NLA OS Rep 990

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Anwaltskammern

Laufzeit 

1852-1870

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Enthält Generalakten und Disziplinaruntersuchungen der 1852 an den Obergerichtssitzen errichteten Anwaltskammern Meppen und Osnabrück.

Bestandsgeschichte 

Auf Grundlage eines Gesetzes vom 8. Nov. 1850 wurden im Jahr 1852 Anwaltskammern an den Obergerichtssitzen errichtet. Mitglieder waren Anwälte und Advokaten, Angehörige auch die in Ausbildung befindlichen Rechtskandidaten. Die neuen Anwaltskammern besaßen eine allgemeine Zuständigkeit für Gutachten zur Gesetzgebung und für Standesfragen sowie eine besondere Kompetenz in Disziplinar- und einzelnen Berufsangelegenheiten, u.a. Honorarfragen. Im Landdrosteibezirk Osnabrück wurden zwei Kammern bei den Obergerichten Meppen und Osnabrück eingerichtet, die unter der Dienstaufsicht der Staatsanwaltschaft standen. 1859 wurden die Anwaltskammern auf Schwurgerichtsorte beschränkt und folglich die Kammer Meppen aufgelöst. Die Osnabrücker Anwaltskammer bestand weiter bis zur Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878, wonach diese nur noch am Sitz von Oberlandesgerichten bestehen durften. Für die Anwaltschaft des Landgerichtsbezirks Osnabrück war in der Folgezeit die Anwaltskammer Celle, seit 1944 die Anwaltskammer Oldenburg zuständig.

Die Kammer in Meppen war bis zu ihrer Auflösung für den Bezirk des Obergerichts Meppen zuständig. Die Kammer in Osnabrück war bis 1859 für den Bezirk des Obergerichts Osnabrück, danach auch für den des Obergerichts Meppen zuständig. In beiden Fällen sind die Akten nach der Auflösung der Kammern zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt in das Staatsarchiv gelangt; sie erhielten zunächst die Bestandssignaturen Rep 163 (Meppen) und Rep 164 (Osnabrück).

Literatur: Borck, in: Beständeübersicht S. 326 f. (m. w.

Lit.)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet