischen den einzelnen Akten nicht, sondern jeder Prozeß und jede Amtshandlung ist ein selbständiger Vorgang, der mit dem vor und nach ihm kommenden nichts zu tun hat.

Gerichtsregistraturen sind daher im allgemeinen nach wenigen Hauptabteilungen (Zivilprozesse, Strafprozesse, Testamente etc) aufgebaut, in denen die Akten entweder jahrgangsweise oder alphabetisch abgelegt sind. Eine solche Ordnung genügt für die Zwecke des Gerichts vollauf, eine archivische Ordnung aber verlangt mehr, denn hier werden Akten vorwiegend nach historich-systematischen Gesichtspunkten gesucht. Eine den Historiker befriedigende Gliederung muß also die vorgefundenen Ordnungszustände durch detaillierte Verzeichnung und Erschließung und systematische Ordnung erheblich verbessern, was allerdings einen Personal-, Zeit- und Sachaufwand erfordert, der die Eigenmöglichkeiten der meisten Archive weit übersteigt. Eine günstige Konstellation hat es seit 1981/82 möglich gemacht, dem skizzierten wünschenswerten Erschließungszustand wesentlich näher zu kommen. In mehreren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen stand genügend Personal zur Verfügung, und gleichzeitig bot die damals auch in die Archive einziehende EDV die Möglichkeit, den Aufwand für einen umfangreichen Index, der für eine angemessene Nutzung solcher Bestände unumgänglich ist, in engen Grenzen zu halten.

Zur Aktenüberlieferung
Bis 1852 war die Registratur des Amtes Bremervörde eine Einheit, die die Verwaltungs- und die Gerichtsakten umfaßte. Mit der Verselbständigung der Amtsgerichte wurden alle Akten aus der Gesamtregistratur herausgezogen, die aus Aufgaben erwachsen waren, die zukünftig dem Gericht zufielen.
Abgesehen von den Zivil- und Strafprozeßakten, über deren damaligen Umfang nichts bekannt ist, waren dies vorwiegend Akten aus dem Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, Vormundschafts-, Erb-, Nachlaß- und Hypothekensachen. Reste indes blieben, aus welchen Gründen auch immer, gelegentlich in den Amtsregistraturen zurück. So gibt es beim Amt Bremervörde (Rep. 74 Bremervörde) unter anderem einige Eheverträge aus dem Bereich des ehemaligen Amtes Beverstedt, so daß ein ergänzender Blick in die Findbücher der jeweiligen Amtsbestände immer zu empfehlen ist. In den meisten Fällen wurden wohl alte Repertorien weiterbenutzt, in den Bereichen, die größeren Aktenzuwachs bekamen, wurden aber teils sofort, teils später neue Findmittel angelegt. Es ist anzunehmen, daß Prozeßakten relativ häufig je nach Bedarf ausgesondert und kassiert wurden, ohne daß eine andere Stelle darauf Einfluß genommen hätte. Unterlagen darüber fehlen allerdings völlig, ebenso wie über die ersten Aktenabgaben (wohl zu Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts) an das damals für den Regierungsbezirk Stade mit zuständige Staatsarchiv Hannover. Dort war bis zum 2. Weltkrieg ein kleiner Bestand an Testamenten, einigen Prozeßakten, Registern, Eheberedungen und ähnlichem erwachsen, der dank der Tatsache, daß Bremervörde in der Reihe der Amtsgerichtsbestände am Anfang des Alphabets lag, den Bombenangriff vom Oktober 1943 unbeschadet überstanden hat, während alle Amtsgerichtsbestände vom Buchstaben Han an im Westflügel magaziniert waren und dort verbrannt sind. Nicht zuletzt wegen der weiten Entfernung von Hannover haben regelmäßige Aussonderungen unter Beteiligung des Staatsarchivs nie stattgefunden. Ein Bestand an Prozeßakten ist daher aus der Vorkriegszeit so gut wie nicht überliefert; erst die seit Gründung des Staatsarchiv in Stade (1959) mögliche regelmäßige Betreuung hat für die seitherige Zeit eine Besserung gebracht.

Auf der anderen Seite haben durch die Archivferne manche sonst wohl verloren gegangenen Aktenüberlebt, die bei der 1982 vorgenommenen systematischen Überprüfung der Aktenkeller und Aktenböden zu Tage gekommen sind. Ältere archivwürdige Akten dürften in Zukunft im Amtsgericht Bremervörde kaum noch anfallen.

Zur Gliederung und zum Index
Die 1981 begonnene intensive Verzeichnung der Untergerichtsebene sollte sich von vornherein auf alle Amtsgerichtsbestände des Staatsarchivs Stade erstrecken. Zur Arbeitserleichterung wurde daher für das vorliegende Findbuch, das erste einer hoffentlich langen Reihe, eine Mustergliederung entworfen, die möglichst alle Akten und Aktengruppen, die in einer Amtsgerichtsregistratur vorkommen können, umfaßt. Die Gliederung enthält daher notwendig eine Reihe von Leerstellen bei den Punkten, zu denen im Bestand des Amtsgerichts Bremervörde keine Akten überliefert sind. Manche Punkte dagegen, zu denen hier zahlreiche Akten vorhanden sind, sind der Übersichtlichkeit wegen mehrfach aufgespalten, während sie bei anderen Gerichten mit einer geringeren Aktenmenge einer solchen Feingliederung nicht bedürfen. Es gilt daher immer der
Grundsatz, daß das im ganzen vorgegebene Gliederungsschema flexibel den jeweiligen Bestandsgegebenheiten angepaßt werden muß.

Soweit im Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit Amtshandlungsbücher, die Verträge aller Art enthalten, als wirkliche Bücher vorhanden waren, konnte auf eine detaillierte Verzeichnung verzichtet werden, da die chronologisch geführten Amtshandlungsbücher in aller Regel vom Gericht angelegte Namensregister enthalten, nach denen die einzelnen Verträge schnell gefunden werden können. Waren die Register im Einzelfall schlecht oder gar nicht vorhanden, wurden sie verbessert bzw. neu angelegt und in die jeweiligen Amtshandlungsbücher eingelegt; im Aktentitel des Findbuchs wird auf solche Inhaltsverzeichnisse hingewiesen.

Amtshandlungsbücher jedoch, die äußerlich nicht als solche formiert waren, sondern nur aus jahrgangsweisen Sammlungen von Verträgen in Mappen bestanden, teilweise nur im Konzept überliefert waren und über keinerlei Findhilfsmittel verfügten, wurden einzeln vorgangsweise verzeichnet und den verschiedenen Gliederungspunkten zugeordnet. Dadurch haben sich die großen Gruppen der Eheberedungen, der Hofübergabe- und Altenteilsverträge, Kauf- und Tauschverträge u.ä. ergeben, die in dieser Vielfalt bei Amtsgerichten mit weitgehend geschlossenen und gut formierten Amtsbuchreihen so nicht vorkommen. Wo immer möglich, wurden geographische Gesichtspunkte (Wohnort, Belegenheit einer Immobilie etc.) der Gliederung als erstes Kriterium zugrunde gelegt; Namensalphabet oder ähnliches folgen erst auf der zweiten
Stufe.

Als sehr schwierig erwies sich die Gliederung des Inhaltes eines dicken Aktenbündels mit den verschiedensten Arten von Bescheinigungen, Zeugnissen, Bestätigungen, Erlaubnissen, Pässen etc. Soweit möglich, wurde dieses Material in ein die unterschiedlichen Inhalte berücksichtigendes Schema gegliedert (Hauptpunkt 11); daß dabei, wie auch in manchen anderen Fällen, Zuordungen gelegentlich anders hätten ausfallen können, ist selbstverständlich; dieser eventuelle Mangel ist aber unvermeidbar.

Der Index umfaßt zum größten Teil Personennamen, über die neben dem Weg über die Systematik der Gliederung wohl am häufigsten zugegriffen werden wird. Ohne diese umfangreichen Angaben wäre ein weit über 4600 Titel umfassender Bestand dieser Art nicht mehr benutzbar. Soweit angegeben, sind verheiratete Frauen auch unter ihrem Geburtsnamen ausgeworfen. Der sehr viel straffer gefaßte Ortsindex verweist in den meisten Fällen nicht auf einzelne Aktentitel, sondern auf Gliederungspunkte der Systematik; viele Wiederholungen ohne zusätzlichen inhaltlichen Gewinn
ließen sich so vermeiden. Auch im Sachindex sind häufig sich wiederholende Begriffe auf der Gliederungsebene und nicht bei den einzelnen Titeln erfaßt.

