NLA OS Rep 620 Mep

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Bergamt Meppen

Laufzeit 

1867-1977

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Der Bestand enthält außer dem Schriftgut des 1951 als untere Aufsichtsbehörde gegründeten Bergamtes Meppen auch das seiner Vorgängerbehörden, der Bergreviere Hamm (1867-1869), Osnabrück (1869-1902), Hamm (1903-1933), Hannover-Süd (1933-1934) und Hannover (1934-1951).

Bestandsgeschichte 


Rep 620 Mep

Bergamt Meppen


Angesichts der im Bestand des Bergamtes Meppen vorgefundenen Vorprovenienzen erscheint es angebracht, zunächst eine kurze Darstellung zur Entwicklung der Bergaufsicht im heutigen Lande Niedersachsen, unter besonderer Berücksichtigung des Osnabrücker Archivsprengels, zu geben.

Das Bergregal, das ursprünglich zu den königlichen Regalien zählte, und schon bald an die Kurfürsten und schließlich an die Landesherren überging, bildete den Grundstock für die landesherrliche Bergaufsicht.

Der Landesherr nutzte in den meisten Fällen sein Bergregal nicht unmittelbar aus, sondern verlieh das Bergrecht an Bergleute, die er oft eigens zu diesem Zweck ins Land rief, unter der Bedingung, daß sie fündig wurden.

Die Bergleute hatten das unternehmerische Risiko zu tragen und mußten dem Landesherrn, als Gegenleistung für das von ihm erhaltene Bergrecht ein Zehntel der geförderten Erzmenge überlassen.

Als Kontrollorgan fungierten vom Landesherrn bestellte Bergbehörden und -gerichte. Diese hatten insbesondere auf die technische Betriebsgestaltung sowie auf die klare Einhaltung der Bergordnungen und Berggesetze zu achten. Diese Zweiteilung der Aufgaben führte zu der noch heute üblichen Kollegialverfassung der Oberbergämter, die sich auch weiterhin noch aus technischen (Bergbeamten vom Leder) und bergrechtskundigen (Bergbeamten von der Feder) Beamten zusammensetzen.

Unmittelbar nach der Annexion Hannovers durch Preußen wurde im Mai 1867 das Hannoversche Berg- und Forstamt Clausthal in ein preußisches Oberbergamt neben den bereits bestehenden preußischen Oberbergämtern Bonn, Dortmund, Halle und Breslau umgewandelt.

Gleichzeitig wurde auch in der Provinz Hannover das Allgemeine Preußische

Berggesetz (ABG) von 1865 (G.S. S. 705) eingeführt, wonach die staatliche Aufsicht nur noch auf die aus der Berghoheit des Staates abgeleiteten Befugnisse beschränkt wurde. Für die betriebliche Leitung des Werkes waren die Unternehmen selbst verantwortlich. Das mit einer Reihe von Ergänzungen versehene ABG besitzt heute noch Gültigkeit und ist in Verbindung mit dem Braunschweigischen Berggesetz von 1867 (GVS S. 109) eine der wesentlichen Rechtsgrundlagen für den heutigen Aufbau der Bergbehörden.

Nach der am 1.6.1867 erfolgten Revierfeststellung wurden die Landdrosteien Osnabrück und Aurich dem Oberbergamt Dortmund unterstellt, während das übrige Gebiet des vormaligen Kg.-Reiches Hannover dem Verwaltungsbezirk des Oberbergamtes Clausthal zugeschlagen wurde. Untere Bergbehörde für das Gebiet der Landdrostei Osnabrück wird das neu eingerichtete Bergrevier Osnabrück.

Am 1.1.1903 wird aus dem Verwaltungsbezirk des früheren Bergreviers Osnabrück sowie drei bisher dem Bergrevier Dortmund I zugehörigen Steinkohlenbergwerke das Bergrevier Hamm gebildet.

Im November 1933 kommt es zu einer Vereinbarung zwischen den Oberbergämtern Clausthal-Zellerfeld und Dortmund, deren Ziel u.a. die Unterstellung der Steinkohlenwerke in Ibbenbühren unter die Aufsicht des Oberbergamtes Clausthal-Zellerfeld ist. Zu diesem Zweck werden der Kreis Tecklenburg, und um diesem eine Verbindung zum Oberbergamtsbezirk Clausthal zu geben, auch die Kreise Bersenbrück, Osnabrück, Melle, Wittlage sowie der Stadtkreis Osnabrück dem Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld als mittlere, und dem Bergrevier Hannover-Süd als untere Bergbehörde, zugewiesen.

Am 1.11.1934 wird die seit 1907 bestehende Unterteilung des Bergreviers Hannover in einen nördlichen und einen südlichen Teil wieder aufgehoben und vom Regierungsbezirk Osnabrück werden die Kreise Melle, Wittlage, Bersenbrück, Osnabrück sowie der

Stadtkreis Osnabrück dem Bergrevier Hannover unterstellt.

Nach Paragraph 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Aufbau der Reichsbergbehörden vom 30.9.1942 wird das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld mit Wirkung vom 1.4.1943 Reichsbehörde.

Sein Verwaltungsbezirk umfaßt nach Paragraph 5 Abs. 1 der "Verordnung über die Sitze und Verwaltungsbezirke der Oberbergämter" vom 25.3.1943 vom Lande Preußen die Regierungsbezirke Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück (mit dem Emsland), Aurich und Schleswig sowie gem. Abs. 6 die Länder Oldenburg und Bremen, die dem Bergamt Hannover als untere Bergbehörde zugewiesen werden. Nach 1945 zerstört die Einteilung in Besatzungszonen die alte Einheit des Oberbergamtsbezirkes Clausthal. Doch schon bald übernimmt das Oberbergamt in den westlichen Besatzungszonen wieder seine alte Funktion.

Nach Art. 30 des Grundgesetzes sind die Bergbehörden von nun an erneut Ländersache. Dies hat zur Folge, daß durch Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21.9.1948 alle im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen belegenen Bergbaubetriebe und Einrichtungen unter die Zuständigkeit des Oberbergamtes Dortmund, bzw. der ihm nachgeordneten nordrheinwestfälischen Bergämter fallen.

Durch Verordnung vom 30.4.1951 kommt es zur Errichtung des selbständigen Bergamtes Meppen. Grund dafür ist die seit Anfang der 40er Jahre sprunghafte Zunahme des Erdöl- und Erdgasbergbaues im Emsland und dessen räumliche Entfernung zu Hannover.

Der Zuständigkeitsbereich des Bergamtes Meppen umfaßt die ehemaligen Regierungsbezirke Osnabrück und Aurich, den ehemaligen Verwaltungsbezirk Oldenburg sowie den deutschen Anteil am Festlandsockel westlich des siebten Längengrades, wobei aus bergtechnischen Gründen auch einzelne Bohrungen in den Zuständigkeitsbereich des Bergamtes Celle, das u.a. den östlichen Teil des deutschen Anteils am Festlandsockel beaufsichtigt,

fallen können.

Bestand:
Der Bestand des Bergamtes Meppen kam mit zwei Akzessionen (Akz. 51/72 und 12/82) in den Jahren 1972 und 1982 als erster Bergamtsbestand überhaupt in das Niedersächsische Staatsarchiv in Osnabrück. Sein Umfang beträgt 4 lfd. Meter aus der Zeit von 1867 bis 1966. Er enthält außer dem Schriftgut des Bergamtes Meppen auch das seiner Vorgängerbehörden, und zwar der Bergreviere Hamm (1867-1869), Osnabrück (1869-1902), Hamm (1903-1933), Hannover-Süd (1933-1934) und Hannover (1934-1951). Der Bestand dokumentiert so anhand der Tätigkeit der unteren zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden die Entwicklung des Bergbaus in den westlichen Teilen des Landes Niedersachsens und ist für die wirtschafts-, sozial- und verwaltungsgeschichtliche Forschung von Bedeutung. Aus diesem Grunde verbietet sich eine Kassation bzw. Teilkassation, insbesondere auch unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden geringen Überlieferungsdichte auf staatlicher Seite.

Gliederung:
Die Gliederung berücksichtigt zunächst die vorgefundenen Provenienzen und teilt diese in die klassischen Bereiche des Kohle-, Erz-, Erdöl- und Erdgasbergbaus ein.

Für den Zeitraum nach der Gründung des Bergamtes Meppen wurden zusätzlich die vom klassischen Bergbau abweichenden Bereiche, wie der Kavernenbau und die Überwachung von Tiefbohrungen berücksichtigt. Die wesentlichen Aufgabenbereiche, wie Sicherung der Bergbauanlagen und der dort beschäftigten Bergleute sowie die Regelung von bergrechtlichen Angelegenheiten bildeten einen weiteren Gliederungspunkt, der wiederum nach Sachgruppen unterteilt wurde.

Die im Bestand des Bergamtes Meppen und seiner Vorgängerbehörden enthaltenen Karten, Pläne und technischen Zeichnungen wurden im Anschluß an die Akten separat geordnet und verzeichnet.

Karten:
Die in den Akten vorkommenden Karten, Pläne und technischen Zeichnungen bestehen zum

größten Teil aus Lichtpausen und Handzeichnungen und sind fast ausschließlich Bestandteil eines Betriebsplanverfahrens - ein dem Bergbau eigentümliches Genehmigungsverfahren - das zur sicherheitlichen Betriebsüberwachung dient.

Daneben befinden sich in Unfallakten, meist von Hand angefertigte Skizzen, welche zu den bergbehördlichen Ermittlungen gehören.

Eine Kassation bzw. Teilkassation wurde nicht vorgenommen, damit bestehende Zusammenhänge innerhalb der Akten nicht zerstört werden. Aus diesem Grunde wurden auch grundsätzlich alle graphischen Darstellungen in den Akten belassen. Lediglich einzelne Stücke mußten aus lagerungstechnischen Gründen separiert werden.

Die Verzeichnung der Lagepläne und Grundrisse sowie deren Verbindung zur Kartenabteilung geschah nach den von Dr. Penners im April 1966 aufgestellten Ordnungsgrundsätzen für die Kartenabteilung des Staatsarchivs Osnabrück. Die technischen Zeichnungen wurden nach Vorbild innerhalb der Sammlung 50 zu einer sachthematischen Gruppe zusammengefaßt und dort in eine alphabetische Reihenfolge gebracht.

Zur besseren Erschließung des Bestandes wurde ein Orts- und Personenindex angefertigt.


Osnabrück, den 14.8.1983 gez. Volker Kochs



Darüber hinaus befinden sich Ergänzungen zu diesem Bestand im:
Oberbergamt Dortmund, Bestandsignatur: Rep 620
Staatsarchiv Münster
Archiv des Oberbergamtes in Clausthal-Zellerfeld
Bergbau-Archiv Bochum (Firmenakten der Erzbergbau Porta-Damme Bergwerksgesellschaft)


Literaturverzeichnis:
Das Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld und der Bergbau in seinem Bezirk. Herausgegeben als Gemeinschaftsarbeit des Oberbergamtes, der Bergbau-Unternehmen, der Bergbau-Spezialgesellschaften und der Zuliefererindustrie. Internationale Industrie-Bibliothek, Band 80/175, 1965. Länderdienstverlag Berlin-West Basel.

Wunderlich, Kurt: Die

Bergverwaltung in Niedersachsen. (In: Neues Archiv für Niedersachsen Bd. 8, 1955/56, S. 145-155)

Fürer, Gotthard: Der Bergbau im Emsland und das Bergamt Meppen: (In: Jahrbuch des Emsländischen Heimatbundes, Bd. 17, 1970, S. 128-144)

Der Bergbau in Oldenburg, Ostfriesland und im Emsland. 25 Jahre Bergamt Meppen 1951-1976. Informations- und Jubiläumsschrift (1976)

Jahresberichte der königlich Preußischen Regierungs- und Gewerberäte und Bergbehörden für 1890, S. 304 und für 1903, S. 546. Amtliche Ausgabe Verlag K. v. Deckers, Berlin 1891 und 1903

Verwaltungsatlas des Landes Niedersachsen. Bearbeitet im niedersächsischen Landesverwaltungsamt, Dezernat Kreisbeschreibungen. Hannover 1967

Kroker, Evelyn: Das Bergbauarchiv und seine Bestände, Veröffentlichungen aus dem Deutschen Bergbau-Museum Bochum, Nr. 11 (=Schriften des Bergbau-Archivs Nr. 1)

Das kleine Bergbaulexikon. Herausgegeben von der Westfälischen Berggewerkschaftskasse, Bochum. Verlag Glückauf GmbH, Essen, 1983

Reichsgesetzblatt 1942,

1943

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet