NLA ST Rep. 102 Stade

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Straßenbauamt Stade

Laufzeit 

1824-1960

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Akten über Straßenbau und -wartung, Dienststellenverwaltung, Streit- und Schadenersatzangelegenheiten, Winterdienst und Finanzangelegenheiten
Findmittel: EDV-Findbuch 2001/04
Umfang: 20 lfdm

Bestandsgeschichte 

1. Zur Geschichte der Straßenbauverwaltung

Der Grundstein für den ingenieurmäßig betriebenen Straßenbau in Niedersachsen wurde 1764 gelegt, als im Kurfürstentum Hannover die "General-Wegbauintendance" als zentrale Fachbehörde eingerichtet wurde. Leiter der Straßenbaubehörde war der allein zeichnungsberechtigte Wegbauintendant; neben ihn trat ein Ingenieuroffizier, der die Leitung des technischen Teils der Straßenbauverwaltung innehatte. Als erster Wegbauoffizier leitete der Chef des Ingenieurkorps Oberstleutnant Georg Josua du Plat von 1764-1791 die Chausseebauarbeiten im Kurfürstentum. Erst dreißig Jahre nach Gründung der Wegbauintendance wurden zur Organisation der lokalen Chausseebauverwaltung sieben Inspektionen in Hannover, Dorste, Dransfeld, Nienburg, Celle, Kirchweye und Tötensen eingerichtet, die je einem Chausseeinspektor unterstanden.

Während der napoleonischen Kriege bis zum Jahre 1814 ruhte die Tätigkeit der Wegbauintendance. Die an ihrer Stelle 1817 eingerichtete General-Wegbau-Kommission war bis zu ihrer Auflösung 1843 vor allem darum bemüht, Vorhandenes wieder instandzusetzen und das Fernstraßennetz weiter auszubauen. Zunächst war die General-Wegbau-Kommission dem Departement der Wegbausachen beim Minister des Inneren unterstellt; nach der Kabinettsreform von 1831 unterstand sie direkt dem Minister des Innern. Die unterste Verwaltungsebene bildeten 14 Wegbauinspektionen, mit je einem Wegbauinspektor an der Spitze. Diesem waren die Chausseeaufseher, Chausseewärter und Weggeldeinnehmer nachgeordnet. Zwischen der Zentralbehörde und der lokalen Ebene standen fünf Distrikte, denen jeweils ein Wegbaumeister vorstand. Deren Aufgabe bestand darin, die Wegbauinspektoren zu beaufsichtigen, die Kostenvoranschläge und Rechnungen zu prüfen sowie technische Anweisungen zu erteilen.

Im Jahre 1843 gingen die Geschäfte der Chaussee-Bauverwaltung auf eine beim

Ministerium des Innern gebildete Abteilung für Wegbausachen über, während die Vorbereitung und Durchführung der Baupläne samt der Aufsicht über die Beamten und Angestellten der Chausseeverwaltung hinfort den Landdrosteien oblag. Auch nach der Eingliederung Hannovers in den preußischen Staatsverband 1866 wurde die Unterhaltung der Chausseen zunächst weiterhin als Staatsaufgabe angesehen und von den Landdrosteien ausgeübt. Mit dem 1. April 1873 gingen die bis dahin von den Staatsbehörden wahrgenommenen Befugnisse auf die Organe des provinzialständischen Verbandes der Provinz Hannover über.

Vom 1. Januar 1876 an lag dann die Verwaltung aller drei Straßengattungen, also der Chausseen, Landstraßen und Gemeindewege, bei dem 1867 neu gebildeten Provinzialverband Hannover, dem in der unteren Instanz anfangs 12, seit 1876 mit Clausthal und Geestemünde 14 Wegbauinspektionen unterstanden. Ab 1885 wurden diese als "Landesbauinspektionen", ab 1911 als "Landesbauämter" bezeichnet.

