NLA OS Rep 908

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Offizialatsgericht Osnabrück

Laufzeit 

1570-1808

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Das seit dem 14. Jahrhundert belegte Offizialatsgericht konkurrierte in erster Instanz mit der Archidiakonalgerichtsbarkeit in Ehesachen, die als geistliche Angelegenheiten galten; in Zivilsachen war es ausschließlich für katholische Geistliche, in Konkurrenz mit der Land- und Justizkanzlei auch für adelige und befreite Personen auf dem Lande, endlich konkurrierend ebenfalls mit der Land- und Justizkanzlei sowie mit Go- und Fleckengerichten für sonstige Zivilsachen zuständig. In der Stadt Osnabrück rivalisierte es mit den Dekanen in der Gerichtsbarkeit über die auf Dom- und Johannisfreiheit wohnenden Personen. In zweiter Instanz entschied das Offizialatsgericht über Beschwerden gegen Urteile der Archidiakonalgerichte (s. Rep 909).
Sachlich war die weltliche Gerichtsbarkeit des Gerichtes zwischen Domkapitel und Landesherrn umstritten. Eine Resolution Ernst Augusts I. von 1685 verbot dem Offizialatsgericht die Annahme von Appellationen gegen Gogerichtsurteile, die Entscheidung in Kriminalsachen weltlicher Untertanen sowie in Land-, Schatzungs-, Holzungs-, Marken-, Jagd-, Lehns- und Diskussionssachen und schloß auch Erkenntnisse in Sachen landesherrlicher Beamter aus. Gegen welfischen Protest wies Bischof Clemens August ihm jedoch 1735 und 1748 auch Marken-, Jagd- und Fischereisachen geistlicher Personen zu und gab dem Gericht hierbei außerdem eine allgemeine konkurrierende Zuständigkeit mit der Land- und Justizkanzlei. In der Zeit der Säkularisation wurde das Offizialatsgericht durch das Publikandum vom 2. Dezember 1802 auf geistliche Angelegenheiten eingeschränkt, übernahm also die bisher nur in Konkurrenz mit den Archidiakonalgerichten ausgeübten Befugnisse vollständig.
Bei Einführung der französischen Gerichtsverfassung 1808 stellte das Offizialatsgericht seine Tätigkeit ein, wurde aber endgültig erst durch das Publikandum vom 14. April 1814 aufgelöst, wobei geeignete Sachen der Justizkanzlei (s. Rep 924) übertragen werden sollten.

Bestandsgeschichte 

Das Schriftgut des Gerichts wurde 1821 der Justizkanzlei Osnabrück übergeben und gelangte 1885 als Abgabe des Landgerichts ins Staatsarchiv.
Die Prozessakten sind erschlossen (mit Angabe der Beteiligten und des Prozessgegenstandes, geordnet nach Alphabet der Kläger, innerhalb dessen chronologisch, am Schluss Index der Beklagten).
Die Verwaltungsakten Nr. 1885-1887 wurden lt. Vermerk im Findbuch 1901 unter Akten des Katholischen Konsistoriums aufgefunden.
Die bisher gänzlich unerschlossenen Urteilssammlungen wurden 2011 verzeichnet. Einzelne Urteile von größerem Umfang und inhaltlichem Belang wurden separiert; bei den Sammlungen sind die Laufzeiten teilweise nur ungefähr angegeben.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

50,6 lfd. M. (2093 Einheiten)