NLA ST Rep. 70

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Justizkanzlei und Hofgericht Stade 1652-1832/52

Laufzeit 

1650-1899

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Organisation der Justizkanzlei und des Hofgerichts, Bestallungen, Prozeßakten, Amtsbücher, Ehestiftungen, Testamentsaufstellung und -eröffnung nach Namensalphabet, Erbschaftssachen und Erbverträge, Schenkungen, Verkäufe, Konkurse, Hypotheken und Obligationen, Dienstkautionen
Findmittel: EDV-Findbuch 2001/06; Kartei über Hypothekenakten 1979
Umfang: ca. 16 lfdm

Bestandsgeschichte 

1. Zur Geschichte von Justizkanzlei und Hofgericht

Das Hofgericht ging aus dem im Jahr 1517 gegründeten Hof- oder Richttag, einem gemeinschaftlich von Erzbischof und Ständen zu besetzenden Gericht mit einzelnen Tagungen im Jahr in Bremen und in Stade, hervor. Seit 1564 trug es seine Bezeichnung als "Hofgericht". Mit dem Übergang des Erzstifts Bremen an die Krone Schweden 1647/48 fand das Hofgericht zunächst sein Ende, bis es 1672 auf Drängen der Stände wieder ins Leben gerufen wurde. Das Justizkollegium bzw. die Justizkanzlei wurde im Rahmen der schwedischen Verwaltungsorganisation in den Herzogtümern Bremen und Verden im Jahr 1652 eingerichtet. Als Vorgänger dieses Mittelgerichts ist das erzbischöfliche Oberlandesgericht in Bremervörde anzusehen.

Die beiden Mittelgerichte wurden 1715/16 von der kurhannoverschen Verwaltung übernommen. Noch bis in die 1730er Jahre hinein findet sich dabei die Bezeichnung "Justizkollegium", dann wurde die in anderen Teilen des Kurfürstentums übliche Bezeichnung als "Justizkanzlei" auch für das Stader Gericht übernommen. Beide Gerichte waren Appellationsinstanzen; das Hofgericht vor allem für ständische Streitfälle, die Justizkanzlei hingegen für die Urteile der lokalen Gerichte.

Während der französischen Herrschaft wurden beide Gerichte im Jahr 1810 aufgehoben und durch ein Tribunal ersetzt. Nach Wiederherstellung der hannoverschen Herrschaft 1813 wurden beide Gerichte restituiert. Während das Hofgericht im Jahr 1832 aufgehoben wurde, ging die Justizkanzlei im Rahmen der hannoverschen Gerichtsreform 1852 in den Obergerichten zu Lehe, Stade und Verden auf.


2. Zur Geschichte des Bestandes

Noch vor dem Beginn des 20. Jahrhunderts hatte das Landgericht Stade Akten an das seinerzeit für den Stader Bereich zuständige Staatsarchiv Hannover abgegeben. Der hannoversche Bestand Hann. 71 Stade vereinigte 504 Akten von

Justizkanzlei und Hofgericht (57 Nr.), Elbzollgericht (11 Nr.) sowie Amtsadvokaten und Kammerkonsulenten zu Stade (436 Nr.). Nach der Überführung der Akten in das 1959 wiedererrichtete Staatsarchiv Stade wurde dieser Bestand dann getrennt in Rep. 71 Stade (Justizkanzlei, Hofgericht, Obergericht Stade 1652-1879), Rep. 71a (Amtsadvokaten und Kammerkonsulenten zu Stade) und Rep. 71b (Elbzollgericht Stade). Der kleine Bestand Rep. 71 Stade umfaßte lediglich Kriminalakten der Justizkanzlei aus den Jahren 1814-1849, Zivilprozeßakten des Hofgerichts aus dem 17.-19. Jahrhundert sowie die Relationsbücher beider Gerichte von 1672-1692.

Der Bestand erfuhr vor allem im Jahr 1970 durch eine Abgabe des Amtsgerichts Stade wesentliche Ergänzungen (Personalakten, Hypothekenbriefe, Testamente, Ehestiftungen, Erbverträge). Der so beträchtlich erweiterte Bestand wurde in den Jahren 1978/79 von dem Archivmitarbeiter Paul Dubielzig geordnet und nach den Aktenaufschriften auf Karteikarten verzeichnet.

Die Neuverzeichnung des Bestandes per EDV-Erschließung wurde im Jahr 2000 begonnen. Dabei wurde eine Bestandstrennung vorgenommen: Die Akten aus der Zeit vor 1852 bilden nunmehr den Bestand Rep. 70 (Justizkanzlei und Hofgericht bis 1832/52). Da das Hofgericht keine eigene Registratur aufgebaut hatte, sondern die Registratur der erzbischöflichen Kanzlei bzw. später die der Justizkanzlei für die Aktenablage genutzt hat, erschien eine Trennung der Bestände nicht angebracht, zumal auch die personelle Verquickung beider Gerichte sehr eng gewesen ist. Aus den jüngeren Akten des Altbestandes wurde ein neuer Bestand Rep. 71 Stade (Obergericht Stade 1852-1879) geschaffen, der parallel zum Bestand Rep. 71 Verden (Obergericht Verden 1852-1879) läuft und denen als Archivbestand der Akten der gemeinsamen Vorgängerbehörden der Bestand Rep. 70 vorgelagert ist. Die ältere Überlieferung des Hofgerichts

in erzbischöflicher Zeit befindet sich im Bestand Rep. 5b (u.a. Hofgerichtsordnung und Protokolle der Hofgerichtsverhandlungen), wie auch im schwedischen Regierungsarchiv Rep. 5a Akten beider Mittelgerichte enthalten sind.

Die Akten wurden durch Dr. Christian Hoffmann und die Archivangestellten Dörte Bolz und Silvana Lolli per EDV verzeichnet und vom U. gegengelesen. Es fehlen die Nummern 1046, 1228 und 1302.

Literaturhinweise:

Volker Friedrich Drecktrah, Die Gerichtsbarkeit in den Herzogtümern Bremen und Verden und in der preußischen Landdrostei Stade von 1715 bis 1879 (= Rechtshistorische Reihe, 259), Frankfurt a. M./Berlin/Bern/Brüssel/New York/Oxford/Wien 2002.

Beate-Christine Fiedler, Die Verwaltung der Herzogtümer Bremen und Verden in der Schwedenzeit 1652-1712. Organisation und Wesen der Verwaltung (= Einzelschriften des Stader Geschichts- und Heimatvereins, 29), Stade 1987.


Stade, den 09. August 2011

Dr. Thomas Bardelle

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet