NLA ST Rep. 174a Stade

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Kreisausschuss Stade

Laufzeit 

1879-1941

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Kreistag und allgemeine Selbstverwaltung, Kreisausschuß, Bestallungssachen, Haushalts-, Finanz- und Kassenwesen, Lehranstalten, soziale Aufgaben, Landwirtschaft und Forsten, Handel und Gewerbe, Polizeisachen, Umsiedler
Findmittel: EDV-Findbuch 1988/98
Umfang: 5 lfdm

Bestandsgeschichte 

Im Rahmen der preußischen Landkreisreform wurde am 01. Juli 1885 der Landkreis Stade gebildet. Er umfaßte neben Stade die alten Ämter Harsefeld, Himmelpforten, das Gericht Horneburg und Agathenburg. Durch die Kreisreform zum 01. Oktober 1932 kamen große Teile der ebenfalls 1885 gegründeten Landkreise Jork und Kehdingen hinzu.

Der Kreisausschuß hatte die Angelegenheiten des Kreises zu verwalten und war gleichzeitig zur Wahrnehmung der Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung bestellt. In Geschäften der Selbstverwaltung war er gleichzeitig ausführendes Organ. Ihm oblag es aber nicht nur, die Beschlüsse des Kreistages auszuführen, sondern er sollte diesem auch seinerseits Vorschläge unterbreiten. Der Kreisausschuß zählte neben dem den Vorsitz führenden Landrat sechs weitere Mitglieder. Der Landrat beaufsichtigte den Geschäftsgang, wobei er auch die Bearbeitung besonderer Angelegenheiten einem Mitglied des Kreisausschusses übertragen konnte. Die dienstliche Aufsicht übte der Regierungspräsident in Stade aus.

Als Organ der allgemeinen Landesverwaltung wurde der Kreisausschuß auch als Beschlußbehörde und als Verwaltungsgericht erster Instanz tätig. Im Beschlußverfahren wurden wichtige Verwaltungsentscheidungen kollegial unter verantwortlicher Hinzuziehung der Kreisbevölkerung gefällt, z. B. Unterhaltung öffentlicher Volksschulen, im Gewerbewesen, bei Veränderung kommunaler Bezirke, bei Bestätigung von Ortsstatuten, Genehmigungen von Gemeindebeschlüssen u. a. m.; gegen die Beschlüsse des Kreisausschusses konnte innerhalb von 14 Tagen Beschwerde beim Bezirksausschuß eingereicht werden.

Im Verwaltungsstreitverfahren herrschte Parteienbetrieb, d.h. alle Streitparteien hatten ein Recht auf Gehör und Gestaltung des Prozeßstoffes. Die Streitfälle wurden nach Lage der Akten durch Bescheid entschieden oder nach Antrag auf mündliche Verhandlungen in öffentlicher Sitzung

des Kreisausschusses, der nach freier, auf Unterlagen und Beweis gestützter Überzeugung entschied. - Der Kreisausschuß konnte auch als Disziplinargericht im Verfahren gegen Beamte des Kreises, Bürgermeister und Gemeindevorsteher tätig werden.

Außer in Selbstverwaltungsangelegenheiten wurde der Kreisausschuß in gesetzlich vorgeschriebenen Angelegenheiten zuständig, welche sich auf ortspolizeiliche Verfügungen und Zwangsmittel, Angelegenheiten der Landgemeinden und Gutsbezirke, der Amtsverbände, der Armen-, Schul- und Einquartierungssachen, auf sanitäts- und veterinärpolizeiliche Einrichtungen, Feld-, Jagd- und Forstpolizei, Waldschutz, Bauwesen, Ansiedlungs- und Umlegungsachen, Personenstandwesen, Enteignungsverfahren, Sparkassenangelegenheiten, Geschworenenlistenaufstellung und auf den Bereich des Polizeiverordnungsrechts erstrecken.

Für die weitere Entwicklung der kommunalen Verhältnisse in der Provinz Hannover war die Verordnung vom 01. August 1932, wodurch zur Verwaltungsvereinfachung und Stärkung der Verwaltungskraft 22 Kreise aufgehoben bzw. mit anderen vereinigt wurden; sie trat zum 01. Oktober 1932 in Kraft. Die nationalsozialistische Regierung hob die Kreistage nicht ausdrücklich auf, aber übertrug ihre Zuständigkeit am 17. Juli 1933 auf die Kreisausschüsse. Die Beschlußsachen wurden dem Kreisausschuß genommen und dem Landrat übertragen. Der Kreisausschuß hatte lediglich beratende Funktion; ein Anhörungsrecht war ihm eingeräumt worden.

Als beratendes Gremium blieb der Kreisausschuß neben dem Landrat noch sechs Jahre bestehen, bis am 26. September 1939 die Zuständigkeit des Kreisausschusses ganz dem Landrat übertragen wurde. Die Neuordnung der Kommunalverwaltung nach 1945 berücksichtigte den Kreisausschuß zunächst nicht. Erst mit der Niedersächsischen Landkreisordnung von 1958 wurde der Kreisausschuß, allerdings in veränderter Form, wieder

eingerichtet, aber er erreichte nicht mehr den Stellenwert, den er vor 1933 hatte, sondern er ging in die allgemeine Landkreisverwaltung ein.

Der hier vorliegende geringe Rest der Registratur des Kreisausschusses Stade gelangte mit zwei Aktenabgaben des Landkreises 1980 und 1988 in das Staatsarchiv (Akzessionen 28/80 und 19/88). Die Verzeichnung der 1980 abgegebenen Akten hatte Dr. Th. Vogtherr begonnen. Die Klassifikation bezieht sich nicht auf ein Aktenverzeichnis, sondern wurde unter sachthematischen Aspekten ausgewählt. Sofern ersichtlich, werden die alten Aktensignaturen mitgeteilt. - Für das Schreiben des Findbuches ist Frau Marta Dzialach zu danken.

Die Akten des Bestandes sind entsprechend der jeweils angegebenen Bestellsignatur zu zitieren.


Literaturhinweis:

Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Reihe A: Preußen, Bd. 10: Hannover, bearbeitet von Iselin Gundermann und Walther Hubatsch (Marburg 1981) S. 771-775

Georg-Christoph von Unruh, 75 Jahre Hannoversch-niedersächsische Landkreise (Hannover 1960)

Stade, im September 1988 Dr. M. Nistahl



Das Findbuch wurde um neuere Abgaben des Landkreises Stade ergänzt.
Stade, Januar 1998 Dr. Jan Lokers



Das Findbuch wurde im Mai 2004 um fünf Akten ergänzt, die im April dieses Jahres vom Landkreis Stade übernommen worden sind (acc. 2004/205).

Stade, den 28. Mai 2004 Dr. Christian

Hoffmann

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Kreis Stade

Zeit von 

1885

Zeit bis 

1932

Objekt_ID 

53

Ebenen_ID 

420

Geo_ID 

420-53

Link 

Kreis Stade

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Kreis Stade

Zeit von 

1932

Zeit bis 

1937

Objekt_ID 

11

Ebenen_ID 

2020

Geo_ID 

2020-11

Link 

Kreis Stade