Die 1867 begründete provinzialständische parlamentarische Selbstverwaltung wurde nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 aufgelöst. Ihre Aufgaben und Zuständigkeiten gingen am 1.1.1934 auf den Oberpräsidenten der Provinz Hannover über. Durch das Straßenneuregelungsgesetz vom 26.3.1934 (RGBl. I, S. 243) wurde die Straßenbauverwaltung insgesamt neu strukturiert. In Berlin wurde eine oberste Reichsbehörde errichtet, deren Leiter die Bezeichnung "Der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen" erhielt und direkt dem Reichskanzler unterstand. In seinen Kompetenzbereich gehörten alle öffentlichen Wege. Träger der Straßenbaulast für "Reichsautobahnen" und "Reichsstraßen" war das Reich. Für Unterhalt und Ausbau der "Landstraßen 1. Ordnung" (heute Landesstraßen) waren die Länder bzw. preußischen Provinzen zuständig. Die Straßenbaulast der "Landstraßen 2. Ordnung" (heute Kreisstraßen) lag

bei den Kreisen.

Im Landdrosteibezirk Stade änderte sich der Zuschnitt der Wegbauinspektionen bis 1876 mehrere Male. Nach der Auflösung des Inspektionsbezirks Marßel zum 1. Juli 1849 bestanden die Wegbauinspektionen Stade, Lehe, Otterndorf, Rotenburg und Bremervörde (s. Rep. 102 Stade, Nr. 1078), während 1867 Wegbauinspektionen in Bremervörde, Stade, Geestemünde, Verden und Neuhaus/Oste genannt werden. Mit dem Gesetz vom 19. März 1873 betreffend Abänderungen der Weggesetzgebung der Provinz Hannover wurde die Zahl der Wegbauinspektionen im Provinzialbezirk auf 12 verringert, so daß im Landdrosteibezirk Stade nur die unteren Straßenbaubehörden in Stade und Verden bestehen blieben. Doch bereits 1876 wurde die Wegbauinspektion in Geestemünde wiederbegründet. Die drei Wegbauinspektionen in Stade, Verden und Geestemünde wurden 1885 in Landesbauinspektionen umbenannt. Die Umbenennung der Landesbauinspektionen in Landesbauämter im Jahre 1911 änderte nichts an den Bezirken der bestehenden Ämter. Erst 1932 wurde das Landesbauamt Wesermünde aufgehoben und mit dem Landesbauamt Stade vereinigt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte die britische Militärregierung zunächst die Straßenbau- und Verkehrsdirektion mit Sitz in Hannover als zentrale Verwaltung für die britische Zone ein. In dem am 1.11.1946 neu gebildeten Land Niedersachsen gingen die Befugnisse des Oberpräsidenten als oberster Straßenbaubehörde auf die Referatsgruppe Straßenbau der Abteilung III des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr über. Die Straßenbau- und Verkehrsdirektion blieb als Sonderbehörde der Mittelinstanz für die ehemalige Provinz Hannover und das einstige Land Schaumburg-Lippe bestehen; 1949 wurde an ihrer Stelle für alle niedersächsischen Landesteile die Niedersächsische Straßenbaudirektion als selbständige zentrale Behörde eingerichtet.

Neben der mittelinstanzlichen

Zuständigkeit für den Bau und die Unterhaltung der Bundes- und der Landstraßen war die Straßenbaudirektion auch für die Bundesautobahnen im gesamten Gebiet des Landes Niedersachsen zuständig. Die Straßenbauämter Hannover, Northeim und Stade waren gleichzeitig sogenannte Autobahnbetriebsämter. Bereits seit 1934 galt für die Kreisstraßen eine Art Auftragsverwaltung durch die Straßenbauämter. Aufgrund des "Nds. Straßengesetzes vom 14.12.1962" und des "Achten Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 28.6.1977" verwalten inzwischen die meisten Landkreise ihre Kreisstraßen selbst.