Die eigentliche Verzeichnungsarbeit haben unter meiner ständigen Anleitung und Kontrolle und nach von mir vorgegebenen Titelmustern zunächst die Angestellten Britta Hoffmann und Gerda Leufgens betrieben. Seit Oktober 1983 trat die Angestellte Elfi Bredehöft an deren Stelle. Sie hat weit mehr als die Hälfte des Bestandes verzeichnet und die gesamte Eingabe in die EDV besorgt, so daß ihr ein wesentliches Verdienst an der zügigen Fertigstellung dieses umfangreichen Findbuches zukommt. Ich hoffe, daß die Reihe, die hiermit eröffnet wird, in einem absehbaren Zeitraum vollendet werden kann.

Hannover, im Januar 1986
Dr. Bernd Kappelhoff

Literatur 

Heinz-Joachim Schulze, Die hannoversche Justiz- und Verwaltungsreform und das politische System des Nachmärz im Landdrosteibezirk Stade. In: Die Herzogtümer Bremen und Verden und das Land Hadeln in späthannoverscher Zeit (1848-1866), hrsg. von Heinz-Joachim Schulze, Stade 1981, S. 39 - 62.

Hannoversche Gesetzessammlung

Preußisches Justizministerialblatt

Preußische Gesetzessammlung

Niedersächsisches Gesetz- und Verordungsblatt

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Im Frühjahr 2001 wurde das vorliegende Findbuch einer Revision unterzogen. Da für die von den Amtsgerichten übernommenen Grund- und Hypothekenbücher, insbesondere aus lagerungstechnischen Gründen, 1999 der Bestand Rep. 73 eingerichtet worden ist, wurden die bislang im vorliegenden Findbuch verzeichneten Grundbücher des Amtsgerichts Bremervörde (439 Nummern) in das neue Findbuch der Repositur 73 überführt. Zudem wurden die nach 1986 vom Amtsgericht Bremervörde übernommenen Akten und Amtsbücher (ca. 100 Datensätze), soweit diese vor 1974 geschlossen worden sind, in dem vorliegenden Findbuch mit verzeichnet. Ferner wurden einige Akten, deren Laufzeit erst 1974 einsetzt, dem für die jüngere Überlieferung des Amtsgerichts Bremervörde gebildeten Bestand Rep. 272 Bremervörde zugewiesen.

Die fortlaufende Numerierung der Akten wies vor der Korrektur mehr als 100 Fehlstellen auf. Diese wurden durch die Neuzugänge weitgehend aufgefüllt, so daß nun nur noch die folgenden 23 Nummern nicht belegt sind: 146, 148, 156, 157, 943, 944, 1400, 1442-1449, 2562, 2730, 3271, 3388,
3996, 4323, 4418 und 4421.

In 2015 wurden mit dem Aktenzugang acc. 2015/65 (insgesamt 111 Akten) auch 9 Akten (Rep. 72/172 Bremervörde acc. 2015/65 Nr. 101-109) des Arbeitsgerichts Bremervörde, welches auf Grundlagen des § 14 des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 23.12.1926, RGBl. I S. 507 eingerichtet wurde, übernommen und im Bestand des Amtsgerichts Bremervörde belassen.

Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amtsgericht Bremervörde

Zeit von 

1852

Zeit bis 

1859

Objekt_ID 

90

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50

Geo_ID 

50-90

Link 

Amtsgericht Bremervörde

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amtsgericht Bremervörde

Zeit von 

1859

Zeit bis 

1886

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17

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150

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150-17

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Amtsgericht Bremervörde

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Bezeichnung 

Amtsgericht Bremervörde

Zeit von 

1886

Zeit bis 

1933

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13

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250

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250-13

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Amtsgericht Bremervörde

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Bezeichnung 

Amtsgericht Bremervörde

Zeit von 

1933

Zeit bis 

1974

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10

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1150

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1150-10

Link 

Amtsgericht Bremervörde

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Bezeichnung 

Amtsgericht Bremervörde

Zeit von 

1974

Zeit bis 

1982

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16

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1750

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1750-16

Link 

Amtsgericht Bremervörde

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Bezeichnung 

Amtsgericht Beverstedt

Zeit von 

1852

Zeit bis 

1859

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88

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50

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Link 

Amtsgericht Beverstedt

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amtsgericht Bremervörde

Zeit von 

1983

Zeit bis 

2010

Objekt_ID 

17

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1850

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1850-17

Link 

Amtsgericht Bremervörde