1959 wurde die Straßenbaudirektion dem Nds. Landesverwaltungsamt, Abteilung Straßenbau, eingegliedert. Dem Landesverwaltungsamt als oberer Straßenbaubehörde für ganz Niedersachsen unterstanden in der Ortsinstanz weiterhin die Straßenbauämter. 1973 faßte das Innenministerium den Beschluß, bestimmte Aufgaben der Fachaufsicht und der Planfeststellung für Straßenbauvorhaben den Straßenbaudezernaten der Bezirksregierungen zu übertragen. Das seit 1985 an Stelle der Straßenbauabteilung des Landesverwaltungsamtes als selbständige Mittelbehörde bestehende Nds. Landesamt für Straßenbau untersteht dem Nds. Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr. In seinen Aufgabenbereich fallen Planung, Entwurf, Neu- und Anbau, Unterhaltung, Betrieb und Verwaltung der rund 18.000 km Straßen in Niedersachsen. Daneben obliegen den Bezirksregierungen die Koordination von Straßenbaubelangen mit anderen Fachdezernaten der Bezirksregierungen, Planfeststellungen, Behandlung von Widersprüchen gegen den Anbau an Verkehrsstraßen und Genehmigung von Zuwendungen.

Bis zum 1. Oktober 1979 umfaßte der Straßenbauamtsbezirk Stade den Stadtkreis Cuxhaven, die alten Landkreise Stade, Land Hadeln, Wesermünde und Bremervörde und einige Gemeinden im Norden des Kreises Osterholz (Hambergen, Hellingst, Oldendorf, Steden,

Vollersode). Danach war das Straßenbauamt in Stade nur noch zuständig für die neu gebildeten Landkreise Cuxhaven und Stade; es unterhielt als Außenstellen eine Autobahnmeisterei in Debstedt, eine Straßenmeisterei in Hagen und Großstraßenmeistereien in Otterndorf und Stade. Der Sprengel des Straßenbauamts Verden erstreckte sich über die Landkreise Verden, Osterholz und Rotenburg (Wümme). Seit dem Runderlaß des MW vom 15. Juni 1999 (Nds. MBl. 1999, S. 4184) gehören zum Bezirk des Straßenbauamtes Stade die Landkreise Cuxhaven, Osterholz, Stade sowie Teile von den Landkreisen Harburg und Rotenburg (Wümme).


2. Bestandsgliederung und Bestandsgeschichte

Die Übernahme sämtlicher Akten dieses Bestandes erfolgte im August 1981 beim Straßenbaumamt Stade (acc. 33/81). Von 70 lfd.m Schriftgut wurden 13 lfd.m, vor allem aus den Sachbereichen Materialbeschaffung, Unterhaltung, Nebeneinnahmen, Abrechnungen, einzelne Bau- respektive Ausbaumaßnahmen, als archivwürdig übernommen. Die Laufzeit der Akten reicht von 1780 bis 1962, wobei der Schwerpunkt der Überlieferung noch im 19. Jahrhundert liegt. Die Repositur enthält somit zu großen Teilen auch die Überlieferung der Vorgängerbehörden des Straßenbauamtes Stade, namentlich die Akten der Wegebauinspektionen bzw. Landesbauinspektionen bzw. Landesbauämter Stade und Geestemünde bzw. Wesermünde und der Wegbauinspektionen Lehe, Neuhaus, Buxtehude und Bremervörde.

Die Gliederung des Bestandes bildet die Aufgaben und Zuständigkeiten des Straßenbauamts Stade und seiner Vorgängerbehörden ab. Die zentralen Einschnitte in der Verwaltungsorganisation des Straßenbaus spiegeln sich in den drei Hauptgliederungspunkten. In der ersten großen Gruppe finden sich Akten aus der Zeit von den Anfängen bis 1933 wieder, in der zweiten die Vorgänge der Jahre von 1934 bis 1945 und in der dritten die nach 1945 entstandenen Akten.

Als Ergänzung zu dem

vorliegenden Bestand sei auf den Parallelbestand des Straßenbauamts Verden (Rep. 102 Verden) hingewiesen, sowie auf den Bestand der Landdrostei Stade (Rep. 80), den Teilbestand "Rep. 80 Chausseesachen" der Regierung, der Landdrostei und des Regierungspräsidenten in Stade, die Teilbestände "Verkehr" des Regierungspräsidenten in Stade für die Zeit von 1885-1978 (Rep. 180 V) und ebenso der Bezirksregierung Lüneburg für die Jahre ab 1978 (Rep. 280 V). Einzelne Akten zu Verkehrs- und Straßenbauangelegenheiten finden sich darüber hinaus auch in den übrigen Teilbeständen der Stader bzw. Lüneburger Bezirksregierung (s. Rep. 180 [+Sachgruppe] und Rep. 280 [+Sachgruppe]).

Ferner sind die Bestände der Ämter bis 1885 (Rep. 74), der Landratsämter und Kreisausschüsse (Rep. 174 und Rep. 174a) für die Zeit von 1885 bis 1932 und des Landkreises Stade für die Zeit ab 1932 (Rep. 274 Stade) heranzuziehen. Hinsichtlich der nichtbundeseigenen Eisenbahnen sei auf den Bestand des Finanzamts Celle (Rep. 211 Eisenbahn) und den der Kehdinger Kreisbahn (Rep. 303/3) hingewiesen. Weitere Angelegenheiten des Schienen- und Straßenwesens enthalten die Bestände der Wasserbauinspektionen (Rep. 96, frühes 19. Jh. bis 1920er Jahre), der Wasserwirtschaftsämter (Rep. 97, 1870er Jahre bis Gegenwart) und des Hafenamts Cuxhaven (Rep. 99). Die Überlieferung der General-Wegbauintendance, der General-Wegbau-Kommission und des Ministeriums des Innern, Abteilung für Wegbausachen, für die Zeit von 1743-1869 wird im Hauptstaatsarchiv Hannover im Bestand Hann. 109 verwahrt. Akten des Provinziallandtags und der Provinzialverwaltung zum Wegebau für den Zeitraum von 1867-1933 enthalten die dortigen Bestände Hann. 150 und Hann. 151.

Die Übertragung, Überprüfung und Indizierung der auf Karteikarten vorerfaßten Aktentitel in die izn-AIDA-Fassung unternahm unter Anleitung der Unterzeichneten die Praktikantin Emily

Weidmann und inbesondere die Verwaltungsangestellte Frau Karin Schmeelk.

Literatur:
Sabine Hindelang/Peter Walther, Von der Wegbauintendance zum Landesamt für Straßenbau (1764-1989), in: Es begann mit 12000 Talern. Geschichte des Straßenbaus in Niedersachsen, hg. von der Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure in Niedersachsen, Hildesheim 1989, S. 9-51.

Peter Walther: Straßenbau in Niedersachsen 1945-2000. Ergebnisse - Ereignisse - Erlebnisse. Köln 2011, 356 S.

Ernst Pitz, Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Hannover (Veröffentlichungen der niedersächsischen Archivverwaltung 25), Göttingen 1968, S. 198-203.

Hof- und Staatshandbuch für das Königreich Hannover.

Handbuch für die Provinz Hannover.

Handbuch über den Preußischen Staat.

Die Bundesrepublik Deutschland Staatshandbuch: Niedersachsen, Ausgaben 1995 und 2000.

BESTELLSIGNATUR ist die beim jeweiligen Aktentitel angegebene Bestellnummer.


Stade, im März 2001 Dr. Sabine Graf


Die bei einer Aktenaussonderung beim Straßenbauamt Stade im Jahr 2004 übernommenen Akten (acc. 2004/022) wurden umgehend nach Eingang per EDV verzeichnet. Die Laufzeit der in diesen Bestand vorhandenen Akten reicht damit von 1780 bis 1996.

Stade, den 9. Juni 2004 Dr. Christian Hoffmann

Im Rahmen einer Aktenaussonderung des Jahres 2011 wurden einige Planungsunterlagen zu Baumaßnahmen an den Bundesstraßen 73, 74 und 495 übernommen und sofort vom U. per EDV verzeichnet.

Stade, im September 2011

Dr. Thomas

Bardelle.


Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet